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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/1398)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
339 kB
Erstellt
26.07.11, 06:24
Aktualisiert
26.07.11, 06:24
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/1398)

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nichtöffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: - 82 - Ri D7/ //J~~ Amt: - 82 BeschIAusf.: Werksausschuss Immobilienwirtschaft - 82 - Datum: 04.07.2001 Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: 17/ ;13~g I wird gern. § 60 (1) Satz 3 Gemeindeordnung Die Vorlage Nr. • NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Um die Finanzierung der begonnenen Bau- und Sanierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden sicherzustellen, ist kurzfristig eine Kreditaufnahme erforderlich. (Risthaus) DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG • Der Vorlage Nr. Erftstadt, den I D 7/ 4]j I wird zugestimmt. -1.7.0 :/.cJ-f n Vertretung (Erner) Beigeordneter 08200011.185 , 1lWJir/OA Stadtverord neter