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Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d"Südliche Vorstadt' im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d"Südliche Vorstadt' im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d"Südliche Vorstadt' im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.08.2008 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1347 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 28.08.2008 Haupt- und Finanzausschuss 02.09.2008 Rat 09.09.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d"Südliche Vorstadt'' im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen 1. Sachverhalt: Seite 2 von Ratsdrucksache 1347 Durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes 29d „Südliche Vorstadt“ soll die planungsrechtliche Grundlage zur Ansiedlung eines Geschäftshauses und eines Seniorenwohnparkts ermöglicht werden. Der Entwurf zur 4. Änderung hat gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 26.05. bis 27.06.2008 offengelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnisnahme beigefügt. Im weiteren Verfahren sind die Abwägungsbeschlüsse hierzu sowie der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Bauleitplanverfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“eingegangenen Stellungnahmen werden die in der Anlage aufgeführten Abwägungsbeschlüsse gefasst. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2415) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Bebauungsplan-Änderung herbeizuführen.