Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 11.08.2008
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1345
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
28.08.2008
Haupt- und Finanzausschuss
02.09.2008
Rat
09.09.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5d -Gewerbegebiet
Bad Münstereifel-Bereich Flaches Feld" und 6 "Industriegebiet Iversheim" Zulassung von
Spielhallen
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungsnahmen, Satzungsbeschluss
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Laqua
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
1. Sachverhalt:
Seite 2 von Ratsdrucksache 1345
Durch die Änderung der Bebauungspläne soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur
generellen Zulassung von Spielhallen im südlichen Stadtbereich geschaffen werden.
Der Entwurf dieser Änderung hat gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 25.05.08 bis einschl.
27.06.2008 offenglegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sontigen Träger öffentlicher
Belange beteiligt.
Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnis beigefügt. Zur
Fortführung des Verfahrens sind hierzu die Abwägungsbeschlüsse und der Satzungsbeschluss zu
fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bebauungsplanverfahren
Baugesetzbuches durchgeführt..
wird
aufgrund
der
gesetzlichen
Bestimmungen
des
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
In Bauleitplanverfahren werden Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren
Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Gelangen abgewogen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Über die eigegangenen Stellungnahmen anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange gem. § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch zur Änderung der Bebauungspläne Nr. 5 a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5 d
„Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich Flaches Feld und Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“
werden die anliegenden Abwägungsbeschlüsse gefasst.
Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekannmachung vom 23. September
2004 (BGBL I S. 2415) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird die Änderung der
Bebauungspläne Nr. 5 a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5 d „Gewerbegebiet Bad MünstereifelBereich Flaches Feld und Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“in der vorliegenden Form nebst
Begründung als Satzung beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Änderungen der Bebauungspläne
herbeizuführen.