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Bürgerantrag (Anlage 4)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
08.09.2011
Erstellt
15.04.11, 07:26
Aktualisiert
11.08.11, 06:19
Bürgerantrag (Anlage 4) Bürgerantrag (Anlage 4)

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Inhalt der Datei

Anlage 4 zum Antrag B 257/2009 24.02.2011 Finanzielle Auswirkungen Der Antrag berührt den Haushalt auf der Ausgabenseite in Höhe von 25.000 €. Mittel stehen nicht zur Verfügung Anregung bzgl. Verlegung der Bushaltestelle in der Frenzenstr. 36 – 38 Der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 02.11.2010 folgenden Beschluss gefasst: Die Bushaltestelle wird in Richtung Einmündung „Kölner Ring“ verlegt. Die hierfür anfallenden Kosten für den behindertengerechten Ausbau sollen aus dem Budget -ÖPNV- erwirtschaftet werden. Außerdem soll beim Nahverkehr Rheinland um Zuschüsse gebeten werden. Im gemeinsamen Ortstermin im Oktober 2010 mit Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßen NRW, der Kreispolizei NRW sowie meines Fachamtes wurde die Verlegung des Standortes geprüft. Als Grundlage für ihre Stellungnahme zum Standort zwischen „Kilianstraße“ und „Kölner Ring“ benötigte der Landesbetrieb Straßen NRW folgende Daten um aussagefähige Maßnahmen zu benennen: a.) Erfassung der Rad- und Fußgängerströme b.) Frequentierung der Bushaltestelle zu Hauptverkehrszeiten Diese Zählungen wurden zwischenzeitlich durchgeführt und die Zahlen an den Landesbetrieb weitergeleitet Die Kreispolizeibehörde NRW sieht in ihrer Stellungnahme eine verfügbare Breite von 3,60m im Bereich einer geplanten Mischfläche (Rad/Gehweg und Wartefläche) als nicht ausreichend bemessen an. Der Rad- und Gehweg sollte nach Ansicht der Polizei hinter einem Aufstellbereich vorbeigeführt werden, da es sich hier um Begegnungsverkehr von Radfahrern handelt. Am derzeitigen Standort der Haltestelle werden vorher die Radfahrer über die Fußgängerampel auf die andere Straßenseite geführt. Trotz dieser Bedenken der Kreispolizei würde die Regionalniederlassung Ville-Eifel als Straßenbaulastträger der Frenzenstraße einer Verlegung und dem behindertengerechten Ausbau der Haltestelle unter folgende Voraussetzungen zustimmen: Nach Betrachtung der Spitzenwerte der durchgeführten Zählung (41 Fahrgäste / 4 Radfahrer) und unter Berücksichtigung, dass die Erfassung zu einer Jahreszeit durchgeführt wurde in der mit verringertem Radverkehr zu rechnen ist, muss eine ausreichend groß bemessene Aufstellfläche zur Verfügung gestellt werden. Zwischen dem Fahrbahnrand der L 162 und der vorhandenen Einfriedung des angrenzenden Grundstückes steht eine Breite von 3,6 m für den Haltestellen- und Rampenbereich zur Verfügung, welcher als Mischfläche durch einen Belagwechsel auszuweisen ist. Ist die Aufstellung einer Wartehalle angedacht, so wäre ein Grundstückskauf unumgänglich, da der Standort außerhalb der Mischfläche gewünscht ist. Eine Verbreiterung der Wartefläche zu Lasten des Fahrbahnquerschnittes der Frenzenstraße ist bei der vorhandenen Fahrbahnbreite von ca. 6 m nicht realisierbar. Ebenso ist eine Verschwenkung der Fahrbahnachse in westliche Richtung sehr kostenintensiv, da ggf. die Verlegung von Versorgungsleitungen im Bankettbereich durch geführt werden müssen, sowie das Entfernen des Straßenbegleitgrüns damit der Lichtraum gewährleitstet bleibt. Wie in der Anlage3 bereits erwähnt, fallen diese Maßnahmen in den Förderrichtlinien unter die Bagatellgrenze, so dass hier durch den Nahverkehr Rheinland keine Fördermittel bereitgestellt werden. Die Mittel von ca. 25.000 für den Umbau stehen im Haushalt 2011 nicht zur Verfügung und können auch nicht aus dem Budget –ÖPNV- erwirtschaftet werden. Solange sich die Stadt Erftstadt im Nothaushalt befindet, kann die Maßnahme nicht umgesetzt werden. Der Antrag sollte in die Haushaltsplanberatungen 2012 verwiesen werden. ( Erner ) (1. Beigeordneter)