Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Belegung der Kindertagesstätten nach KiBiz)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
13.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Belegung der Kindertagesstätten nach KiBiz) Beschlussvorlage (Belegung der Kindertagesstätten nach KiBiz) Beschlussvorlage (Belegung der Kindertagesstätten nach KiBiz)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 28.10.2008 - Der Bürgermeister Az: 51-10-10 Le Nr. der Ratsdrucksache: 1443 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales 13.11.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Belegung der Kindertagesstätten nach KiBiz __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1443 1. Sachverhalt: Mit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2008 wurden die bestehenden Kindergartengruppen entsprechend einer im Januar/Februar 2008 durchgeführten Bedarfsabfrage unterschiedlichen Gruppenformen (s. Anlage 1 zu § 19 KiBiz) zugeordnet. Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt, ergeben sich durch das KiBiz zusammenfassend weitere Besonderheiten: • • • • Kinder, die eine Behinderung haben oder die von einer Behinderung bedroht sind und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, erhalten den 3,5fachen Satz der Kindpauschale IIIb. Um eingruppige Einrichtungen ausreichend finanzieren zu können, erhalten diese zusätzlich einen Pauschalbetrag in Höhe von 15.000,00 € jährlich. Tageseinrichtungen, die über ein vom Land anerkanntes Gütesiegel als“Familienzentrum NRW“ verfügen, wird ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe vn 12.000 € jährlich gewährt. Für jedes Kind, das aufgrund des § 36 Abs. 2 Schulgesetz eine zusätzliche Sprachförderung erhält, wird bis zum Schuleintritt ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 340,00 € pro Kindergartenjahr gezahlt. Die Belegung der städtischen Einrichtungen im Kindergartenjahr 2008/2009 mit Stichtag 31.10.2008 sowie der „Weg der Mäuse“ ist als Anlage 2 beigefügt. 2. Rechtliche Würdigung Der Rechtsanspruch für Kinder vom 3. Lebensjahr bis zur Einschulung wird durch die Angebote der freien und kommunalen Träger im Stadtgebiet von Bad Münstereifel abgedeckt. Was die Unterbringung von Kindern unter 3 Jahren nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) anbelangt, so werden hierfür derzeit 12 Plätze in städtischen Tageseinrichtungen der Gruppenformen I und III in Anspruch genommen. Insgesamt umfasst das Angebot für Kinder unter 3 Jahren im Stadtgebiet 21 Plätze. 3. Finanzielle Auswirkungen Abhängig von der genehmigten Gruppenform und der Anzahl der belegten Plätze ergeben sich Unterschiede in der Personalausstattung und der Höhe der Betriebskostenzuschüsse, die nunmehr Kindpauschalen ausgezahlt. Tageseinrichtungen, die von der tatsächlichen Belegung her zu weniger als 90 % gegenüber der Planung ausgelastet sind, führen beim Träger zu höheren Eigenanteilen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Hinsichtlich der Bedarfsentwicklung hat das planungsverantwortende Kreisjugendamt eine Fortschreibung vorgenommen, die als Anlage 3 beigefügt ist. Danach ist deutlich absehbar, dass es trotz Zunahme von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren zu weiteren Gruppenschließungen kommt, selbst wenn sich die Prognose von 197 freien Plätzen im Jahr 2010 nicht bewahrheiten wird. Das Kreisjugendamt hat bereits angekündigt, in dieser Angelegenheit das Gespräch mit den örtlichen Trägern zu suchen. Seite 3 von Ratsdrucksache 1443 Was die städtischen Tageseinrichtungen anbelangt, ist aus Anlage 2 zu entnehmen, dass außer den Kindergärten Effelsberg, Kalkar und Rupperath alle städtischen Einrichtungen ausgelastet sind. Insbesondere im Falle von Rupperath sind die Auswirkungen des demographischen Wandels, sich verändernde Betreuungsbedarfe, aber auch die tendenzielle Stärkung größerer Einrichtungen mit umfangreicherem Betreuungsangebot durch das KiBiz zu spüren. 7. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Dem Ausschuss ist Gelegenheit zu geben, über das Ergebnis des avisierten Trägergesprächs zu beraten.