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Beschlusstext (Zuwendungen an Sportvereine 2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
82 kB
Datum
29.11.2011
Erstellt
02.02.12, 19:11
Aktualisiert
02.02.12, 19:11
Beschlusstext (Zuwendungen an Sportvereine 2011) Beschlusstext (Zuwendungen an Sportvereine 2011)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 02.02.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Pulheim am 29.11.2011 Vorlage Nr.: TOP 9 482/2011 Zuwendungen an Sportvereine 2011 Beschluss: Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit nimmt die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zur finanziellen Förderung der Pulheimer Sportvereine zur Kenntnis. 1. Zuschuss zu den Fahrtkosten der 1. Damenmannschaft der Handball-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. in Höhe von 317,00 € gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien. 2. Zuschuss zu den Fahrtkosten der Basketball-Abteilung des TuS Schwarz-Weiß Brauweiler 1951 e.V. in Höhe von 850,00 € gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien. 3. Zuschuss zu den Fahrtkosten der 1. Herrenmannschaft der Handball-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. in Höhe von 417,00 € gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien. 4. Zuschuss für die Beschaffung einer Hochsprunganlage der Leichtathletik-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. in Höhe von 500,00 € (20 %) gemäß Ziffer 3.10 der Förderungsrichtlinien. 5. Zuschuss zu den Fahrtkosten der Leichtathletik-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924-57 e.V. in Höhe von 340,00 € gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien. 6. Betriebskostenzuschuss für den Surf- und Segel-Club Pulheim e.V. für die Bewirtschaftung vereinseigener Anlagen in Höhe von 775,00 € gemäß Ziffer 3.3 der Förderungsrichtlinien. 7. Energiekostenzuschuss für die Sportschützen Geyen 1955 e.V. in Höhe von 42,00 € gemäß Ziffer 3.3 der Förderungsrichtlinien. 8. Zuschuss zu den Fahrtkosten der Sportschützen Geyen 1955 e.V. in Höhe von 90,00 € gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien. 9. Zuschuss zu den Fahrtkosten der Damen-Regionalligamannschaft des TTC Grün-Weiß Brauweiler 1948 e.V. in Höhe von 214,00 € gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien. 10. Zuschuss für den Stadtsportverband Pulheim e.V. zur Deckung notwendiger Sachausgaben in Höhe von 800,00 € gemäß Ziffer 3.11 der Förderungsrichtlinien. 11. Zuschuss für die Fechtsport-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. in Höhe von 300,00 € gemäß Ziffer 3.11 der Förderungsrichtlinien. 12. Zuschuss zu den Fahrtkosten der Baseball-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. in Höhe von 594,00 € gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien. 13. Zuschuss zu den Fahrtkosten der Raging Abbots Brauweiler e.V. in Höhe von 375,00 € gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien. 14. Mietkostenerstattung für den TTC „Blau-Rot“ 1971 Geyen e.V. für die Durchführung von Wirbelsäulengymnastikkursen im Pfarrhaus Sinthern in Höhe von 290,00 € gemäß Ziffer 3.11 der Förderungsrichtlinien. Beratungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit vom 29.11.2011 Seite 2