Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
30 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.05.2008
- Der Bürgermeister Az: 41-13-10
Nr. der Ratsdrucksache: 1296
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales
29.05.2008
Haupt- und Finanzausschuss
18.06.2008
Rat
24.06.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Einrichtung von Ganztagsangeboten an weiterführenden Schulen der Stadt Bad
Münstereifel
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Ulrich Ley
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1296
1. Sachverhalt:
1.1
Grundlagen für Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I
Voraussetzung für die Einführung von Ganztagsangeboten an weiterführenden Schulen ist
ein entsprechender schulischer Bedarf, der auf unterschiedlichen Ursachen beruhen kann:
Î
Einführung einer obligatorischen Ganztagsschule in der
weiterführenden Schulen (Stichwort: „Gebundener Ganztag“).
Î
Gesetzlich vorgesehene Verkürzung der Schulzeit auf 12 Jahre bis zur allgemeinen
Hochschulreife. Daraus erwachsen zusätzliche Pflichtstunden in der Sekundarstufe I mit bis
zu 34 Unterrichtsstunden wöchentlich, die im bisherigen Zeitfenster von 6
Unterrichtsstunden am Vormittag nicht abzubilden sind.
Î
Freiwillige Teilnahme von SchülerInnen der Sekundarstufe I an Arbeitsgemeinschaften
oder Fördermaßnahmen am Nachmittag.
Î
Betreuungbedarf für SchülerInnen der Sekundarstufe I an Nachmittagen, insbesondere
wenn sie in der Primarstufe bereits die offene Ganztagsschule besucht haben.
Î
Aufenthalts- und/oder Verpflegungsmöglichkeiten für SchülerInnen der Sekundarstufe II
des St. Michael Gymnasiums.
1.2
Begriffsbestimmungen
„Gebundener Ganztag“ in der Sekundarstufe
Ganztagsunterricht für alle SchülerInnen.
I
Sekundarstufe
bedeutet
I
der
obligatorischen
„Offener Ganztag“ umfasst vom Wortsinn her freiwillige schulische oder außerschulische
Angebote (Betreuungsbedarfe der Eltern, Teilnahme an freiwilligen AG`s oder
Förderangeboten). Finden zusätzliche Pflichtstunden für bestimmte Jahrgangsstufen am
Nachmittag statt, so erhält der offene Ganztag insoweit eine verpflichtende Komponente.
1.3
Bedarfslage
1.3.1
Allgemeines
Wie oben ausgeführt, resultieren aus der Verkürzung der Schulzeit bis zur allgemeinen
Hochschulreife zusätzliche Pflichtstunden, die am Nachmittag angeboten werden. Was die
Anforderungen an die Ausgestaltung der erforderlichen Mittagspause anbelangt, so arbeitet
das Ministerium derzeit an konkreten Vorgaben. Der Verwaltung liegen zur Zeit erste
Informationen des kommunalen Spitzenverbandes vor, nach denen es bereits ein
Einvernehmen zwischen der Landeselternschaft der Gymnasien in NRW e. V., der
Rheinischen Direktorenvereinigung, der Westfälisch-Lippischen Direktorenvereinigung,
dem Philologen-Verband und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW u. a. in
folgenden Punkten gibt:
Î SchülerInnen der Klassen 5 und 6 sollen maximal an einem Nachmittag unterrichtet
werden.
Î Für Schülerinnen der Klassen 7 und 8 soll der zusätzlich Unterricht auf 2 Nachmittage
beschränkt werden.
Î Bei Nachmittagsunterricht ist allen SchülerInnen eine ausreichende Mittagspause zu
ermöglichen. Wegen der Anforderungen an den Schulträger (Aufenthaltsräume,
Schülerbeförderung) soll hier eine Übergangszeit eingeräumt werden.
Neben dieser Problematik, die sich obligatorisch ergibt, kann durch schulische oder
außerschulische Betreuungsangebote, Arbeitsgemeinschaften oder Fördermaßnahmen, im
Seite 3 von Ratsdrucksache 1296
Falle des Gymnasiums auch von SchülerInnen der Sekundarstufe II, optional Bedarf an
Mittagsverpflegung und Aufenthaltsmöglichkeit entstehen.
Bei der Bedarfsermittlung darf nicht außer Acht bleiben, dass es auf Bundes- und
Landesebene ernst zu nehmende politische Tendenzen oder Verlautbarungen gibt, die auf
flächendeckenden gebundenen Ganztagsunterricht abzielen. Die Verwaltung strebt
daher an, Gymnasium und Schulzentrum mit Aufenthaltsräumen, Küchentechnik und
Möbilierung auszustatten, die eine Verpflegung in der beschriebenen Größenordnung
ermöglichen, gleichzeitig aber perspektivisch auf gebundene Ganztagsschulen ausgelegt
sind. Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Folgejahren bereitzustellen.
1.3.2
Situation im Schulzentrum
Für das Schulzentrum mit Real- und Hauptschule wird Nachmittagsunterricht künftig für
die Jahrgangsstufen 7 bis 10 relevant sein, für die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird hierauf
verzichtet. Bei dreizügiger Realschule und zweizügiger Hauptschule sind insgesamt rund
600 SchülerInnen des Schulzentrums mit jeweils 1 Tag Nachmittagsunterricht pro Woche
betroffen. Bei 4 Wochentagen mit Nachmittagsunterricht ergibt sich daraus Mo. bis Do. ein
Bedarf an Aufenthalts- und Verpflegungsmöglichkeiten für durchschnittlich 150
Schüler zuzüglich optionaler Bedarfe.
Kurzfristig sind für das Schuljahr 2008/2009 insbesondere im Schulzentrum entsprechende
Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen. Der mit den betroffenen Schulen erreichte
Verhandlungsstand sieht einen Aufenthaltsbereich in den Räumen unterhalb der
Konviktkapelle vor, die zur Zeit noch als Fachräume für den Musikunterricht genutzt
werden. Die Umsetzung dieses Verhandlungsstands tangiert als Folgewirkung auch andere
Klassenräume und führt zu bau- und einrichtungstechnischem Aufwand, der kostenseitig
nach Möglichkeit im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen ist.
Ein Erweiterungsbau wird seitens der Verwaltung vor dem Hintergrund der
demographischen Entwicklung und der Feststellungen im Schulentwicklungsplan 20062012 nicht erwogen.
1.3.3
Situation am St. Michael Gymnasium
Im Falle des St. Michael Gymnasiums ist Nachmittagsunterricht für die Jahrgangsstufen 7
bis 9 mit insgesamt rund 300 SchülerInnen vorgesehen. Wegen der umfangreicheren
Stundentafel ist hier die Inanspruchnahme von 2 Tagen pro Woche und SchülerIn
erforderlich. Wie beim Schulzentrum errechnet sich bei 4 Wochentagen mit
Nachmittagsunterricht ein Bedarf an Aufenthalts- und Verpflegungsmöglichkeiten für
durchschnittlich 150 Schüler zuzüglich optionaler Bedarfe.
Aufenthaltsmöglichkeiten sind am St. Michael Gymnasium zur Zeit in der umfunktionierten
ehemaligen Gymnastikhalle und der Cafeteria geschaffen, die Einrichtung muss allerdings
noch ergänzt werden. Mittel- bis langfristig ist für diese Nutzung ebenso wie für den nicht
gedeckten Bedarf an Klassen- und Fachräumen (s. Schulentwicklungsplan 2006-2012)
eine Lösung herbeizuführen.
2. Rechtliche Würdigung
Gem. § 9 Abs. 1 SchulG „können Schulen als Ganztagsschulen geführt werden, wenn die
personellen, sächlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Seite 4 von Ratsdrucksache 1296
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Herrichtung von Verpflegungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten in den weiterführenden Schulen
der Stadt Bad Münstereifel bedingt entsprechende Investitionen, da diese Infra-Struktur nicht zur
Verfügung steht. Finanzielle Anreize soll hier ein Investitionsfond des Landes NRW (1000
Schulen-Programm) mit einem Fördervolumen von bis zu 100.000,00 € pro Schule für den Einstieg
in den gebundenen oder offenen Ganztag bieten. Die konkreten Förderbestimmungen liegen zwar
noch nicht vor, ein Verwaltungsgespräch des zuständigen Ministeriums bei der Bezirksregierung
am 21.05.2008 erbrachte weitergehende Informationen:
Î
Î
Î
Î
Das Förderprogramm gilt für alle Schulen der Sekundarstufe I und umfasst
Investitionskosten für Bau und Einrichtung. Die 50 %-ige Förderung verlangt vom
Schulträger einen entsprechenden finanziellen Eigenanteil.
Die Förderung setzt nicht voraus, dass schulische oder außerschulische Betreuung an
allen Wochentagen angeboten wird. Die Durchführung von Pflichtunterricht an einzelnen
Nachmittagen ist hier ausreichend.
Das Ministerium strebt an, per Erlass einen vorzeitigen Maßnahmebeginn zum 01.08.2008
zu ermöglichen. Das Förderprogramm muss bis Ende 2010 abgeschlossen und
abgerechnet sein.
Ab 2009 fördert das Land zusätzlich die Kosten der Betreuung/Aufsicht. Abhängig von der
Schulgröße werden Stellenanteile zugewiesen oder alternativ finanzielle Anreize gewährt.
Bei der Beurteilung von Ganztagsangeboten spielen auch die Kosten der Schülerbeförderung
eine wesentliche Rolle. Bezogen auf den Pflichtunterricht ergeben sich in Abhängigkeit von der
Anzahl der Nachmittage für alle kernstädtischen weiterführenden Schulen wichtige
Kostengesichtspunkte im Bereich des Schülerspezialverkehrs. Auch aus diesem Blickwinkel der
Transporthäufigkeit strebt die Verwaltung an, Schülerspezialverkehre in öffentliche Linien
umzuwandeln.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Alternativ zu der von der Verwaltung vorher konkretisierten dezentralen Lösung wurde auch die
Variante mit einer zentralen Versorgung für Gymnasium, Realschule, Hauptschule und ggfls.
Grundschule erwogen.
Für eine solche „Zentralmensa“ in der Größenordnung von rund 400 SchülerInnen spricht, dass
Infra-Struktur nur an einem Ort geschaffen werden muss und alle SchülerInnen gleiche
Bedingungen vorfinden.
Dagegen ist anzuführen, dass eine zentrale Mensa bei ohnehin knapp bemessener Mittagszeit
Wegezeiten für die SchülerInnen auslöst und eine größere Zahl von SchülerInnen
unterschiedlicher Schulformen ein höheres Konfliktpotential birgt, was zu Problemen bei der
Aufsicht führt. Entscheidend ist aber aus der Sicht der Verwaltung, dass eine zentrale Mensa neu
geschaffen werden muss, während dezentrale Infra-Strukur teilweise im Bestand kostengünstiger
zu verwirklichen ist. Zudem ist ein geeigneter Standort, der für alle Schulen im kernstädtischen
Bereich optimal erreichbar wäre, nicht vorhanden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Der demographische Wandel mit rückläufigen Schülerzahlen wirkt sich vornehmlich auf das
Schulzentrum und die hier ansässigen Schulen (Hauptschule und Realschule) aus.
7. Beschlussvorschlag:
Seite 5 von Ratsdrucksache 1296
1.
Für die Durchführung zusätzlichen Pflichtunterrichts an Nachmittagen ist die erforderliche
Infra-Struktur nach Maßgabe der Haushaltssatzungen zu schaffen. Weiterhin sollen hierbei
optional Bedarfe für die Einführung offener Ganztagsangebote berücksichtigt werden.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die gemeinsamen Vorstellungen von Schulen und
Schulträger weiter zu konkretisieren und im Hinblick darauf Fördermöglichkeiten
auszuschöpfen.