Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
04.12.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 02.10.2008
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1422
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
04.11.2008
Strukturförderungsausschuss
04.12.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsvorschlag "Innenbereich Mahlberger Straße" in Schönau
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1422
1. Sachverhalt:
Der Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Schönau, Flur 4, Flurstücke 675 und 679 hat den
beigefügten Bebauungsvorschlag eingereicht.
Die betroffenen Grundstücksflächen liegen nach den Darstellungen des Flächennutzungsplanes in
einer Wohnbaufläche.
Nach dem Bebauungsvorschlag soll angrenzend an die Wegeparzelle 188 2 Gebäude errichtet
werden und durch eine von dieser abzweigenden Stichstraße die Erschließung von 5 weiteren
Gebäuden erfolgen. Es ist eine Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäuser geplant. Eine
Beschreibung des Vorhabens ist beigefügt.
Die planungsrechtliche Grundlage zur Realisierung einer Bebauung in der vorgeschlagenen Form
müsste durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden.
Erschließungsmäßig wird die Situation derzeit überprüft. Insbesondere sind Fragen zur
Oberflächenwaserbeseitigung nach § 51 LWG und zum Wasserdruck zu klären.
Weitere Informationen hierzu werden noch vorgelegt.
2. Rechtliche Würdigung
Bauleitplanverfahren werden
durchgeführt.
im
Rahmen
der
gesetzlichen
Bestimmungen
des
BauGB
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
In Bauleitplanungen werden Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren
Auswikungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Grundsätzlich bestehen gegen eine Entwicklung der Wohnbauflächen keine Bedenken.
Die planungsrechtliche Grundlage muß durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen
werden. Auf der Grundlage der beigefügten Unterlagen sind die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.