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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 14, Flurstück Nr. 269, Mutscheid, Martinsweg)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 14, Flurstück Nr. 269, Mutscheid, Martinsweg) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 14, Flurstück Nr. 269, Mutscheid, Martinsweg)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.06.08 - Der Bürgermeister Az: 610 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 710 Z-5 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 17.06.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 14, Flurstück Nr. 269, Mutscheid, Martinsweg __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 710 Z-5 1. Sachverhalt: Vor der Beratung und der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt soll zunächst ein Sachstandsbericht über den Stand des Ordungswidrigkeitsverfahrens hinsichtlich der Anschüttung vorgelegt werden. Das Schreiben des Kreis Euskirchen ist zu Ihrer Kenntisnahme beigefügt. Zudem wurde in der letzten Ausschusssitzung beschlossen, verwaltungsseitig die Möglichkeit einer Veränderungsperre gem. § 14 BauGB zu prüfen. Der Erlass einer Veränderungssperre ist gem. § 14 Abs. 1 BauGB nur dann möglich, wenn vorher ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst wurde. Für die Sicherung dieser Planung kann die Gemeinde die Veränderungssperre fassen. Die Voraussetzung für den Erlaß einer Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 1 BauGB, nämlich das Vorliegen eines Beschlusses zur Planaufstellung, ist in diesem Fall nicht gegeben. Somit kann das Mittel der Veränderungssperre hier nicht in Anspruch genommen werden.