Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 11.06.08
- Der Bürgermeister Az: 610 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 710 Z-5
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
17.06.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 14, Flurstück Nr. 269,
Mutscheid, Martinsweg
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: TA Laqua
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 710 Z-5
1. Sachverhalt:
Vor der Beratung und der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt soll zunächst ein
Sachstandsbericht über den Stand des Ordungswidrigkeitsverfahrens hinsichtlich der Anschüttung
vorgelegt werden. Das Schreiben des Kreis Euskirchen ist zu Ihrer Kenntisnahme beigefügt.
Zudem wurde in der letzten Ausschusssitzung beschlossen, verwaltungsseitig die Möglichkeit
einer Veränderungsperre gem. § 14 BauGB zu prüfen.
Der Erlass einer Veränderungssperre ist gem. § 14 Abs. 1 BauGB nur dann möglich, wenn vorher
ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst wurde. Für die Sicherung dieser
Planung kann die Gemeinde die Veränderungssperre fassen. Die Voraussetzung für den Erlaß
einer Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 1 BauGB, nämlich das Vorliegen eines Beschlusses zur
Planaufstellung, ist in diesem Fall nicht gegeben. Somit kann das Mittel der Veränderungssperre
hier nicht in Anspruch genommen werden.