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Beschlussvorlage (Verlegung des Wochenmarktes in die Fußgängerzone Werther Straße)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
07.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Verlegung des Wochenmarktes in die Fußgängerzone Werther Straße) Beschlussvorlage (Verlegung des Wochenmarktes in die Fußgängerzone Werther Straße)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 23.01.2008 - Der Bürgermeister Az: 32-36-10 Nr. der Ratsdrucksache: 1203 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 07.02.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Verlegung des Wochenmarktes in die Fußgängerzone Werther Straße __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Gilgenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1203 1. Sachverhalt: Die Mehrzahl der Beschicker des Wochenmarktes in der Kernstadt sind mit dem Wunsch an die Verwaltung herangetreten, den Standort des Wochenmarktes vom Bereich Langenhecke/Stiftskirche wieder in die Fußgängerzone Werther Straße, Alte Gerberei/Burgaufgang zu verlegen. Lediglich ein Beschicker ist gegen die Verlegung, wird sich jedoch nach seinen Aussagen dem Mehrheitsvotum der anderen Beschicker anschließen. Als Begründung für die Verlegung geben die Beschicker vornehmlich Umsatzrückgänge und die beengten Platzverhältnisse am bisherigen Standort an. Im Bereich des neuen Standortes sind von dem Marktbetrieb freitags drei Restaurationsbetriebe betroffen, die dort Sondernutzungen in Form von Außengastronomie betreiben. Da jedoch der Markt in den Mittagsstunden bereits wieder abgebaut ist, entstehen aus Sicht der Verwaltung hier keine nennenswerten Interessenkollisionen. Der Verlegungswunsch wurde darüber hinaus dem Aktivkreis Handel, Handwerk und Gewerbe in der Stadt Bad Münstereifel als Interessenvertretung der ansässigen Betriebe mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Da sich dieser bisher jedoch nicht geäußert hat, geht die Verwaltung davon aus, das Bedenken gegen die Verlegung nicht bestehen. Es wird daher vorgeschlagen, dem Verlegungswunsch der Marktbeschicker zu entsprechen. 2. Rechtliche Würdigung Die Durchführung des Marktes richtet sich nach den §§ 67 ff der Gewerbeordnung sowie den erlassenen ortsrechtlichen Bestimmungen der Marktsatzung und der Standgeldordnung zur Marktsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 17.12.1991. 3. Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen entstehen keine, da am alten und neuen Standort die gleichen Marktstandsgebühren zu zahlen sind. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Organisatorische und personelle Auswirkungen ergeben sich nicht. Nach Abstimmung mit dem Geschäftsführer des Aktivkreises kann die erforderliche Stromversorgung über den vorhandenen Anschluss für den Weihnachtsmarkt erfolgen. Die entstehenden Kosten werden mit dem Anschlussinhaber spitz abgerechnet. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Siehe Beschlussvorschlag 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Entfällt. 7. Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, den Standort für den Wochenmarkt in der Kernstadt zum nächstmöglichen Zeitpunktin die Fußgängerzone Werther Straße, Alte Gerberei/Burgaufgang zu verlegen.