Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
370 kB
Erstellt
26.07.11, 06:24
Aktualisiert
26.07.11, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 6614-00
öffentlich
V
7/
Amt:
An den
/fLfOS
- 65 -
BeschIAusf.:
Werksausschuss
Straßen
- 65 -
Datum: 10.07.2001
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
Betrifft:
Planungsleistungen
Ahrem
für das Dorferneuerungsprogramm
Bezug.
Dorferneuerungsprogramm
in Erftstadt-
der Stadt Erftstadt
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan 2001 und 2002 des Eigenbetriebes Straßen
Unterschrift des BUdgetverantwortlichen
Erftstadt, den
11. Juli 2001
•
;,4-11~
T
•
Beschlussentwurf:
Auf der Grundlage seines Angebotes vom 08.03.2001 erhält das Ing.-Büro Lutz
Schaefer, Nikolaus-Ehlen-Straße 17, 50374 Erftstadt, einen ersten Teilauftrag über
die Leistungsphasen 1. bis 3. (3. teilw.) in Höhe von 6.557,94 DM.
Nach Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Wirtschaftsplan 2002 des
Eigenbetriebes Straßen werden die restlichen Leistungsphasen 3 teilw. bis 8 in
Höhe von 17.107,68 DM ebenfalls beauftragt.
Begründung:
Im Rahmen der abgeschlossenen Untersuchung zur Dorferneuerungsbedürftigkeit
(Dorfentwicklungsplanung) sind Maßnahmen zur Verbesserung der dörflichen
Strukturen in den untersuchten Ortslagen aufgezeigt worden. Nach Absprache mit
dem Amt für Agrarordnung in Euskirchen ist es derzeit möglich, für diese Maßnahmen Fördermittel der EU zu bekommen (ca. 50 %). Im Stadtteil Ahrem sind folgende Maßnahmen förderfähig:
1.
Neugestaltung des Platzes "Am Herrneshof" (vor der Volksbank)
2.
Umgestaltung der Mühlenstraße
Für die Beantragung der Zuschussmittel ist es jedoch unabdingbar, eine genaue
Vorplanung einschI. detaillierter Kostenschätzung erstellen zu lassen.
P:\VORLA.GEN\V6500021.186
- 2 -
Aufgrund der bisher mit dem Ing.-Büro Schäfer gemachten guten Erfahrungen habe ich Herrn Lutz Schäfer diesbezüglich um ein Angebot gebeten.
Bereits bei ähnlichen und analogen Ingenieuraufträgen der Stadt Erftstadt hat das
Büro eine sehr gute Leistung erbracht und den vorgeschätzten Kostenrahmen weitestgehend eingehalten. Von daher habe ich keine Bedenken, sowohl einen ersten
Teilauftrag (Grundlagenermittlung, Vorplanung, anteilige Entwurfsplanung) sowie
nach Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Wirtschaftsplan 2002 den
Restauftrag (Entwurfs-, Ausführungsplanung, Bauausführung, Abrechnung etc.) zu
erteilen.
Mittel für den ersten Teilauftrag stehen derzeit im Wirtschaftsplan
gung .
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<
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P: \VORLAGEN\V6500021.186
2001 zur Verfü-