Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
06.05.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.03.2008
- Der Bürgermeister Az: 60 Lq/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 1253 Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
06.05.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsbereich Houverath-Mühlenberg
hier: Sachstandsbericht
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1253 Z-1
1. Sachverhalt:
In der Sitzung am 10.04.2008 ist nach bereits veranlagten Erschließungsbeiträgen gefragt worden.
Die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Kanalisation ist im Bebauungsgebiet noch
nicht vollständig hergestellt. Aus diesem Grunde beschränkt sich die Erhebung der Kanal- und
Wasseranschlussbeiträge bisher auf die bereits erschlossenen Bereiche, wie die Straße Zur
Sahrtalsicht und einen Teil der Straße Mühlenberg.
Vorausleistungen auf Erschließungbsbeiträge für den Straßenbau werden erst erhoben, wenn mit
der Baumaßnahme im Plangebiet begonnen worden ist. Nach dem erfolgten Beschluss über die
Haushaltssatzung steht die Genehmigung der Kommunalaufsicht noch aus. Sobald diese vorliegt,
sollen die Straßenbaumaßnahmen ausgeschrieben und vergeben werden.
Dem Ausschuss zur Kenntnis.