Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
46 kB
Datum
29.05.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
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Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.04.2008
- Der Bürgermeister Az: 50-05-00
Nr. der Ratsdrucksache: 1280
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales
29.05.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresbericht der Sozialabteilung 2007
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herrn Anczikowski / Herr Wiedemann
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1280
1. Sachverhalt:
1. Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) nach dem 2. Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II)
Am 01.01.2007 trat der im Jahr 2006 ausgehandelte neue Vertrag über die Bildung der
„Arbeitsgemeinschaft EU-Aktiv Grundsicherung für Arbeitssuchende im Kreis Euskirchen“ (ARGE)
zwischen der Agentur für Arbeit Brühl und dem Kreis Euskirchen in Kraft. Nachgeordnet wurde die
Dienstleistungsüberlassung zwischen der ARGE und den kreisangehörigen Kommunen in einer
Dienstleistungsüberlassungsvereinbarung
geregelt.
Diese
sieht
vor,
dass
die
Leistungssachbearbeitung für das Arbeitslosengeld II durch städtische Bedienstete in den
Sozialämtern der Kommunen (Sozialbüros) erfolgt.
Anstelle der pauschalen Personal- und Sachkostenerstattung basierend auf Fallzahlen, die hierfür
in den Jahren 2005 und 2006 praktiziert wurde, sieht der Dienstleistungsüberlassungsvertrag ab
2007 eine Kostenerstattung auf der Grundlage eines Kapazitäts- und Qualifikationsplanes vor. Der
Kapazitäts- und Qualifikationsplan wird durch die ARGE für jedes Sozialbüro erstellt und legt die
erstattungsfähige Stellenzahl fest.
Zurzeit sieht der Kapazitätsplan für Bad Münstereifel 3,1 Stellen für Leistungssachbearbeiter, eine
Stelle für Vermittlungsmanagement und 0,5 Stellenanteil für einen Fallmanager vor. Die Stellen für
Vermittlungs- und Fallmanagement werden mit Bediensteten der Agentur für Arbeit besetzt.
Seit 01.04.2007 ist mit Frau Helmi Lesemann eine Vermittlungsfachkraft der ARGE vollzeitig für
das Sozialbüro Bad Münstereifel tätig. Sie hat ihren Arbeitsplatz im Rathaus Marktstr. 15
eingerichtet. Die Kommunikationswege zwischen den LeistungssachbearbeiterInnen und der
Arbeitsvermittlerin, aber auch der Bezug zu den Kunden, haben sich seitdem sehr verbessert.
Ab April 2008 übernahm Frau Lesemann die Aufgaben der Fallmanagerin für Bad Münstereifel. Ein
Fallmanager ist für die intensive Betreuung von Kunden mit mehreren Vermittlungshemmnissen (z.
B. Suchtproblematik, Überschuldung, besonders schwerwiegende gesundheitliche Problemlagen)
zuständig. Gleichzeitig hat die ARGE Herrn Christof Würth als neuen Arbeitsvermittler dem
Sozialbüro Bad Münstereifel zugeteilt.
Durch einen räumlichen Umbau im Erdgeschoss des Rathauses Marktstr. 15 wurde ermöglicht,
dass sowohl Arbeitsvermittler als auch Fallmanagerin ihre Arbeitsplätze in ummittelbarer Nähe zu
den LeistungssachbearbeiterInnen erhalten und so die Wege für alle Beteiligten kurz gehalten
werden.
Die Entwicklung der Fallzahlen im Jahr 2007 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Jan 07 Feb 07 Mrz 07 Apr 07 Mai 07 Jun 07 Jul 07 Aug 07 Sep 07 Okt 07 Nov 07 Dez 07
Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften
355
362
368
372
374
381
380
372
373
379
382
387
Personen in
Bedarfsgemeinschaften
719
729
728
737
740
746
746
727
734
742
755
776
Arbeitslosenquote in
Prozent
10,3
10,4
9,9
9,4
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen
8,4
8,2
8,3
7,7
7,2
7,0
7,1
7,2
Der Rückgang der Arbeitslosenquote ist kreisweit zu beobachten und steht auch im Einklang mit
der bundesweiten Entwicklung.
Bemerkenswert ist, dass hiermit keine Senkung der Fallzahlen einhergeht. Viele Geringverdiener
haben mit ihren Familien mitunter Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II, gelten aber als
Seite 3 von Ratsdrucksache 1280
Erwerbstätige nicht als „arbeitslos“ im Sinne der Arbeitslosenstatistik. Gleiches gilt für diejenigen
Bezieher von Arbeitslosengeld II, die sich durch die Vermittlung der ARGE in Beschäftigungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen befinden, oder denen eine Arbeitsgelegenheit, ein sogenannter „EinEuro-Job“, vermittelt wurde. Auch Personen, die infolge der Betreuung minderjähriger Kinder dem
Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, aber finanziell hilfebedürftig sind, sind zwar im
Leistungsbezug, zählen aber nicht als Arbeitslose.
Auf die Höhe der Aufwendungen für Leistungen zum Lebensunterhalt hat sich die sinkende
Arbeitslosenquote daher eher weniger ausgewirkt. Vor allem bei den Kostenanteilen des
kommunalen Trägers Kreis Euskirchen zeigen sich kaum Einsparungen. Hierbei handelt es sich im
wesentlichen um die Kosten der Unterkunft. Durch die gesetzliche Regelung des § 19 SGB II ist
Einkommen der Leistungsempfänger vorrangig auf den Kostenanteil der Bundesagentur für Arbeit
anzurechnen. So kommen in vielen Fällen, in denen aufstockende Leistungen gewährt werden,
überwiegend oder ausschließlich kommunale Leistungen zur Auszahlung.
Die
Aufwendungen
für
Leistungen
zum
Lebensunterhalt
Sozialversicherungsbeiträge betrugen für Bad Münstereifel:
einschließlich
der
Jan – Dez 2006
Aufwendungen
Agentur für Arbeit
Aufwendungen
Kommunaler Träger
Summe:
Monatsschnitt
Jan – Nov 2007
Monatsschnitt
2006
2007
2.761.852,20 €
230.154,35 €
2.168.798,80 €
197.163,53 €
1.442.122,27 €
120.176,86 €
1.277.736,43 €
116.157,86 €
4.203.974,47 €
350.331,21 €
3.446.535,23 €
313.321,38 €
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Zahlen für Dezember 2007 liegen noch nicht vor.
2. Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Zum 01.01.2005 ist das Bundessozialhilfegesetz durch das SGB XII abgelöst worden. Gleichzeitig
ist die bis dahin im Grundsicherungsgesetz geregelte Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung als Leistung der Sozialhilfe in das SGB XII aufgenommen worden.
Die hier gewährten Hilfearten nach SGB XII sind:
•
•
•
•
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (außerhalb von Einrichtungen) nach
dem 4. Kapitel SGB XII
Hilfe bei Krankheit nach dem 5. Kapitel SGB XII
Hilfe zur Pflege (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 7. Kapitel SGB XII
Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhielten am 01.01.2008 insgesamt 91
Bedarfsgemeinschaften. Die Hilfearten teilen sich hierbei wie folgt auf (in Klammern die Zahlen
vom 01.01.2007):
15 (16) Fälle Hilfe zum Lebensunterhalt
73 (56) Fälle Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
12 ( 9) Fälle Hilfe bei Krankheit
5 (7) Fälle Hilfe zur Pflege
(Einige Personen beziehen außer Grundsicherung auch Hilfe bei Krankheit oder Hilfe zur Pflege,
so dass hier eine Doppelzählung erfolgt).
Da der Schwerpunkt der Sozialhilfegewährung mittlerweile auf der Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung liegt, werden die Aufwendungen der Grundsicherung im Folgenden
getrennt von den übrigen Sozialhilfeaufwendungen dargestellt.
Seite 4 von Ratsdrucksache 1280
Aufwendungen der Sozialhilfe (ohne Grundsicherung):
Jahr
2003
2004
2005
2006
2007
Ausgaben
Hilfe zum
Hilfe in bes. KostenLebensunterhalt Lebenslagen erstattung
1.129.490,97 € 192.531,35 €
1.106.263,43 € 214.038,50 €
82.934,82 € 30.618,83 €
104.483,05 € 20.141,01 €
105.981,10 € 19.791,80 €
Summe
Ausgaben
91.125,23 € 1.413.147,55 €
43.320,62 € 1.363.622,55 €
0,00 € 113.553,65 €
0,00 € 124.624,06 €
0,00 € 125.772,90 €
Einnahmen
HLU/HBL
Kostenerstattung
Summe
Einnahmen
Nettoaufwand
Sozialhilfe
252.193,44 € 62.179,74 € 314.373,18 € 1.098.774,37 €
263.352,19 € 70.123,03 € 333.475,22 € 1.030.147,33 €
57.417,73 €
0,00 € 57.417,73 €
56.135,92 €
37.009,21 €
0,00 € 37.009,21 €
87.614,85 €
39.389,83 €
0,00 € 39.389,83 €
86.383,07 €
Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:
2003
2004
2005
2006
2007
Jahr Ausgaben
185.463,16 €
256.888,40 €
278.019,08 €
287.685,60 €
337.555,69 €
Einnahmen
21.443,26 €
51.606,23 €
9.992,62 €
8.406,48 €
1.757,98 €
Nettoaufwand
164.019,90 €
205.282,17 €
268.026,46 €
279.279,12 €
334.029,09 €
Die Einnahmen im Bereich der Grundsicherung sind nach 2004 infolge des Wegfalles der
Wohngeld-Berechtigung für Empfänger von SGB-XII-Leistungen stark zurückgegangen. Wohngeld
war die einzige wesentliche Sozialleistung, über die in den vorangegangenen beiden Jahren eine
teilweise Rückerstattung der Leistung zu realisieren war.
Allmählich zeichnet sich eine deutliche Fallzahlen- und Ausgabensteigerung bei der
Grundsicherung ab. Dies entspricht dem kreisweit und auch bundesweit zu beobachtenden Trend,
der nur zum Teil auf die demographische Entwicklung zurückzuführen ist. Unterbrochene
Erwerbsbiografien und infolgedessen nicht ausreichende Absicherung durch die gesetzliche
Rentenversicherung führen dazu, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II bei Erreichen der
Rentenaltersgrenze in den meisten Fällen in die Grundsicherung im Alter übernommen werden.
3. Asylbegehrende Ausländer
3.1 Zuweisungsentwicklung
In der nachfolgenden Tabelle sind die Zuweisungszahlen von 1998 – 2007 aufgeführt.
Jahr
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Zuweisungen
20
32
1
36
34
25
15
1
11
3
Zur Zeit (Stand Januar 2008) besteht keine Aufnahmeverpflichtung.
3.2. Entwicklung der Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Seite 5 von Ratsdrucksache 1280
Jahr
Grundleistungen,
Arbeitsgelegenheiten
u. sonstige Leistungen
Leistungen bei
Krankheit,
Schwangerschaft
und Geburt
Gesamtausgaben
GesamtEinnahmen
Nettoaufwand
2002
2003
2004
2005
2006
2007
259.068,52 €
257.015,26 €
222.213,36 €
180.377,16 €
183.437,49 €
158.584,47 €
56.366,00 €
93.674,00 €
110.815,00 €
91.859,00 €
51.349,00 €
47.329,00 €
315.434,52 €
350.689,26 €
333.028,36 €
272.236,16 €
234.786,49 €
205.913,47 €
128.468,31 €
32.762,17 €
32.045,76 €
9.387,52 €
6.155,48 €
2.873,22 €
186.966,21 €
317.927,09 €
300.982,60 €
262.848,64 €
228.631,01 €
203.040,25 €
Die Nettoaufwendungen werden zu ca. 36 % durch die Landeserstattung nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz abgedeckt.
Der finanzielle Rahmen für die Landeserstattung wurde nochmals durch Änderungen des
Flüchtlingsaufnahmegesetzes von ursprünglich 120 Mio. € landesweit auf 56,2 Mio. € in 2007
gesenkt. In 2008 wird sich der Betrag nochmals um ca. 8 Mio. € reduzieren.
Von z.Zt. 39 Personen im lfd. Hilfebezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können nur neun
Personen bei der Abrechnung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gemeldet werden. Für die
sonstigen Personen sind die Asylverfahren rechtskräftig angeschlossen.
Im Dezember 2007 wurden 104 Personen im Stadtgebiet betreut.
Personenkreis
Anzahl der betreuten Personen
Davon Hilfeempfänger nach Davon Hilfeempfänger nach
AsylbLG
SGB II
9
0
Asylantragsteller
9
Asylfolgeantragsteller
0
0
0
Rechtskräftig
abgelehnt
Aufenthaltserlaubnis
28
20
0
67
10
19
Summe
104
39
19
Von den Leistungsbeziehern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden in 2007 insgesamt
2.640 Stunden gemeinnützige Arbeit abgeleistet.
4. Zuweisungsentwicklung Aussiedler
Im Jahr 2007 wurden keine Aussiedler zugewiesen.
Bis zur Erfüllung der Zuweisungsquote sind nach dem Stand im Februar 2008 noch neun
Aussiedler aufzunehmen.
Seite 6 von Ratsdrucksache 1280
5. Übergangsheim Iversheim, Mühlengasse 10
Seit dem 01.01.2007 ist das Übergangsheim in Iversheim gemeinsame Unterkunft für
Asylbewerber, Aussiedler und Obdachlose. Das Übergangsheim Iversheim ist seit Anfang der
1990er Jahre angemietet. Der Mietvertrag wurde in 2006 bis zum 30.11.2011 verlängert. Dies
ermöglichte die Schließung des Übergangsheimes in Arloff und der Obdachlosenunterkunft in
Iversheim. Beide Gebäude sind inzwischen veräußert worden. Der Hausmeisteraufwand konnte
um bis zu 50 %, die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten spürbar verringert werden.
Seit Oktober 2007 werden zwei große Räume im Erdgeschoss der „Tafel“ zur Verfügung gestellt.
Im Übergangsheim stehen 24 Zimmer zur Verfügung.
Die derzeitige Belegung beläuft sich auf zehn ausländische Flüchtlinge, einen Aussiedler und eine
obdachlose Person, die in elf Zimmern untergebracht sind.
Es besteht eine aktuelle Aufnahmeverpflichtung von neun Personen. Außerdem sind ca. 20
Personen, die der Stadt Bad Münstereifel zugewiesen waren, unbekannten Aufenthaltes. Diese
Personen wären dem Grunde nach wieder aufzunehmen.
Bis zu acht obdachlose Personen könnten zudem, z. B. im Falle eines Wohnungsbrandes, noch
aufgenommen werden.
6. Sozialarbeit
In den meisten Punkten kann auf den Vorjahresbericht Bezug genommen werden. In diesem Jahr
soll jedoch auf zwei Aspekte besonders hingewiesen werden.
Der eine bezieht sich auf die Situation der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Auch
wenn es z.Zt. kaum neue Zuweisungen gibt, sind doch die meisten unserer ausländischen
Familien im Stadtgebiet geblieben, leben jetzt in eigenen Wohnungen und verdienen größtenteils
ihr eigenes Geld. Ein besonderer Beratungs- und Betreuungsbedarf im Hinblick auf Integration
oder Krisenbewältigung besteht jedoch mit neuen Schwerpunkten weiter. Es geht um
Kindergartenanmeldungen, Motivationsarbeit, das Angebot der OGS anzunehmen,
organisatorische Probleme diesbezüglich und weiterhin viele Hilfestellungen in Alltagsfragen.
Der zweite Aspekt bezieht sich auf die Vernetzungs- und Gremienarbeit mit anderen
Fachberatungsstellen, um eine lösungsorientierte Beratungsarbeit hier vor Ort leisten zu können.
Viele KlientInnen können den zeitlichen und kostenintensiven Rahmen regelmäßiger Beratungen
in Euskirchen nicht bewältigen. Es scheitert oft schon am Fahrgeld.
Zu dieser Vernetzungsarbeit gehört auch die aktive Mitarbeit am Runden Tisch gegen häusliche
Gewalt im Kreis Euskirchen. Die Mitarbeit im Organisationsteam, die Teilnahme an den Treffen
und die inhaltliche Aufarbeitung der erarbeiteten Themen in enger Kooperation mit den beteiligten
Fachstellen führen zu einer besseren Wahrnehmung des Themas „Häusliche Gewalt“.
Hierdurch und durch die Teilnahme der Sozialarbeiterin an Fachveranstaltungen zum Thema
„Verrat am Kindeswohl durch väterliches Sorge- und Umgangsrecht in Fällen häuslicher Gewalt“,
wird erneut deutlich, wie brisant das Thema und wie dringend notwendig es ist, Handlungsschritte
zum Schutz der Betroffenen zu entwickeln.
An dieser Stelle ist es wichtig, auf die inhaltliche Nähe eines sozialarbeiterischen Arbeitsansatzes
zu gleichstellungsrelevanten Themen hinzuweisen.
Seite 7 von Ratsdrucksache 1280
In der täglichen Arbeit mit Klientinnen und Klienten sind immer wieder Gewalterfahrungen in der
Kindheit, meist aus dem häuslichen Umfeld, Gründe für Schulversagen, schlechte Ausbildung,
Süchte, psychische Erkrankungen oder Straffälligkeit.
Die Lobbyarbeit für Kinder steckt noch in den „Kinderschuhen“. In vielen Fällen ist zu befürchten,
dass die traumatisierten Kinder von heute die Sozialamtskunden von morgen werden.
Die Beratungsarbeit direkt im Kontakt zu den Kunden bleibt Tagesgeschäft. Es ist eine Zunahme
der Probleme älterer Menschen, die Hilfestellung brauchen, festzustellen. Eine weitere
Schwierigkeit, für die besser früher als später Handlungsansätze entwickelt werden müssen, ist
drohende oder eintretende Wohnungslosigkeit von Menschen, die auf dem regulären
Wohnungsmarkt aufgrund ihrer persönlichen Problematik nicht mehr vermittelt werden können.
7. Wohngeld
Entwicklung des Wohngeldes in den Jahren 2002 bis 2007:
Jahr
Wohngeld-Anträge
2002
2003
2004
2005
2006
2007
549
691
597
310
749
377
WohngeldAufwendungen
482.756,74 €
564.433,26 €
604.350,56 €
241.981,35 €
395.596,86 €
225.053,31 €
Im Zuge der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurde auch das
Wohngeldgesetz dahingehend geändert, dass ab 01.01.2005 Empfänger von Arbeitslosengeld II
nach dem SGB II und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem
SGB XII bis auf wenige Ausnahmekonstellationen keinen Anspruch auf Wohngeld nach dem
Wohngeldgesetz haben. Dies führte in 2005 zunächst zu einem Rückgang der Wohngeldanträge.
Die Erhöhung der Zahlen im Jahr 2006 ist zum größten Teil auf die Überarbeitung der Heimfälle
zurückzuführen, welche nach Abschluss eines Musterprozesses erforderlich wurde.
In 2007 wurden insgesamt 267 Wohngeldbewilligungen und 110 Ablehnungen erteilt. Dabei wurde
insgesamt Wohngeld in Höhe von 225.053,31 € ausgezahlt.
Zusätzlich wurden automatische Datenabgleiche zu Kapitaleinkünften durchgeführt, die ebenfalls
zeitaufwändig bearbeitet werden mussten.
In den vorgenannten Zahlen sind jene Beratungen nicht enthalten, die nicht zu einem
Wohngeldantrag führen, weil sich der Bürger letztendlich für Arbeitslosengeld II bzw.
Grundsicherung entscheidet, weil diese Ansprüche höher sind.
Für das Jahr 2009 ist eine Wohngeldnovelle angekündigt, die die Höhe des Wohngeldes an die
Miet- und Einkommensentwicklung anpassen wird. Weiterhin soll der Kreis der
Wohngeldberechtigten wieder erweitert werden. Ziel ist es, vor allem Erwerbstätigenhaushalte mit
niedrigem Einkommen durch die Gewährung von Wohngeld unabhängig von Arbeitslosengeld II zu
machen.
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8. Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten
Im Auftrag der gesetzlichen Rentenversicherungen werden in der Sozialabteilung Rentenanträge
und Anträge auf Kontenklärungen aufgenommen.
Jahr
2003
2004
2005
2006
2007
Anträge
317
444
598
463
491
Ein Fachberater der Deutschen Rentenversicherung Rheinland führt einmal monatlich eine
Rentenberatung durch, wovon die Bürgerinnen und Bürger rege Gebrauch machen.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wird die Gültigkeit von Schwerbehindertenausweisen
hier vor Ort verlängert. Diese Zuständigkeit bleibt auch nach der Verlegung der
Versorgungsverwaltung vom Versorgungsamt Aachen zum Kreis Euskirchen ab 01.01.2008
erhalten.
9. Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen
Der Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen besteht seit der 2.
Jahreshälfte 2001.
Bei Bedarf werden Sitzungstermine für die Beratung und Erörterung neuer Probleme vom
Beiratsvorsitzenden festgesetzt. In 2007 fand keine Sitzung statt.
2. Rechtliche Würdigung
entfällt
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Der Jahresbericht der Sozialabteilung wird zur Kenntnis genommen.