Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.06.2008
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1330
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
17.06.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
19. Änderung des Flächennutzungsplanes "Bad Münstereifel-Schleidtal"
hier: Durchführung der Vorverfahren
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1330
1. Sachverhalt:
Es werden Verkaufsverhandlungen bezgl. des Parkhotels im Schleidtal geführt.
Hier besteht Interesse eine Seniorenreinrichtung unter zu bringen
Bei dem Interessenten handelt es sich um eine innerörtlich angesiedelte entsprechende
Einrichtung. Aufgrund der eingeengten räumlichen Lage und des weiteren Raumbedarfs wird ein
Ergänzungsstandort für bestimmte Bereiche gesucht.
Das Parkhotel liegt gem. Flächennutzungsplan in einer Grünfläche“Parkanlage“ und ist dem
Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen.
Voraussetzung für die Nutzungsänderung ist die Einleitung planungsrechtlicher Schritte in Form
der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Nach ersten Überlegungen ist angedacht, den Änderungsbereich als Sondergebiet
„Hotel/Seniorenzentrum“ auszuweisen. Durch diese Ausweisung, die im Detail noch in der
Festsetzung des Sondergebietes spezifiziert werden muß, kann sichergestellt werden, dass zum
einen sich das Spektrum von Betreutem Wohnen über Seniorenheim/Pflegeeinrichtung bis hin zu
ärztlichen bzw. gesundheitlichen Ergänzungsangeboten erstreckt und zum anderen der Charakter
der angrenzenden öffentlichen Parkanlage erhalten und nicht durch anders gelagerte Nutzungen,
wie sie beispielsweise in einem Mischgebiet möglich wäre, beeinträchtigt wird.
Eine Abgrenzung des Änderungsbereiches ist beigefügt.
Entsprechende Vorentwurfsunterlagen werden derzeit erarbeitet.
Die Vorverfahren für diese Änderungen sind durchführen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Planverfahren wird aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und
mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und den öffentlichen
Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes
durchzuführen.