Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
13.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 28.10.2008
- Der Bürgermeister Az: 51-10-10 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 1443
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales
13.11.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Belegung der Kindertagesstätten nach KiBiz
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1443
1. Sachverhalt:
Mit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2008 wurden die bestehenden
Kindergartengruppen entsprechend einer im Januar/Februar 2008 durchgeführten Bedarfsabfrage
unterschiedlichen Gruppenformen (s. Anlage 1 zu § 19 KiBiz) zugeordnet.
Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt, ergeben sich durch das KiBiz zusammenfassend weitere
Besonderheiten:
•
•
•
•
Kinder, die eine Behinderung haben oder die von einer Behinderung bedroht sind und bei
denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, erhalten den
3,5fachen Satz der Kindpauschale IIIb.
Um eingruppige Einrichtungen ausreichend finanzieren zu können, erhalten diese zusätzlich
einen Pauschalbetrag in Höhe von 15.000,00 € jährlich.
Tageseinrichtungen, die über ein vom Land anerkanntes Gütesiegel als“Familienzentrum
NRW“ verfügen, wird ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe vn 12.000 € jährlich gewährt.
Für jedes Kind, das aufgrund des § 36 Abs. 2 Schulgesetz eine zusätzliche Sprachförderung
erhält, wird bis zum Schuleintritt ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 340,00 € pro
Kindergartenjahr gezahlt.
Die Belegung der städtischen Einrichtungen im Kindergartenjahr 2008/2009 mit Stichtag
31.10.2008 sowie der „Weg der Mäuse“ ist als Anlage 2 beigefügt.
2. Rechtliche Würdigung
Der Rechtsanspruch für Kinder vom 3. Lebensjahr bis zur Einschulung wird durch die Angebote
der freien und kommunalen Träger im Stadtgebiet von Bad Münstereifel abgedeckt.
Was die Unterbringung von Kindern unter 3 Jahren nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz
(TAG) anbelangt, so werden hierfür derzeit 12 Plätze in städtischen Tageseinrichtungen der
Gruppenformen I und III in Anspruch genommen. Insgesamt umfasst das Angebot für Kinder unter
3 Jahren im Stadtgebiet 21 Plätze.
3. Finanzielle Auswirkungen
Abhängig von der genehmigten Gruppenform und der Anzahl der belegten Plätze ergeben sich
Unterschiede in der Personalausstattung und der Höhe der Betriebskostenzuschüsse, die
nunmehr Kindpauschalen ausgezahlt. Tageseinrichtungen, die von der tatsächlichen Belegung her
zu weniger als 90 % gegenüber der Planung ausgelastet sind, führen beim Träger zu höheren
Eigenanteilen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Hinsichtlich der Bedarfsentwicklung hat das planungsverantwortende Kreisjugendamt eine
Fortschreibung vorgenommen, die als Anlage 3 beigefügt ist. Danach ist deutlich absehbar, dass
es trotz Zunahme von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren zu weiteren Gruppenschließungen kommt,
selbst wenn sich die Prognose von 197 freien Plätzen im Jahr 2010 nicht bewahrheiten wird. Das
Kreisjugendamt hat bereits angekündigt, in dieser Angelegenheit das Gespräch mit den örtlichen
Trägern zu suchen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1443
Was die städtischen Tageseinrichtungen anbelangt, ist aus Anlage 2 zu entnehmen, dass außer
den Kindergärten Effelsberg, Kalkar und Rupperath alle städtischen Einrichtungen ausgelastet
sind. Insbesondere im Falle von Rupperath sind die Auswirkungen des demographischen
Wandels, sich verändernde Betreuungsbedarfe, aber auch die tendenzielle Stärkung größerer
Einrichtungen mit umfangreicherem Betreuungsangebot durch das KiBiz zu spüren.
7. Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Dem Ausschuss ist
Gelegenheit zu geben, über das Ergebnis des avisierten Trägergesprächs zu beraten.