Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
27.05.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.11.2007
- Der Bürgermeister Az: 24-50-03
Nr. der Ratsdrucksache: 1144 Z-2
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
27.05.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abfallgebühren;
Entwicklung eines alternativen Gebührenmodells für eine stärker am Verursacherprinzip
orientierte Kostenzuordnung
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Berichterstatter: Herr R. Schmitz
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1144 Z-2
1. Sachverhalt:
Der Betriebsausschuss „Forstbetrieb“ hat in seiner Sitzung am 09.04.2008 den einstimmigen
Empfehlungsbeschluss gefasst, das bisherige Gebührensystem der kostenrechnenden Einrichtung
„Abfallentsorgung“ um eine Zusatzgebühr für den Fall der überdurchschnittlichen Ausstattung mit
Biotonnenvolumen zu ergänzen; und zwar auf der Grundlage des in Anlage 2 zu RD-Nr. 1144/Z-1
vorgestellten Alternativmodells. Die bezeichnete Anlage ist dieser Zusatzerläuterung nochmals
beigefügt.
Wegen der erforderlichen Vorarbeiten für die erstmalige Erfassung derjenigen Fälle, in denen
zukünftig eine Zusatzgebühr zu erheben wäre und der im Vorfeld der Systemumstellung
gebotenen Information der Gebührenzahler bzw. der betroffenen Biotonnennutzer, bittet die
Verwaltung darum, dass der Rat nach entsprechender Vorberatung im Haupt- und
Finanzausschuss noch vor der Sommerpause den Grundsatzbeschluss zur vorgeschlagenen
Systemumstellung trifft.
Die Verwaltung wäre dann auch in der Lage, unmittelbar nachdem die für die
Gebührenbedarfsberechnung 2009 erforderlichen Eckdaten (u.a. die Preissteigerungsraten, die
Behälterzahlen sowie die voraussichliche Entwicklung der Erfassungsmengen) vorliegen, frühzeitig
die Änderungssatzung zur Gebührensatzung einschließlich der Gebührenkalkulation 2009 auf der
Basis des vorgeschlagenen neuen Gebührensystems zur Beratung und Beschlussfassung
vorzulegen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Änderung des Gebührensystems ist angezeigt, um den geänderten Rahmenbedingungen insbesondere im Bereich der Bioabfallentsorgung - durch eine stärker am Verursacherprinzip
orientierten Kostenzuordnung Rechnung zu tragen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ ist ein in sich geschlossenes
Gebührensystem, das keine Auswirkungen auf den allgemeinen Haushalt hat. Geringfügige
Kostensteigerungen im System sind durch den beschriebenen höheren Verwaltungsaufwand zu
erwarten.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
D
er Mehraufwand ist durch das vorhandene Personal zu leisten.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Der entwickelte Lösungsvorschlag resultiert aus der Diskussion
„Forstbetrieb“ über mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
im
Betriebsausschuss
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Unmittelbare Auswirkungen auf den demografischen Wandel sind nicht erkennbar.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Gebührensystem der kostenrechnenden Einrichtung
„Abfallentsorgung“ auf der Grundlage der in der Anlage dargestellten Alternative neu zu gestalten
und eine hierauf basierende Änderung der Gebührensatzung einschließlich der
Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.