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Bürgerantrag (Anregung bzgl. der Verlegung der Bushaltestelle in der Frenzenstraße 36 - 38)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
72 kB
Datum
08.09.2011
Erstellt
16.07.10, 06:34
Aktualisiert
11.08.11, 06:19
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 257/2009 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 05.05.2009 Amtsleiter BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Datum Freigabe -100- Termin Bemerkungen 09.02.2010 beschließend Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 14.09.2010 beschließend Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 02.11.2010 vorberatend Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 03.05.2011 beschließend Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 08.09.2011 beschließend Betrifft: Anregung bzgl. der Verlegung der Bushaltestelle in der Frenzenstraße 36 - 38 Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 16.11.2009 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Wie im Antrag erwähnt, wurde die Haltestelle „Frenzenstraße“ aufgrund einer Nutzungsänderung des Hauses Frenzenstraße 40 – hier ist nun ein ambulanter Pflegedienst tätig - zum Nachbarhaus verlegt. Aus bauordnungsrechtlichen Gründen erhielt dieser Pflegedienst die Auflage fünf Stellplätze vorzuhalten, die sich nun über die gesamte Grundstücksbreite verteilen. Bevor der Pflegedienst hier ansässig wurde, gehörte ausschließlich eine Garagenzufahrt zu diesem Gebäude. Aus Sicherheitsgründen konnte somit die Haltestelle nicht an diesem Standort verbleiben, da durch die herein- und herausfahrenden Fahrzeuge die wartenden Fahrgäste gefährdet wären. In gemeinsamer Prüfung mit der RVK wurde der jetzige Standort in Richtung Markt als optimaler Alternativstandort gesehen. Der Vorschlag, die Bushaltestelle in Richtung Konradsheim zwischen Richardstraße und Kilianstraße zu verlegen, ist aus verkehrstechnischer Sicht nicht zu vertreten. Der wartende Bus würde die ausfahrenden Fahrzeuge aus der Kilian- wie auch Richardstraße in ihrer Sicht behindern, so dass ein gefahrloses Einbiegen auf die Frenzenstraße nicht mehr möglich wäre. Durch das Aufbringen einer Zick-Zack-Markierung wird der Problematik einer Störung des fließenden Verkehres durch den haltenden Bus und des Parkens durch Besucher der Tierarztpraxis entgegengewirkt. Es ist weiterhin zu erwähnen, dass sich die Haltestelle nicht vor dem Mehrfamilienhaus befindet, sondern am Nachbarhaus. Somit ist hier keine Beeinträchtigung oder sogar verkehrsgefährdende Situation zu erkennen. () -2-