Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsvorschlag "Innenbereich Mahlberger Straße" in Schönau)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
04.12.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Bebauungsvorschlag "Innenbereich Mahlberger Straße" in Schönau) Beschlussvorlage (Bebauungsvorschlag "Innenbereich Mahlberger Straße" in Schönau)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 02.10.2008 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1422 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 04.11.2008 Strukturförderungsausschuss 04.12.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsvorschlag "Innenbereich Mahlberger Straße" in Schönau __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1422 1. Sachverhalt: Der Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Schönau, Flur 4, Flurstücke 675 und 679 hat den beigefügten Bebauungsvorschlag eingereicht. Die betroffenen Grundstücksflächen liegen nach den Darstellungen des Flächennutzungsplanes in einer Wohnbaufläche. Nach dem Bebauungsvorschlag soll angrenzend an die Wegeparzelle 188 2 Gebäude errichtet werden und durch eine von dieser abzweigenden Stichstraße die Erschließung von 5 weiteren Gebäuden erfolgen. Es ist eine Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäuser geplant. Eine Beschreibung des Vorhabens ist beigefügt. Die planungsrechtliche Grundlage zur Realisierung einer Bebauung in der vorgeschlagenen Form müsste durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden. Erschließungsmäßig wird die Situation derzeit überprüft. Insbesondere sind Fragen zur Oberflächenwaserbeseitigung nach § 51 LWG und zum Wasserdruck zu klären. Weitere Informationen hierzu werden noch vorgelegt. 2. Rechtliche Würdigung Bauleitplanverfahren werden durchgeführt. im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen In Bauleitplanungen werden Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswikungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Grundsätzlich bestehen gegen eine Entwicklung der Wohnbauflächen keine Bedenken. Die planungsrechtliche Grundlage muß durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden. Auf der Grundlage der beigefügten Unterlagen sind die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.