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Beschlussvorlage (Bauantrag bezlg. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flurtsück 1717, Bad Münstereifel, Burg)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Bauantrag bezlg. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flurtsück 1717, Bad Münstereifel, Burg) Beschlussvorlage (Bauantrag bezlg. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flurtsück 1717, Bad Münstereifel, Burg) Beschlussvorlage (Bauantrag bezlg. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flurtsück 1717, Bad Münstereifel, Burg)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.05.2008 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 1309 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 17.06.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauantrag bezlg. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flurtsück 1717, Bad Münstereifel, Burg __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1309 1. Sachverhalt: Es liegt ein Bauantrag für das Grundstück Gem. Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1717 – Bad Münstereifel, Burg – zur Errichtung von Werbeanlagen vor. Das Grundstück liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 29 e „An der Schosspforte“, der für den betreffenden Bereich folgende Festsetzungen enthält: MK, III, GRZ 0,8, GFZ O 1,5, g, SD, Baugrenzen, Baulinien. Bei dem vorhandenen Gebäude (Burg) handelt es sich um ein eingetragenes Denkmal nach dem Denkmalschutzgesetz. Der Bereich der Burg Bad Münstereifel wurde in den vergangenen Jahren mehrfach im Strukturförderungsausschuss zu verschiedenen Vorhaben beraten. Im einzelnen ging es dabei um folgende Maßnahmen, für die mittlerweile Genehmigungen erteilt wurden: 1. 2. 3. 4. Errichtung von Werbeanlagen im Bereich des Felsenkellers Anbringung einer Werbeanlage bestehend aus 5 Einzelwerbetafeln im Bereich des Burgaufgangs Anbau eines Balkons an Turm II und Errichtung einer Terrassenüberdachung Errichtung einer Terrasse mit 40 Sitzplätzen als Außengastronomie und Umbau der Herrentoilette. Nicht genehmigt wurde die Errichtung einer Terrasse als Außengastromomie mit 30 Sitzplätzen am Burgaufgang im Kellergeschoss. Zudem befinden sich in der Gesamtanlage Burg folgende, nicht genehmigte bzw. erlaubte Werbeanlagen: 1. Kupferkessel mit Beschriftung/Beklebung 2. 1 Standgestell mit Hinweis zum Burgrestaurant und Speisekartenkasten 3. auf der Burgterrasse vor dem Felsenkeller ein Pavillon mit 2 weiß bespannten Sonnenschirmen 4. mehrere sog. Reiter im Bereich der Fußgängerzone, auf den Treppenstufen des Burgaufgangs, im Bereich des Felsenkellers und im Bereich des Kupferkessels 5. Biergartenschild im Bereich der oberen Terrasse 6. mehrere weiße, grüne und blaue Sonnenschirme im Bereich der nicht genehmigten Terrasse am Burgaufgang und im Bereich des Kupferkessels 7. Errichtung eines Parkplatzschildes 8. Errichtung eines Biergartenschildes in blauer Grundfarbe mit einer weißen Beschriftung „Biergarten“ und dem Logo „Maisels Weisse“ im Bereich des Fußweges in der Grundfarbe blau mit der Beschriftung „Biergarten“ und dem Logo „Maisels Weisse“ Beantragt werden nun die folgenden Maßnahmen: 1. Errichung eines zusätzlichen Speisekartenkastens im Bereich des Burgaufgangs 2. die Errichtung des bereits vorhandenen Biergartenschildes in blauer Grundfarbe mit einer weißen Beschriftung „Biergarten“ und dem Logo „Maisels Weisse“ im Bereich des Fußweges in der Grundfarbe blau mit der Beschriftung „Biergarten“ und dem Logo „Maisels Weisse“ 3. Errichtung von neun Mastampeln im Bereich der Terrasse vor dem Felsenkeller mit weißen Ständern und einer Beschriftung des Glases mit dem Bierbrauerlogo „Maisels Weisse“ 4. Eine Schildplatte im Bereich des Kupferkessel mit Speisekartenkasten als Austausch zur vorhandenen Anlage 5. Austausch des Parkplatzschildes in der Grundfarbe dunkelrot Zwischenzeitlich hat ein Gespräch mit dem Eigentümer der Burg stattgefunden. Hierin ging es zum einen um das zur Zeit laufende Gerichtsverfahren gegen die Ablehnung der Baugenehmigung für die Terrasse mit 30 Sitzplätzen am Burgaufgang im Kellergeschoss. Zum anderen wurden auch die Gesamtsituation im Bereich der Burg erörtert. Hierbei stellte sich heraus, dass der Eigentümer weder von den vorhandenen Werbeanlagen noch von der jetzt Seite 3 von Ratsdrucksache 1309 beantragten Baugenehmigung durch den Pächter in Kenntnis gesetzt wurde. Ein Schreiben des Eigentümers an den Pächter ist zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt. Das Gesamtbild des Burgbereichs ist derzeit kritisch zu betrachten und bedarf insgesamt einer Überprüfung. Dieser Meinung hat sich der Eigentümer im Hinblick auf die Werbeanlagen in vollem Umfang angeschlossen. Aus städtische Sicht bestehen erhebliche Bedenken gegen dieser Anlage. Sie entsprechen nicht der Gestaltungssatzung der Stadt Bad Münstereifel. Im Übrigen stellen sie aus denkmalpflegerischer Sicht eine Beeinträchtigung des Denkmals Burg dar. Das Einvernehmen zum vorliegenden Antrag ist zu versagen. Bezüglich der weiteren ungenehmigten Werbeanlagen ist die Beseitigung zu erwirken. Unter dem Aspekt, dass hierdurch wesentliche gestalterische Verbesserungen in dem Bereich erzielt werden, sollte über die untere Terrasse, für die bisher das Einvernehmen versagt wurde, nochmals beraten werden. Dies ist auch im Zusammenhang zu sehen mit der Gestaltung der Überdachung der vorhandenen Terrasse, auch hier sollten gestalterische Verbesserungen angestrebt werden. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Hinsichtlich der Errichtung einer Terrasse als Außengastronomie mit 30 Sitzplätzen am Burgaufgang wird um Beratung gebeten. Das Einvernehmen zu den beantragten Werbeanlagen wird versagt.