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Beschlussvorlage (Erlass einer Rechtsverordnung zur Aufhebung der Rechtsverordnung der Stadt Bad Münstereifel über die Schulbezirke der Katholischen Bekenntnisgrundschule Bad Münstereifel-Arloff, der Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel, der Katholischen Grundschule Houverath und der Städtischen Katholischen Grundschule St. Helena Bad Münstereifel-Mutscheid)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Erlass einer Rechtsverordnung zur Aufhebung der Rechtsverordnung der Stadt Bad Münstereifel über die Schulbezirke der Katholischen Bekenntnisgrundschule Bad Münstereifel-Arloff, der Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel, der Katholischen Grundschule Houverath und der Städtischen Katholischen Grundschule St. Helena Bad Münstereifel-Mutscheid) Beschlussvorlage (Erlass einer Rechtsverordnung zur Aufhebung der Rechtsverordnung der Stadt Bad Münstereifel über die Schulbezirke der Katholischen Bekenntnisgrundschule Bad Münstereifel-Arloff, der Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel, der Katholischen Grundschule Houverath und der Städtischen Katholischen Grundschule St. Helena Bad Münstereifel-Mutscheid) Beschlussvorlage (Erlass einer Rechtsverordnung zur Aufhebung der Rechtsverordnung der Stadt Bad Münstereifel über die Schulbezirke der Katholischen Bekenntnisgrundschule Bad Münstereifel-Arloff, der Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel, der Katholischen Grundschule Houverath und der Städtischen Katholischen Grundschule St. Helena Bad Münstereifel-Mutscheid)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.05.2008 - Der Bürgermeister Az: 41-10-10 Nr. der Ratsdrucksache: 1295 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales 29.05.2008 Haupt- und Finanzausschuss 18.06.2008 Rat 24.06.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass einer Rechtsverordnung zur Aufhebung der Rechtsverordnung der Stadt Bad Münstereifel über die Schulbezirke der Katholischen Bekenntnisgrundschule Bad Münstereifel-Arloff, der Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel, der Katholischen Grundschule Houverath und der Städtischen Katholischen Grundschule St. Helena Bad Münstereifel-Mutscheid __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1295 1. Sachverhalt: Auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 des damaligen Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel am 21.12.2004 die Rechtsverordnung der Stadt Bad Münstereifel vom 24.12.2004 über die Schulbezirke der Katholischen Bekenntnisschule Bad Münstereifel-Arloff, der Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel, der Katholischen Grundschule Houverath und der Städtischen Katholischen Grundschule St. Helena Bad Münstereifel-Mutscheid, beschlossen. Die Rechtsverordnung enthält eine räumliche Abgrenzung der Schulbezirke, in die die zu den jeweiligen Grundschulen topographisch gelegenen Ortschaften einbezogen wurden. Mit Erlass des neuen Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) zum 15.02.2005 wurde in § 84 des Gesetzes die Vorschrift über die zwingende Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen sowie die Kannvorschrift zur Schaffung von Schuleinzugsbereichen für andere öffentliche Schulen untermauert. Mit der Änderung des Schulgesetzes zum 27.06.2006 hat jedoch der Gesetzgeber in § 84 SchulG von der Bildung von Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen ab dem 01.08.2008 konkret abgesehen. 2. Rechtliche Würdigung Die vom Rat beschlossene o.g. Rechtsverordnung würde ab 01.08.2008 gegen geltendes Recht verstoßen. Aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit ist die Rechtsverordnung daher aufzuheben. 3. Finanzielle Auswirkungen Nachdem § 39 SchulG über die „Örtlich zuständige Schule“ insgesamt aufgehoben wurde, steht den Erziehungsberechtigten die Wahl der Schulart zu Beginn eines jeden Schuljahres frei, wenn in einer Gemeinde verschiedene Schularten bestehen. Dieser Sachverhalt kann zu dem Ergebnis führen, dass z.B. in Rupperath wohnende Eltern ihre Kinder zur Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel anmelden . Hieraus ergibt sich dann für den Schulträger die Verpflichtung nach §§ 1, 4, 5 und 7 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO), die notwendig entstehenden Beförderungskosten zu übernehmen. Umgekehrt könnten sich in Bad Münstereifel wohnhafte Eltern für eine Katholische Bekenntnisschule entscheiden. Bei der Annahme an einer Katholischen Bekenntnissschule ist sodann die nächstgelegene Bekenntnisschule durch den Schulträger zu ermitteln (§ 9 Abs. 1 SchfkVO), die sich aus dem kürzesten Schulweg (§ 7 Abs. SchfkVO) ergibt. Auch in diesen Fällen hat der Schulträger die Verpflichtung, die notwendigen Beförderungskosten zu übernehmen, sofern die Voraussetzungen vorliegen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Zum heutigen Zeitpunkt liegen im Zusammenhang mit dem Fortfall der Schulbezirke zum 01.08.2008 noch keine Erkenntnisse über das künftige Verhalten der Erziehungsberechtigten für die Anmeldungen ihrer Kinder an anderen Grundschulen vor. Nachdem die Anmeldungen an den Grundschulen zum Ende des vergangenen Jahres für das jetzt kommende Schuljahr 2008/2009 abgeschlossen worden sind, waren keine gravierenden Änderungen erkennbar, wonach Eltern sich für den Besuch ihres Kindes an einer anderen, als die in ihrer Nähe gelegenen Grundschule entschieden haben. Die Verwaltung geht daher davon aus, dass auch zukünftig – eventuell mit nur wenigen Ausnahmen – die Kinder unverändert an den Grundschulen angemeldet werden, die sich auch in der Nähe der jeweiligen Wohnorte befinden. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Seite 3 von Ratsdrucksache 1295 Es wird beschlossen, eine Rechtsverordnung zur Aufhebung der Rechtsverordnung der Stadt Bad Münstereifel über die Schulbezirke der Katholischen Bekenntnisgrundschule Bad MünstereifelArloff, der Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel, der Katholischen Grundschule Houverath und der Städtischen Katholischen Grundschule St. Helena Bad Münstereifel-Mutscheid in der Fassung vom 24.12.2004 zum 01.08.2008 in der als Anlage beigefügten Fassung zu erlassen.