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Beschlussvorlage (Einrichtung von Ganztagsangeboten an weiterführenden Schulen der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
30 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.05.2008 - Der Bürgermeister Az: 41-13-10 Nr. der Ratsdrucksache: 1296 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales 29.05.2008 Haupt- und Finanzausschuss 18.06.2008 Rat 24.06.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Einrichtung von Ganztagsangeboten an weiterführenden Schulen der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1296 1. Sachverhalt: 1.1 Grundlagen für Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I Voraussetzung für die Einführung von Ganztagsangeboten an weiterführenden Schulen ist ein entsprechender schulischer Bedarf, der auf unterschiedlichen Ursachen beruhen kann: Î Einführung einer obligatorischen Ganztagsschule in der weiterführenden Schulen (Stichwort: „Gebundener Ganztag“). Î Gesetzlich vorgesehene Verkürzung der Schulzeit auf 12 Jahre bis zur allgemeinen Hochschulreife. Daraus erwachsen zusätzliche Pflichtstunden in der Sekundarstufe I mit bis zu 34 Unterrichtsstunden wöchentlich, die im bisherigen Zeitfenster von 6 Unterrichtsstunden am Vormittag nicht abzubilden sind. Î Freiwillige Teilnahme von SchülerInnen der Sekundarstufe I an Arbeitsgemeinschaften oder Fördermaßnahmen am Nachmittag. Î Betreuungbedarf für SchülerInnen der Sekundarstufe I an Nachmittagen, insbesondere wenn sie in der Primarstufe bereits die offene Ganztagsschule besucht haben. Î Aufenthalts- und/oder Verpflegungsmöglichkeiten für SchülerInnen der Sekundarstufe II des St. Michael Gymnasiums. 1.2 Begriffsbestimmungen „Gebundener Ganztag“ in der Sekundarstufe Ganztagsunterricht für alle SchülerInnen. I Sekundarstufe bedeutet I der obligatorischen „Offener Ganztag“ umfasst vom Wortsinn her freiwillige schulische oder außerschulische Angebote (Betreuungsbedarfe der Eltern, Teilnahme an freiwilligen AG`s oder Förderangeboten). Finden zusätzliche Pflichtstunden für bestimmte Jahrgangsstufen am Nachmittag statt, so erhält der offene Ganztag insoweit eine verpflichtende Komponente. 1.3 Bedarfslage 1.3.1 Allgemeines Wie oben ausgeführt, resultieren aus der Verkürzung der Schulzeit bis zur allgemeinen Hochschulreife zusätzliche Pflichtstunden, die am Nachmittag angeboten werden. Was die Anforderungen an die Ausgestaltung der erforderlichen Mittagspause anbelangt, so arbeitet das Ministerium derzeit an konkreten Vorgaben. Der Verwaltung liegen zur Zeit erste Informationen des kommunalen Spitzenverbandes vor, nach denen es bereits ein Einvernehmen zwischen der Landeselternschaft der Gymnasien in NRW e. V., der Rheinischen Direktorenvereinigung, der Westfälisch-Lippischen Direktorenvereinigung, dem Philologen-Verband und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW u. a. in folgenden Punkten gibt: Î SchülerInnen der Klassen 5 und 6 sollen maximal an einem Nachmittag unterrichtet werden. Î Für Schülerinnen der Klassen 7 und 8 soll der zusätzlich Unterricht auf 2 Nachmittage beschränkt werden. Î Bei Nachmittagsunterricht ist allen SchülerInnen eine ausreichende Mittagspause zu ermöglichen. Wegen der Anforderungen an den Schulträger (Aufenthaltsräume, Schülerbeförderung) soll hier eine Übergangszeit eingeräumt werden. Neben dieser Problematik, die sich obligatorisch ergibt, kann durch schulische oder außerschulische Betreuungsangebote, Arbeitsgemeinschaften oder Fördermaßnahmen, im Seite 3 von Ratsdrucksache 1296 Falle des Gymnasiums auch von SchülerInnen der Sekundarstufe II, optional Bedarf an Mittagsverpflegung und Aufenthaltsmöglichkeit entstehen. Bei der Bedarfsermittlung darf nicht außer Acht bleiben, dass es auf Bundes- und Landesebene ernst zu nehmende politische Tendenzen oder Verlautbarungen gibt, die auf flächendeckenden gebundenen Ganztagsunterricht abzielen. Die Verwaltung strebt daher an, Gymnasium und Schulzentrum mit Aufenthaltsräumen, Küchentechnik und Möbilierung auszustatten, die eine Verpflegung in der beschriebenen Größenordnung ermöglichen, gleichzeitig aber perspektivisch auf gebundene Ganztagsschulen ausgelegt sind. Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Folgejahren bereitzustellen. 1.3.2 Situation im Schulzentrum Für das Schulzentrum mit Real- und Hauptschule wird Nachmittagsunterricht künftig für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 relevant sein, für die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird hierauf verzichtet. Bei dreizügiger Realschule und zweizügiger Hauptschule sind insgesamt rund 600 SchülerInnen des Schulzentrums mit jeweils 1 Tag Nachmittagsunterricht pro Woche betroffen. Bei 4 Wochentagen mit Nachmittagsunterricht ergibt sich daraus Mo. bis Do. ein Bedarf an Aufenthalts- und Verpflegungsmöglichkeiten für durchschnittlich 150 Schüler zuzüglich optionaler Bedarfe. Kurzfristig sind für das Schuljahr 2008/2009 insbesondere im Schulzentrum entsprechende Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen. Der mit den betroffenen Schulen erreichte Verhandlungsstand sieht einen Aufenthaltsbereich in den Räumen unterhalb der Konviktkapelle vor, die zur Zeit noch als Fachräume für den Musikunterricht genutzt werden. Die Umsetzung dieses Verhandlungsstands tangiert als Folgewirkung auch andere Klassenräume und führt zu bau- und einrichtungstechnischem Aufwand, der kostenseitig nach Möglichkeit im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen ist. Ein Erweiterungsbau wird seitens der Verwaltung vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der Feststellungen im Schulentwicklungsplan 20062012 nicht erwogen. 1.3.3 Situation am St. Michael Gymnasium Im Falle des St. Michael Gymnasiums ist Nachmittagsunterricht für die Jahrgangsstufen 7 bis 9 mit insgesamt rund 300 SchülerInnen vorgesehen. Wegen der umfangreicheren Stundentafel ist hier die Inanspruchnahme von 2 Tagen pro Woche und SchülerIn erforderlich. Wie beim Schulzentrum errechnet sich bei 4 Wochentagen mit Nachmittagsunterricht ein Bedarf an Aufenthalts- und Verpflegungsmöglichkeiten für durchschnittlich 150 Schüler zuzüglich optionaler Bedarfe. Aufenthaltsmöglichkeiten sind am St. Michael Gymnasium zur Zeit in der umfunktionierten ehemaligen Gymnastikhalle und der Cafeteria geschaffen, die Einrichtung muss allerdings noch ergänzt werden. Mittel- bis langfristig ist für diese Nutzung ebenso wie für den nicht gedeckten Bedarf an Klassen- und Fachräumen (s. Schulentwicklungsplan 2006-2012) eine Lösung herbeizuführen. 2. Rechtliche Würdigung Gem. § 9 Abs. 1 SchulG „können Schulen als Ganztagsschulen geführt werden, wenn die personellen, sächlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. Seite 4 von Ratsdrucksache 1296 3. Finanzielle Auswirkungen Die Herrichtung von Verpflegungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten in den weiterführenden Schulen der Stadt Bad Münstereifel bedingt entsprechende Investitionen, da diese Infra-Struktur nicht zur Verfügung steht. Finanzielle Anreize soll hier ein Investitionsfond des Landes NRW (1000 Schulen-Programm) mit einem Fördervolumen von bis zu 100.000,00 € pro Schule für den Einstieg in den gebundenen oder offenen Ganztag bieten. Die konkreten Förderbestimmungen liegen zwar noch nicht vor, ein Verwaltungsgespräch des zuständigen Ministeriums bei der Bezirksregierung am 21.05.2008 erbrachte weitergehende Informationen: Î Î Î Î Das Förderprogramm gilt für alle Schulen der Sekundarstufe I und umfasst Investitionskosten für Bau und Einrichtung. Die 50 %-ige Förderung verlangt vom Schulträger einen entsprechenden finanziellen Eigenanteil. Die Förderung setzt nicht voraus, dass schulische oder außerschulische Betreuung an allen Wochentagen angeboten wird. Die Durchführung von Pflichtunterricht an einzelnen Nachmittagen ist hier ausreichend. Das Ministerium strebt an, per Erlass einen vorzeitigen Maßnahmebeginn zum 01.08.2008 zu ermöglichen. Das Förderprogramm muss bis Ende 2010 abgeschlossen und abgerechnet sein. Ab 2009 fördert das Land zusätzlich die Kosten der Betreuung/Aufsicht. Abhängig von der Schulgröße werden Stellenanteile zugewiesen oder alternativ finanzielle Anreize gewährt. Bei der Beurteilung von Ganztagsangeboten spielen auch die Kosten der Schülerbeförderung eine wesentliche Rolle. Bezogen auf den Pflichtunterricht ergeben sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Nachmittage für alle kernstädtischen weiterführenden Schulen wichtige Kostengesichtspunkte im Bereich des Schülerspezialverkehrs. Auch aus diesem Blickwinkel der Transporthäufigkeit strebt die Verwaltung an, Schülerspezialverkehre in öffentliche Linien umzuwandeln. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Alternativ zu der von der Verwaltung vorher konkretisierten dezentralen Lösung wurde auch die Variante mit einer zentralen Versorgung für Gymnasium, Realschule, Hauptschule und ggfls. Grundschule erwogen. Für eine solche „Zentralmensa“ in der Größenordnung von rund 400 SchülerInnen spricht, dass Infra-Struktur nur an einem Ort geschaffen werden muss und alle SchülerInnen gleiche Bedingungen vorfinden. Dagegen ist anzuführen, dass eine zentrale Mensa bei ohnehin knapp bemessener Mittagszeit Wegezeiten für die SchülerInnen auslöst und eine größere Zahl von SchülerInnen unterschiedlicher Schulformen ein höheres Konfliktpotential birgt, was zu Problemen bei der Aufsicht führt. Entscheidend ist aber aus der Sicht der Verwaltung, dass eine zentrale Mensa neu geschaffen werden muss, während dezentrale Infra-Strukur teilweise im Bestand kostengünstiger zu verwirklichen ist. Zudem ist ein geeigneter Standort, der für alle Schulen im kernstädtischen Bereich optimal erreichbar wäre, nicht vorhanden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Der demographische Wandel mit rückläufigen Schülerzahlen wirkt sich vornehmlich auf das Schulzentrum und die hier ansässigen Schulen (Hauptschule und Realschule) aus. 7. Beschlussvorschlag: Seite 5 von Ratsdrucksache 1296 1. Für die Durchführung zusätzlichen Pflichtunterrichts an Nachmittagen ist die erforderliche Infra-Struktur nach Maßgabe der Haushaltssatzungen zu schaffen. Weiterhin sollen hierbei optional Bedarfe für die Einführung offener Ganztagsangebote berücksichtigt werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die gemeinsamen Vorstellungen von Schulen und Schulträger weiter zu konkretisieren und im Hinblick darauf Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.