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Beschlussvorlage (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5d -Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich Flaches Feld" und 6 "Industriegebiet Iversheim" Zulassung von Spielhallen hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungsnahmen, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5d -Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich Flaches Feld" und 6 "Industriegebiet Iversheim" Zulassung von Spielhallen
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungsnahmen, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5d -Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich Flaches Feld" und 6 "Industriegebiet Iversheim" Zulassung von Spielhallen
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungsnahmen, Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.08.2008 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1345 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 28.08.2008 Haupt- und Finanzausschuss 02.09.2008 Rat 09.09.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5d -Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich Flaches Feld" und 6 "Industriegebiet Iversheim" Zulassung von Spielhallen hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungsnahmen, Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen 1. Sachverhalt: Seite 2 von Ratsdrucksache 1345 Durch die Änderung der Bebauungspläne soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur generellen Zulassung von Spielhallen im südlichen Stadtbereich geschaffen werden. Der Entwurf dieser Änderung hat gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 25.05.08 bis einschl. 27.06.2008 offenglegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sontigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnis beigefügt. Zur Fortführung des Verfahrens sind hierzu die Abwägungsbeschlüsse und der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Bebauungsplanverfahren Baugesetzbuches durchgeführt.. wird aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen In Bauleitplanverfahren werden Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Gelangen abgewogen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Über die eigegangenen Stellungnahmen anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Änderung der Bebauungspläne Nr. 5 a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5 d „Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich Flaches Feld und Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ werden die anliegenden Abwägungsbeschlüsse gefasst. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekannmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2415) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird die Änderung der Bebauungspläne Nr. 5 a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5 d „Gewerbegebiet Bad MünstereifelBereich Flaches Feld und Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“in der vorliegenden Form nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Änderungen der Bebauungspläne herbeizuführen.