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Beschlussvorlage (Änderung der Musikschulgebührensatzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
68 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
23.06.11, 06:20
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Beschlussvorlage (Änderung der Musikschulgebührensatzung) Beschlussvorlage (Änderung der Musikschulgebührensatzung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 250/2011 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -44- Datum: 07.06.2011 gez. Brost Amtsleiter RPA - 20 - gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 05.07.2011 vorberatend Hauptausschuss 12.07.2011 vorberatend Rat 19.07.2011 beschließend Betrifft: 14.06.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Änderung der Musikschulgebührensatzung Finanzielle Auswirkungen: Einnahmeausfall von 4.500 € jährlich, der durch Minderausgaben im Amt für Jugend, Familie und Soziales in gleicher Höhe kompensiert wird. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Musikschulgebührensatzung wird in § 4 wie folgt neu gefasst: Eine Gebührenermäßigung und ein Gebührenerlass richten sich nach den z. Zt. gültigen allgemeinen Grundsätzen der Abgabenordnung. Die Gebühren für die Unterrichte, Arbeitsgemeinschaften, Workshops und Leihinstrumente werden für bildungs- und teilhabeberechtigte Kinder und Jugendliche auf Antrag um 50 % ermäßigt. Ebenso haben diese Kinder und Jugendlichen freien Eintritt bei allen Veranstaltungen. Begründung: Auf die Anlage 1 zu V 186/2011 wird verwiesen. I. V. (Erner) -2-