Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
68 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
23.06.11, 06:20
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 250/2011
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -44- Datum: 07.06.2011
gez. Brost
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
05.07.2011
vorberatend
Hauptausschuss
12.07.2011
vorberatend
Rat
19.07.2011
beschließend
Betrifft:
14.06.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Änderung der Musikschulgebührensatzung
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmeausfall von 4.500 € jährlich, der durch Minderausgaben im Amt für Jugend, Familie und Soziales
in gleicher Höhe kompensiert wird.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Musikschulgebührensatzung wird in § 4 wie folgt neu gefasst:
Eine Gebührenermäßigung und ein Gebührenerlass richten sich nach den z. Zt. gültigen
allgemeinen Grundsätzen der Abgabenordnung.
Die Gebühren für die Unterrichte, Arbeitsgemeinschaften, Workshops und Leihinstrumente
werden für bildungs- und teilhabeberechtigte Kinder und Jugendliche auf Antrag um 50 %
ermäßigt.
Ebenso haben diese Kinder und Jugendlichen freien Eintritt bei allen Veranstaltungen.
Begründung:
Auf die Anlage 1 zu V 186/2011 wird verwiesen.
I. V.
(Erner)
-2-