Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
04.12.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.10.2008
- Der Bürgermeister Az: 61-71-00 Ga
Nr. der Ratsdrucksache: 1424
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
04.11.2008
Strukturförderungsausschuss
04.12.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bezüglich des Grundstücks Gemarkung Arloff, Flur 8, Nr. 92, Arloff, In den
Benden 12
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1424
1. Sachverhalt:
Es ist eine Bauvoranfrage für das Flurstück 92, Flur 8 in der Gemarkung Arloff eingereicht worden.
Das Grundstück liegt gem. Flächennutzungsplan im Dorfgebiet (MD-Gebiet) und ist im Sinne des §
34 BauGB dem Innenbereich zuzuordnen.
Gemäß § 34 BauGB sind Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nur
dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt.
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit PKW-Garage im rückwärtigen Bereich
der Straße „In den Benden“.
Die Erschließung im Sinne von § 4 BauONW könnte über einen Privatweg sowie einem
verlängerten Wasserhausanschluss gesichert werden.
Die vorhandene umliegende Bebauung ist so ausgerichtet, dass die Wohnhäuser mit kleinen
Vorgärten entlang den Straßen „In den Benden“, „Auf den Schmitten“ und „Lorinckstraße“ errichtet
wurden. Die rückwärtigen Grundstücksteile werden als Garten- bzw. Ruhezonen genutzt.
Die geplante Errichtung des Einfamilienwohnhauses im rückwärtigen Bereich fügt sich nicht in das
nähere Umfeld ein und ist daher aus städtebaulichen Gründen nicht vertretbar.
Foglich kann das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nicht erteilt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Es handelt sich um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben im Sinne der BauONW und des
BauGB.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für die oben genannte Bauvoranfrage wird nicht erteilt.