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Beschlussvorlage (Jahresbericht der Sozialabteilung 2007)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
46 kB
Datum
29.05.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.04.2008 - Der Bürgermeister Az: 50-05-00 Nr. der Ratsdrucksache: 1280 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales 29.05.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresbericht der Sozialabteilung 2007 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herrn Anczikowski / Herr Wiedemann __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1280 1. Sachverhalt: 1. Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Am 01.01.2007 trat der im Jahr 2006 ausgehandelte neue Vertrag über die Bildung der „Arbeitsgemeinschaft EU-Aktiv Grundsicherung für Arbeitssuchende im Kreis Euskirchen“ (ARGE) zwischen der Agentur für Arbeit Brühl und dem Kreis Euskirchen in Kraft. Nachgeordnet wurde die Dienstleistungsüberlassung zwischen der ARGE und den kreisangehörigen Kommunen in einer Dienstleistungsüberlassungsvereinbarung geregelt. Diese sieht vor, dass die Leistungssachbearbeitung für das Arbeitslosengeld II durch städtische Bedienstete in den Sozialämtern der Kommunen (Sozialbüros) erfolgt. Anstelle der pauschalen Personal- und Sachkostenerstattung basierend auf Fallzahlen, die hierfür in den Jahren 2005 und 2006 praktiziert wurde, sieht der Dienstleistungsüberlassungsvertrag ab 2007 eine Kostenerstattung auf der Grundlage eines Kapazitäts- und Qualifikationsplanes vor. Der Kapazitäts- und Qualifikationsplan wird durch die ARGE für jedes Sozialbüro erstellt und legt die erstattungsfähige Stellenzahl fest. Zurzeit sieht der Kapazitätsplan für Bad Münstereifel 3,1 Stellen für Leistungssachbearbeiter, eine Stelle für Vermittlungsmanagement und 0,5 Stellenanteil für einen Fallmanager vor. Die Stellen für Vermittlungs- und Fallmanagement werden mit Bediensteten der Agentur für Arbeit besetzt. Seit 01.04.2007 ist mit Frau Helmi Lesemann eine Vermittlungsfachkraft der ARGE vollzeitig für das Sozialbüro Bad Münstereifel tätig. Sie hat ihren Arbeitsplatz im Rathaus Marktstr. 15 eingerichtet. Die Kommunikationswege zwischen den LeistungssachbearbeiterInnen und der Arbeitsvermittlerin, aber auch der Bezug zu den Kunden, haben sich seitdem sehr verbessert. Ab April 2008 übernahm Frau Lesemann die Aufgaben der Fallmanagerin für Bad Münstereifel. Ein Fallmanager ist für die intensive Betreuung von Kunden mit mehreren Vermittlungshemmnissen (z. B. Suchtproblematik, Überschuldung, besonders schwerwiegende gesundheitliche Problemlagen) zuständig. Gleichzeitig hat die ARGE Herrn Christof Würth als neuen Arbeitsvermittler dem Sozialbüro Bad Münstereifel zugeteilt. Durch einen räumlichen Umbau im Erdgeschoss des Rathauses Marktstr. 15 wurde ermöglicht, dass sowohl Arbeitsvermittler als auch Fallmanagerin ihre Arbeitsplätze in ummittelbarer Nähe zu den LeistungssachbearbeiterInnen erhalten und so die Wege für alle Beteiligten kurz gehalten werden. Die Entwicklung der Fallzahlen im Jahr 2007 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jan 07 Feb 07 Mrz 07 Apr 07 Mai 07 Jun 07 Jul 07 Aug 07 Sep 07 Okt 07 Nov 07 Dez 07 Anzahl der Bedarfsgemeinschaften 355 362 368 372 374 381 380 372 373 379 382 387 Personen in Bedarfsgemeinschaften 719 729 728 737 740 746 746 727 734 742 755 776 Arbeitslosenquote in Prozent 10,3 10,4 9,9 9,4 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen 8,4 8,2 8,3 7,7 7,2 7,0 7,1 7,2 Der Rückgang der Arbeitslosenquote ist kreisweit zu beobachten und steht auch im Einklang mit der bundesweiten Entwicklung. Bemerkenswert ist, dass hiermit keine Senkung der Fallzahlen einhergeht. Viele Geringverdiener haben mit ihren Familien mitunter Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II, gelten aber als Seite 3 von Ratsdrucksache 1280 Erwerbstätige nicht als „arbeitslos“ im Sinne der Arbeitslosenstatistik. Gleiches gilt für diejenigen Bezieher von Arbeitslosengeld II, die sich durch die Vermittlung der ARGE in Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen befinden, oder denen eine Arbeitsgelegenheit, ein sogenannter „EinEuro-Job“, vermittelt wurde. Auch Personen, die infolge der Betreuung minderjähriger Kinder dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, aber finanziell hilfebedürftig sind, sind zwar im Leistungsbezug, zählen aber nicht als Arbeitslose. Auf die Höhe der Aufwendungen für Leistungen zum Lebensunterhalt hat sich die sinkende Arbeitslosenquote daher eher weniger ausgewirkt. Vor allem bei den Kostenanteilen des kommunalen Trägers Kreis Euskirchen zeigen sich kaum Einsparungen. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um die Kosten der Unterkunft. Durch die gesetzliche Regelung des § 19 SGB II ist Einkommen der Leistungsempfänger vorrangig auf den Kostenanteil der Bundesagentur für Arbeit anzurechnen. So kommen in vielen Fällen, in denen aufstockende Leistungen gewährt werden, überwiegend oder ausschließlich kommunale Leistungen zur Auszahlung. Die Aufwendungen für Leistungen zum Lebensunterhalt Sozialversicherungsbeiträge betrugen für Bad Münstereifel: einschließlich der Jan – Dez 2006 Aufwendungen Agentur für Arbeit Aufwendungen Kommunaler Träger Summe: Monatsschnitt Jan – Nov 2007 Monatsschnitt 2006 2007 2.761.852,20 € 230.154,35 € 2.168.798,80 € 197.163,53 € 1.442.122,27 € 120.176,86 € 1.277.736,43 € 116.157,86 € 4.203.974,47 € 350.331,21 € 3.446.535,23 € 313.321,38 € Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Zahlen für Dezember 2007 liegen noch nicht vor. 2. Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Zum 01.01.2005 ist das Bundessozialhilfegesetz durch das SGB XII abgelöst worden. Gleichzeitig ist die bis dahin im Grundsicherungsgesetz geregelte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Leistung der Sozialhilfe in das SGB XII aufgenommen worden. Die hier gewährten Hilfearten nach SGB XII sind: • • • • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 4. Kapitel SGB XII Hilfe bei Krankheit nach dem 5. Kapitel SGB XII Hilfe zur Pflege (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 7. Kapitel SGB XII Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhielten am 01.01.2008 insgesamt 91 Bedarfsgemeinschaften. Die Hilfearten teilen sich hierbei wie folgt auf (in Klammern die Zahlen vom 01.01.2007): 15 (16) Fälle Hilfe zum Lebensunterhalt 73 (56) Fälle Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 12 ( 9) Fälle Hilfe bei Krankheit 5 (7) Fälle Hilfe zur Pflege (Einige Personen beziehen außer Grundsicherung auch Hilfe bei Krankheit oder Hilfe zur Pflege, so dass hier eine Doppelzählung erfolgt). Da der Schwerpunkt der Sozialhilfegewährung mittlerweile auf der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung liegt, werden die Aufwendungen der Grundsicherung im Folgenden getrennt von den übrigen Sozialhilfeaufwendungen dargestellt. Seite 4 von Ratsdrucksache 1280 Aufwendungen der Sozialhilfe (ohne Grundsicherung): Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 Ausgaben Hilfe zum Hilfe in bes. KostenLebensunterhalt Lebenslagen erstattung 1.129.490,97 € 192.531,35 € 1.106.263,43 € 214.038,50 € 82.934,82 € 30.618,83 € 104.483,05 € 20.141,01 € 105.981,10 € 19.791,80 € Summe Ausgaben 91.125,23 € 1.413.147,55 € 43.320,62 € 1.363.622,55 € 0,00 € 113.553,65 € 0,00 € 124.624,06 € 0,00 € 125.772,90 € Einnahmen HLU/HBL Kostenerstattung Summe Einnahmen Nettoaufwand Sozialhilfe 252.193,44 € 62.179,74 € 314.373,18 € 1.098.774,37 € 263.352,19 € 70.123,03 € 333.475,22 € 1.030.147,33 € 57.417,73 € 0,00 € 57.417,73 € 56.135,92 € 37.009,21 € 0,00 € 37.009,21 € 87.614,85 € 39.389,83 € 0,00 € 39.389,83 € 86.383,07 € Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: 2003 2004 2005 2006 2007 Jahr Ausgaben 185.463,16 € 256.888,40 € 278.019,08 € 287.685,60 € 337.555,69 € Einnahmen 21.443,26 € 51.606,23 € 9.992,62 € 8.406,48 € 1.757,98 € Nettoaufwand 164.019,90 € 205.282,17 € 268.026,46 € 279.279,12 € 334.029,09 € Die Einnahmen im Bereich der Grundsicherung sind nach 2004 infolge des Wegfalles der Wohngeld-Berechtigung für Empfänger von SGB-XII-Leistungen stark zurückgegangen. Wohngeld war die einzige wesentliche Sozialleistung, über die in den vorangegangenen beiden Jahren eine teilweise Rückerstattung der Leistung zu realisieren war. Allmählich zeichnet sich eine deutliche Fallzahlen- und Ausgabensteigerung bei der Grundsicherung ab. Dies entspricht dem kreisweit und auch bundesweit zu beobachtenden Trend, der nur zum Teil auf die demographische Entwicklung zurückzuführen ist. Unterbrochene Erwerbsbiografien und infolgedessen nicht ausreichende Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung führen dazu, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II bei Erreichen der Rentenaltersgrenze in den meisten Fällen in die Grundsicherung im Alter übernommen werden. 3. Asylbegehrende Ausländer 3.1 Zuweisungsentwicklung In der nachfolgenden Tabelle sind die Zuweisungszahlen von 1998 – 2007 aufgeführt. Jahr 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Zuweisungen 20 32 1 36 34 25 15 1 11 3 Zur Zeit (Stand Januar 2008) besteht keine Aufnahmeverpflichtung. 3.2. Entwicklung der Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Seite 5 von Ratsdrucksache 1280 Jahr Grundleistungen, Arbeitsgelegenheiten u. sonstige Leistungen Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt Gesamtausgaben GesamtEinnahmen Nettoaufwand 2002 2003 2004 2005 2006 2007 259.068,52 € 257.015,26 € 222.213,36 € 180.377,16 € 183.437,49 € 158.584,47 € 56.366,00 € 93.674,00 € 110.815,00 € 91.859,00 € 51.349,00 € 47.329,00 € 315.434,52 € 350.689,26 € 333.028,36 € 272.236,16 € 234.786,49 € 205.913,47 € 128.468,31 € 32.762,17 € 32.045,76 € 9.387,52 € 6.155,48 € 2.873,22 € 186.966,21 € 317.927,09 € 300.982,60 € 262.848,64 € 228.631,01 € 203.040,25 € Die Nettoaufwendungen werden zu ca. 36 % durch die Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz abgedeckt. Der finanzielle Rahmen für die Landeserstattung wurde nochmals durch Änderungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes von ursprünglich 120 Mio. € landesweit auf 56,2 Mio. € in 2007 gesenkt. In 2008 wird sich der Betrag nochmals um ca. 8 Mio. € reduzieren. Von z.Zt. 39 Personen im lfd. Hilfebezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können nur neun Personen bei der Abrechnung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gemeldet werden. Für die sonstigen Personen sind die Asylverfahren rechtskräftig angeschlossen. Im Dezember 2007 wurden 104 Personen im Stadtgebiet betreut. Personenkreis Anzahl der betreuten Personen Davon Hilfeempfänger nach Davon Hilfeempfänger nach AsylbLG SGB II 9 0 Asylantragsteller 9 Asylfolgeantragsteller 0 0 0 Rechtskräftig abgelehnt Aufenthaltserlaubnis 28 20 0 67 10 19 Summe 104 39 19 Von den Leistungsbeziehern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden in 2007 insgesamt 2.640 Stunden gemeinnützige Arbeit abgeleistet. 4. Zuweisungsentwicklung Aussiedler Im Jahr 2007 wurden keine Aussiedler zugewiesen. Bis zur Erfüllung der Zuweisungsquote sind nach dem Stand im Februar 2008 noch neun Aussiedler aufzunehmen. Seite 6 von Ratsdrucksache 1280 5. Übergangsheim Iversheim, Mühlengasse 10 Seit dem 01.01.2007 ist das Übergangsheim in Iversheim gemeinsame Unterkunft für Asylbewerber, Aussiedler und Obdachlose. Das Übergangsheim Iversheim ist seit Anfang der 1990er Jahre angemietet. Der Mietvertrag wurde in 2006 bis zum 30.11.2011 verlängert. Dies ermöglichte die Schließung des Übergangsheimes in Arloff und der Obdachlosenunterkunft in Iversheim. Beide Gebäude sind inzwischen veräußert worden. Der Hausmeisteraufwand konnte um bis zu 50 %, die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten spürbar verringert werden. Seit Oktober 2007 werden zwei große Räume im Erdgeschoss der „Tafel“ zur Verfügung gestellt. Im Übergangsheim stehen 24 Zimmer zur Verfügung. Die derzeitige Belegung beläuft sich auf zehn ausländische Flüchtlinge, einen Aussiedler und eine obdachlose Person, die in elf Zimmern untergebracht sind. Es besteht eine aktuelle Aufnahmeverpflichtung von neun Personen. Außerdem sind ca. 20 Personen, die der Stadt Bad Münstereifel zugewiesen waren, unbekannten Aufenthaltes. Diese Personen wären dem Grunde nach wieder aufzunehmen. Bis zu acht obdachlose Personen könnten zudem, z. B. im Falle eines Wohnungsbrandes, noch aufgenommen werden. 6. Sozialarbeit In den meisten Punkten kann auf den Vorjahresbericht Bezug genommen werden. In diesem Jahr soll jedoch auf zwei Aspekte besonders hingewiesen werden. Der eine bezieht sich auf die Situation der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Auch wenn es z.Zt. kaum neue Zuweisungen gibt, sind doch die meisten unserer ausländischen Familien im Stadtgebiet geblieben, leben jetzt in eigenen Wohnungen und verdienen größtenteils ihr eigenes Geld. Ein besonderer Beratungs- und Betreuungsbedarf im Hinblick auf Integration oder Krisenbewältigung besteht jedoch mit neuen Schwerpunkten weiter. Es geht um Kindergartenanmeldungen, Motivationsarbeit, das Angebot der OGS anzunehmen, organisatorische Probleme diesbezüglich und weiterhin viele Hilfestellungen in Alltagsfragen. Der zweite Aspekt bezieht sich auf die Vernetzungs- und Gremienarbeit mit anderen Fachberatungsstellen, um eine lösungsorientierte Beratungsarbeit hier vor Ort leisten zu können. Viele KlientInnen können den zeitlichen und kostenintensiven Rahmen regelmäßiger Beratungen in Euskirchen nicht bewältigen. Es scheitert oft schon am Fahrgeld. Zu dieser Vernetzungsarbeit gehört auch die aktive Mitarbeit am Runden Tisch gegen häusliche Gewalt im Kreis Euskirchen. Die Mitarbeit im Organisationsteam, die Teilnahme an den Treffen und die inhaltliche Aufarbeitung der erarbeiteten Themen in enger Kooperation mit den beteiligten Fachstellen führen zu einer besseren Wahrnehmung des Themas „Häusliche Gewalt“. Hierdurch und durch die Teilnahme der Sozialarbeiterin an Fachveranstaltungen zum Thema „Verrat am Kindeswohl durch väterliches Sorge- und Umgangsrecht in Fällen häuslicher Gewalt“, wird erneut deutlich, wie brisant das Thema und wie dringend notwendig es ist, Handlungsschritte zum Schutz der Betroffenen zu entwickeln. An dieser Stelle ist es wichtig, auf die inhaltliche Nähe eines sozialarbeiterischen Arbeitsansatzes zu gleichstellungsrelevanten Themen hinzuweisen. Seite 7 von Ratsdrucksache 1280 In der täglichen Arbeit mit Klientinnen und Klienten sind immer wieder Gewalterfahrungen in der Kindheit, meist aus dem häuslichen Umfeld, Gründe für Schulversagen, schlechte Ausbildung, Süchte, psychische Erkrankungen oder Straffälligkeit. Die Lobbyarbeit für Kinder steckt noch in den „Kinderschuhen“. In vielen Fällen ist zu befürchten, dass die traumatisierten Kinder von heute die Sozialamtskunden von morgen werden. Die Beratungsarbeit direkt im Kontakt zu den Kunden bleibt Tagesgeschäft. Es ist eine Zunahme der Probleme älterer Menschen, die Hilfestellung brauchen, festzustellen. Eine weitere Schwierigkeit, für die besser früher als später Handlungsansätze entwickelt werden müssen, ist drohende oder eintretende Wohnungslosigkeit von Menschen, die auf dem regulären Wohnungsmarkt aufgrund ihrer persönlichen Problematik nicht mehr vermittelt werden können. 7. Wohngeld Entwicklung des Wohngeldes in den Jahren 2002 bis 2007: Jahr Wohngeld-Anträge 2002 2003 2004 2005 2006 2007 549 691 597 310 749 377 WohngeldAufwendungen 482.756,74 € 564.433,26 € 604.350,56 € 241.981,35 € 395.596,86 € 225.053,31 € Im Zuge der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurde auch das Wohngeldgesetz dahingehend geändert, dass ab 01.01.2005 Empfänger von Arbeitslosengeld II nach dem SGB II und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII bis auf wenige Ausnahmekonstellationen keinen Anspruch auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz haben. Dies führte in 2005 zunächst zu einem Rückgang der Wohngeldanträge. Die Erhöhung der Zahlen im Jahr 2006 ist zum größten Teil auf die Überarbeitung der Heimfälle zurückzuführen, welche nach Abschluss eines Musterprozesses erforderlich wurde. In 2007 wurden insgesamt 267 Wohngeldbewilligungen und 110 Ablehnungen erteilt. Dabei wurde insgesamt Wohngeld in Höhe von 225.053,31 € ausgezahlt. Zusätzlich wurden automatische Datenabgleiche zu Kapitaleinkünften durchgeführt, die ebenfalls zeitaufwändig bearbeitet werden mussten. In den vorgenannten Zahlen sind jene Beratungen nicht enthalten, die nicht zu einem Wohngeldantrag führen, weil sich der Bürger letztendlich für Arbeitslosengeld II bzw. Grundsicherung entscheidet, weil diese Ansprüche höher sind. Für das Jahr 2009 ist eine Wohngeldnovelle angekündigt, die die Höhe des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung anpassen wird. Weiterhin soll der Kreis der Wohngeldberechtigten wieder erweitert werden. Ziel ist es, vor allem Erwerbstätigenhaushalte mit niedrigem Einkommen durch die Gewährung von Wohngeld unabhängig von Arbeitslosengeld II zu machen. Seite 8 von Ratsdrucksache 1280 8. Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten Im Auftrag der gesetzlichen Rentenversicherungen werden in der Sozialabteilung Rentenanträge und Anträge auf Kontenklärungen aufgenommen. Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 Anträge 317 444 598 463 491 Ein Fachberater der Deutschen Rentenversicherung Rheinland führt einmal monatlich eine Rentenberatung durch, wovon die Bürgerinnen und Bürger rege Gebrauch machen. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wird die Gültigkeit von Schwerbehindertenausweisen hier vor Ort verlängert. Diese Zuständigkeit bleibt auch nach der Verlegung der Versorgungsverwaltung vom Versorgungsamt Aachen zum Kreis Euskirchen ab 01.01.2008 erhalten. 9. Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen Der Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen besteht seit der 2. Jahreshälfte 2001. Bei Bedarf werden Sitzungstermine für die Beratung und Erörterung neuer Probleme vom Beiratsvorsitzenden festgesetzt. In 2007 fand keine Sitzung statt. 2. Rechtliche Würdigung entfällt 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Der Jahresbericht der Sozialabteilung wird zur Kenntnis genommen.