Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
22 kB
Datum
29.05.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 19.05.2008
- Der Bürgermeister Az: 41-13-10 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 1292
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales
29.05.2008
Haupt- und Finanzausschuss
18.06.2008
Rat
24.06.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von
Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel
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Berichterstatter: Ulrich Ley
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1292
1. Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit den Beratungen im Fachausschuss am 14.11.2007 zum Antrag der SPDFraktion vom 18.09.2007 ( s. Ratsdrucksache-Nr. 1.124) wurde seitens der Verwaltung zugesagt,
die geltende Beitragssatzung im Rahmen der anstehenden Gebührenbedarfsberechnung neu zu
überprüfen. Der ursprüngliche Satzungsbeschluss datiert vom 20.12.2005 (s. Ratsdrucksache-Nr.
96 mitsamt Zusatzerläuterungen).
Auf der Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung und der Prämisse
der „Kostenneutralität“ hat die Verwaltung Beitragsmodelle (s. Anlage 2) entwickelt, die die Basis
für Beratungen im politischen Raum bilden. Der Verwaltungsvorschlag findet sich im Entwurf der 1.
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an
einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel wieder (s. Anlage 3).
2. Rechtliche Würdigung
Aus rechtlicher Sicht sind bei den Überlegungen zur Änderung der Beitragssatzung folgende
Faktoren zu berücksichtigen:
2.1
Gebührendeckungsprinzip
Wie bereits in der Beschlussvorlage 1.124 in Ziff. 3 ausgeführt, sind Beiträge für die
Teilnahme an Angeboten der Nachmittagsbetreuung in OGS-Gruppen rechtlich als
spezielle Entgelte im Sinne von § 77 Abs. 2 GO zu werten. Hinzuweisen ist nochmals
besonders auf die Verpflichtung zur Erhebung kostendeckender Elternbeiträge, die
sich aus § 6 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Gemeinden mit
defizitärer Haushaltslage und ohne ein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept
zwingend ableitet. Insoweit steht der Betrieb der OGS vor dem Hintergrund entsprechend
lautender Verfügungen (Bezirksregierung Köln vom 23.02.2005 und 03.07.2006 und
Kommunalaufsicht des Kreises Euskirchen vom 15.12.2005) unter dem Erfordernis der
Kostenneutralität.
2.2
Änderung der Ermächtigungsgrundlage
Aufgrund einer rechtlich unvollständigen Regelung im Schulgesetz (SchulG) wurde § 9
Abs. 3 SchulG dahingehend geändert, der nunmehr explizit auf die Berechnungsgrundlage
in § 10 Abs. 5 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) verweist. Die ab
01.08.2008 geltende – und damit auch für diese Satzungsänderung relevante –
Folgeregelung findet sich in § 5 Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Eine bevorstehende
Änderung des SchulG ist an dieser Stelle obligatorisch.
2.3
Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den
Besuch von Kindertageseinrichtungen
In seiner Sitzung am 11.12.2007 hat der Kreistag eine neue Beitragssatzung beschlossen,
die für Schulträger mit OGS-Betrieb in zweifacher Hinsicht bedeutsam ist. Einerseits
knüpfen die Einkommensstufen der hier in Rede stehenden Beitragssatzung an die der
Kreissatzung an. Andererseits bestimmt § 3 Abs. 3 der Kreissatzung, dass im Falle
beitragspflichtiger Kinder in OGS-Gruppen Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder in
Kindertageseinrichtungen besteht. Der Verwaltung erscheint es daher in vielerlei Hinsicht
sinnvoll, die neuen erhöhten Einkommensstufen der Beitragssatzung des Kreises in jedem
Fall zu übernehmen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1292
2.4
Erlasslage
Nach Ziff. 5.5 des Erlasses des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes
NRW vom 12.02.2003, geändert durch Erlass vom 26.01.2006, betreffend Zuwendungen
für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im
Primarbereich, können ab 01.08.2006 Elternbeiträge bis zur Höhe von 150,00 €
(vormals: 100,00 €) erhoben werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
S. o. Ziff. 2.1.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Wie die Rechenmodelle und die sich daraus abzuleitenden Alternativen im Bezug auf eine
Beitragsstaffelung (s. Anlage 2) ergeben, besteht hinsichtlich der Beitragshöhe
Ausgestaltungsspielraum. Klar ist aber auch, dass Änderungen (z. B. Beitragsbemessung für
Geringverdiener oder Bedürfte, Geschwisterkindregelungen) immer im Gesamtkontext zu
betrachten sind und Konsequenzen für andere Einkommensstufen nach sich ziehen müssen.
Die unter Ziff. 2.2 näher erläuterte Ermächtigungsgrundlage zur Erhebung von Elternbeiträgen
verlangt eine „soziale Staffelung“ der Elternbeiträge. Bei der Auslegung dieses Begriffes sind
aus der Sicht der Verwaltung folgende Anforderungen bedeutsam:
Î
Î
Î
Die Inanspruchnahme von Angeboten der offenen Ganztagsschulen muss für alle
Einkommensschichten zugänglich und finanzierbar sein.
Es sollte eine Mischung von Kindern aus allen Bevölkerungsschichten angestrebt werden.
Das Gebot der Kostenneutralität ist zwingend zu beachten.
Unter Abwägung all dieser Kriterien gelangt die Verwaltung zu der im Satzungsentwurf
aufgeführten Beitragsstaffelung. Hierbei ist auch berücksichtigt, dass für einkommensschwache
Familien die Förderung des Mittagessens bereits eine erhebliche Erleichterung nach sich zog.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Zur Zeit nicht zu beurteilen.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung wird festgesetzt.
2.
Die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von
Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel wird
in der als Anlage 3 beigefügten Entwurfsfassung beschlossen.