Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.05.2008
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1309
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
17.06.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauantrag bezlg. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flurtsück 1717, Bad
Münstereifel, Burg
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Berichterstatter: TA Laqua
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1309
1. Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag für das Grundstück Gem. Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1717 – Bad
Münstereifel, Burg – zur Errichtung von Werbeanlagen vor.
Das Grundstück liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 29 e „An der Schosspforte“, der für
den betreffenden Bereich folgende Festsetzungen enthält: MK, III, GRZ 0,8, GFZ O 1,5, g, SD,
Baugrenzen, Baulinien. Bei dem vorhandenen Gebäude (Burg) handelt es sich um ein
eingetragenes Denkmal nach dem Denkmalschutzgesetz.
Der Bereich der Burg Bad Münstereifel wurde in den vergangenen Jahren mehrfach im
Strukturförderungsausschuss zu verschiedenen Vorhaben beraten. Im einzelnen ging es dabei um
folgende Maßnahmen, für die mittlerweile Genehmigungen erteilt wurden:
1.
2.
3.
4.
Errichtung von Werbeanlagen im Bereich des Felsenkellers
Anbringung einer Werbeanlage bestehend aus 5 Einzelwerbetafeln im Bereich des
Burgaufgangs
Anbau eines Balkons an Turm II und Errichtung einer Terrassenüberdachung
Errichtung einer Terrasse mit 40 Sitzplätzen als Außengastronomie und Umbau der
Herrentoilette.
Nicht genehmigt wurde die Errichtung einer Terrasse als Außengastromomie mit 30 Sitzplätzen am
Burgaufgang im Kellergeschoss.
Zudem befinden sich in der Gesamtanlage Burg folgende, nicht genehmigte bzw. erlaubte
Werbeanlagen:
1. Kupferkessel mit Beschriftung/Beklebung
2. 1 Standgestell mit Hinweis zum Burgrestaurant und Speisekartenkasten
3. auf der Burgterrasse vor dem Felsenkeller ein Pavillon mit 2 weiß bespannten
Sonnenschirmen
4. mehrere sog. Reiter im Bereich der Fußgängerzone, auf den Treppenstufen des
Burgaufgangs, im Bereich des Felsenkellers und im Bereich des Kupferkessels
5. Biergartenschild im Bereich der oberen Terrasse
6. mehrere weiße, grüne und blaue Sonnenschirme im Bereich der nicht genehmigten
Terrasse am Burgaufgang und im Bereich des Kupferkessels
7. Errichtung eines Parkplatzschildes
8. Errichtung eines Biergartenschildes in blauer Grundfarbe mit einer weißen Beschriftung
„Biergarten“ und dem Logo „Maisels Weisse“ im Bereich des Fußweges in der Grundfarbe
blau mit der Beschriftung „Biergarten“ und dem Logo „Maisels Weisse“
Beantragt werden nun die folgenden Maßnahmen:
1. Errichung eines zusätzlichen Speisekartenkastens im Bereich des Burgaufgangs
2. die Errichtung des bereits vorhandenen Biergartenschildes in blauer Grundfarbe mit einer
weißen Beschriftung „Biergarten“ und dem Logo „Maisels Weisse“ im Bereich des
Fußweges in der Grundfarbe blau mit der Beschriftung „Biergarten“ und dem Logo „Maisels
Weisse“
3. Errichtung von neun Mastampeln im Bereich der Terrasse vor dem Felsenkeller mit weißen
Ständern und einer Beschriftung des Glases mit dem Bierbrauerlogo „Maisels Weisse“
4. Eine Schildplatte im Bereich des Kupferkessel mit Speisekartenkasten als Austausch zur
vorhandenen Anlage
5. Austausch des Parkplatzschildes in der Grundfarbe dunkelrot
Zwischenzeitlich hat ein Gespräch mit dem Eigentümer der Burg stattgefunden. Hierin ging es zum
einen um das zur Zeit laufende Gerichtsverfahren gegen die Ablehnung der Baugenehmigung für
die Terrasse mit 30 Sitzplätzen am Burgaufgang im Kellergeschoss.
Zum anderen wurden auch die Gesamtsituation im Bereich der Burg erörtert. Hierbei stellte sich
heraus, dass der Eigentümer weder von den vorhandenen Werbeanlagen noch von der jetzt
Seite 3 von Ratsdrucksache 1309
beantragten Baugenehmigung durch den Pächter in Kenntnis gesetzt wurde. Ein Schreiben des
Eigentümers an den Pächter ist zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt.
Das Gesamtbild des Burgbereichs ist derzeit kritisch zu betrachten und bedarf insgesamt einer
Überprüfung. Dieser Meinung hat sich der Eigentümer im Hinblick auf die Werbeanlagen in vollem
Umfang angeschlossen.
Aus städtische Sicht bestehen erhebliche Bedenken gegen dieser Anlage. Sie entsprechen nicht
der Gestaltungssatzung der Stadt Bad Münstereifel. Im Übrigen stellen sie aus
denkmalpflegerischer Sicht eine Beeinträchtigung des Denkmals Burg dar.
Das Einvernehmen zum vorliegenden Antrag ist zu versagen.
Bezüglich der weiteren ungenehmigten Werbeanlagen ist die Beseitigung zu erwirken.
Unter dem Aspekt, dass hierdurch wesentliche gestalterische Verbesserungen in dem Bereich
erzielt werden, sollte über die untere Terrasse, für die bisher das Einvernehmen versagt wurde,
nochmals beraten werden.
Dies ist auch im Zusammenhang zu sehen mit der Gestaltung der Überdachung der vorhandenen
Terrasse, auch hier sollten gestalterische Verbesserungen angestrebt werden.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Hinsichtlich der Errichtung einer Terrasse als Außengastronomie mit 30 Sitzplätzen am
Burgaufgang wird um Beratung gebeten.
Das Einvernehmen zu den beantragten Werbeanlagen wird versagt.