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Beschlussvorlage (19. Änderung des Flächennutzungsplanes "Bad Münstereifel-Schleidtal" hier: Durchführung der Vorverfahren)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (19. Änderung des Flächennutzungsplanes "Bad Münstereifel-Schleidtal"
hier: Durchführung der Vorverfahren) Beschlussvorlage (19. Änderung des Flächennutzungsplanes "Bad Münstereifel-Schleidtal"
hier: Durchführung der Vorverfahren)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.06.2008 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1330 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 17.06.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 19. Änderung des Flächennutzungsplanes "Bad Münstereifel-Schleidtal" hier: Durchführung der Vorverfahren __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1330 1. Sachverhalt: Es werden Verkaufsverhandlungen bezgl. des Parkhotels im Schleidtal geführt. Hier besteht Interesse eine Seniorenreinrichtung unter zu bringen Bei dem Interessenten handelt es sich um eine innerörtlich angesiedelte entsprechende Einrichtung. Aufgrund der eingeengten räumlichen Lage und des weiteren Raumbedarfs wird ein Ergänzungsstandort für bestimmte Bereiche gesucht. Das Parkhotel liegt gem. Flächennutzungsplan in einer Grünfläche“Parkanlage“ und ist dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Voraussetzung für die Nutzungsänderung ist die Einleitung planungsrechtlicher Schritte in Form der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Nach ersten Überlegungen ist angedacht, den Änderungsbereich als Sondergebiet „Hotel/Seniorenzentrum“ auszuweisen. Durch diese Ausweisung, die im Detail noch in der Festsetzung des Sondergebietes spezifiziert werden muß, kann sichergestellt werden, dass zum einen sich das Spektrum von Betreutem Wohnen über Seniorenheim/Pflegeeinrichtung bis hin zu ärztlichen bzw. gesundheitlichen Ergänzungsangeboten erstreckt und zum anderen der Charakter der angrenzenden öffentlichen Parkanlage erhalten und nicht durch anders gelagerte Nutzungen, wie sie beispielsweise in einem Mischgebiet möglich wäre, beeinträchtigt wird. Eine Abgrenzung des Änderungsbereiches ist beigefügt. Entsprechende Vorentwurfsunterlagen werden derzeit erarbeitet. Die Vorverfahren für diese Änderungen sind durchführen. 2. Rechtliche Würdigung Das Planverfahren wird aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und den öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.