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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bezüglich des Grundstücks Gemarkung Arloff, Flur 8, Nr. 92, Arloff, In den Benden 12)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
04.12.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bezüglich des Grundstücks Gemarkung Arloff, Flur 8, Nr. 92, Arloff, In den Benden 12) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bezüglich des Grundstücks Gemarkung Arloff, Flur 8, Nr. 92, Arloff, In den Benden 12)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.10.2008 - Der Bürgermeister Az: 61-71-00 Ga Nr. der Ratsdrucksache: 1424 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 04.11.2008 Strukturförderungsausschuss 04.12.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage bezüglich des Grundstücks Gemarkung Arloff, Flur 8, Nr. 92, Arloff, In den Benden 12 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1424 1. Sachverhalt: Es ist eine Bauvoranfrage für das Flurstück 92, Flur 8 in der Gemarkung Arloff eingereicht worden. Das Grundstück liegt gem. Flächennutzungsplan im Dorfgebiet (MD-Gebiet) und ist im Sinne des § 34 BauGB dem Innenbereich zuzuordnen. Gemäß § 34 BauGB sind Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nur dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit PKW-Garage im rückwärtigen Bereich der Straße „In den Benden“. Die Erschließung im Sinne von § 4 BauONW könnte über einen Privatweg sowie einem verlängerten Wasserhausanschluss gesichert werden. Die vorhandene umliegende Bebauung ist so ausgerichtet, dass die Wohnhäuser mit kleinen Vorgärten entlang den Straßen „In den Benden“, „Auf den Schmitten“ und „Lorinckstraße“ errichtet wurden. Die rückwärtigen Grundstücksteile werden als Garten- bzw. Ruhezonen genutzt. Die geplante Errichtung des Einfamilienwohnhauses im rückwärtigen Bereich fügt sich nicht in das nähere Umfeld ein und ist daher aus städtebaulichen Gründen nicht vertretbar. Foglich kann das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nicht erteilt werden. 2. Rechtliche Würdigung Es handelt sich um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben im Sinne der BauONW und des BauGB. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für die oben genannte Bauvoranfrage wird nicht erteilt.