Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.04.2008
- Der Bürgermeister Az: 43-31-20
Nr. der Ratsdrucksache: 1270
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
15.04.2008
Rat
22.04.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel;
hier: Einführung eines Dampfbadtarifs
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Berichterstatter: Herr Weiler
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
III
II
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1270
1. Sachverhalt:
Im Rahmen des Vertragsabschlusses mit dem Pächter des Saunabereichs, Herrn Schmitz, wurde
diesem zugestanden, nach erfolgter Öffnung des neuen Saunabereichs, inklusive des dort neu
errichteten Dampfbades, das Dampfbad im Hallenbereich des eifelbades zu schließen, um hier
insbesondere keine unnötige Konkurrenzsituation zu schaffen und darüber hinaus aus städtischer
Sicht Betriebskosten zu sparen.
Bereits im Vorfeld wurde jedoch deutlich, dass der gänzliche Wegfall der Nutzungsmöglichkeit
eines Dampfbades durch die Badegäste nicht akzeptiert werden würde.
Viele Ansprachen aus der Bürger- und Kundschaft führten so dazu, dass im Gespräch mit dem
Pächter verhandelt werden konnte, das Dampfbad im Saunabereich gegen ein geringes Entgelt
(1,00 €) mitnutzen zu können. Dabei musste jedoch eine erhebliche Einschränkung der
Nutzungszeiten erfolgen, da der Pächter im Dampfbad neben den üblichen Nutzungen gegen
Aufpreis Anwendungen anbietet, die so keine allgemeine Nutzung zulassen. Auch führt die
geringere Größe des Dampfbades (ca. 6 Plätze weniger) zu zusätzlichen Einschränkungen
gegenüber der vorherigen Nutzungsmöglichkeit. Nicht zuletzt kam es zudem aufgrund der
unterschiedlichen Nutzergruppen (textilfrei oder in Badebekleidung) zunehmend zu Problemen im
Ablauf.
Nach einer abschließenden Erprobungsphase von nunmehr zwei Monaten muss daher sowohl aus
Sicht des Pächters als auch der Verwaltung leider festgehalten werden, dass die v. g. Umstellung
der Dampfbadnutzung nicht praktikabel ist und zudem zunehmend schlechter angenommen wird.
Zusätzlich halten immer noch die Ansprachen aus der Bürger- und Kundschaft an, das Dampfbad
doch in der üblichen Form wieder zu eröffnen.
Auch muss festgehalten werden, dass der Pächter der Cafeteria, Herr Elmas, die Schließung des
Dampfbades, verbunden mit den Befürchtungen eines zunehmenden Besucherrückgangs, nur
schwer hingenommen hat und neben den darüber hinaus bestehenden Problemen mit der nun
etablierten zusätzlichen Bewirtung durch den Pächter des Saunabereichs für dessen Gäste,
ebenfalls um eine Wiedereröffnung bittet.
Im Gespräch mit den Kunden wird dabei immer häufiger deutlich, dass diese nicht den
eingeführten Aufpreis als problematisch ansehen, sondern vielmehr die damit einhergehende
zusätzliche starke Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit und die damit verbundenen Umstände.
Herrn Schmitz ist daher verwaltungsseitig vorgeschlagen worden, das vorhandene Dampfbad im
Hallenbereich durch die Stadt wiederzueröffnen. Insbesondere auch aus dem Gedanken heraus,
dass die jeweiligen Nutzergruppen von Dampfbad und Sauna eben doch sehr unterschiedlich sind
und somit keine Konkurrenz entsteht.
Der grundsätzliche Beschluss über die Wiedereröffnung wäre durch den hierfür zuständigen
Ausschuss für Schule, Sport, Jugend und Soziales zu fassen. Der nächste Sitzungstermin ist für
den 29.05.2008 vorgesehen. Aufgrund zunehmender Probleme ist aus Sicht der Verwaltung
jedoch kurzfristig eine Lösung herbeizuführen.
Mit dem stellvertretenden Ausschusvorsitzenden (der Vorsitzende ist erkrankt) wurde die
Problematik erörtert. Dieser sieht bei der grundsätzlichen Frage der Wiedereröffnung, auch in
Anlehnung an die im Vorfeld zu den Vertragsverhandlungen mit dem Saunapächter hierzu bereits
geführten Aussprachen im Ausschuss, nicht die zwingende Notwendigkeit, die Entscheidung erst
im Fachausschuss am 29. Mai 2008 herbeizuführen.
Aus Sicht der Verwaltung sollte jedoch hinsichtlich eines wirtschaftlichen Betriebs der nun
eingeführte Aufpreis für die Nutzung auch auf das alte Dampfbad übertragen werden. So würde
das Entgelt von 1,00 € (egal für welche Nutzungsdauer) an der Handkasse des Bades entrichtet
und der Kunde könnte mit dem dafür ausgehändigten Armband das Dampfbad nutzen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1270
2. Rechtliche Würdigung
keine
3. Finanzielle Auswirkungen
Die derzeitigen Betriebskosten des Dampfbades (Strom, Wartung, Reinigung, Reparaturen) je
Nutzungstag belaufen sich auf ca. 25,00 €, so dass nach Einführung des neuen Tarifs mit einer
Kostendeckung zu rechnen ist.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Kontrolle der Armbänder vor Eintritt in das Dampfbad oder bei Nutzung kann durch das
Aufsichtspersonal in der Halle problemlos durchgeführt werden.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Ein Festhalten an der derzeitigen Lösung würde auf Dauer sowohl den Sauna- als auch den
Badbetrieb zunehmend stören und zu unnötiger Kundenunzufriedenheit führen. Ein gänzlicher
Wegfall des Dampfbades würde zu Besucherrückgang führen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Rat Stadt Bad Münstereifel beschließt folgende Änderungssatzung:
Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch
Art. I des Zweiten Gesetzes zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz II) vom 09.10.2007
(GV. NRW S. 380) in Verbindung mit § 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt
Bad Münstereifel in seiner Sitzung vom
folgende 5. Satzung zur Änderung der
Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel beschlossen:
§1
Die Eintrittspreise eifelbad der Entgeltordnung gem. § 3 Abs. 1 werden wie folgt geändert:
Als Tarif-Nr. 1.4 (Erwachsene/Schwimmen) mit der Gebührenart „Dampfbadnutzung“ wird die
Gebühr von 1,00 € eingefügt.
Als Tarif-Nr. 2.4 (Kinder und Jugendliche ab 3 bis 18 Jahre/Schwimmen) mit der Gebührenart
„Dampfbadnutzung“ wird die Gebühr von 1,00 € eingefügt.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.