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Beschlussvorlage (5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel; hier: Einführung eines Dampfbadtarifs)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel;
hier: Einführung eines Dampfbadtarifs) Beschlussvorlage (5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel;
hier: Einführung eines Dampfbadtarifs) Beschlussvorlage (5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel;
hier: Einführung eines Dampfbadtarifs)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.04.2008 - Der Bürgermeister Az: 43-31-20 Nr. der Ratsdrucksache: 1270 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 15.04.2008 Rat 22.04.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel; hier: Einführung eines Dampfbadtarifs __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Weiler __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR III II _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1270 1. Sachverhalt: Im Rahmen des Vertragsabschlusses mit dem Pächter des Saunabereichs, Herrn Schmitz, wurde diesem zugestanden, nach erfolgter Öffnung des neuen Saunabereichs, inklusive des dort neu errichteten Dampfbades, das Dampfbad im Hallenbereich des eifelbades zu schließen, um hier insbesondere keine unnötige Konkurrenzsituation zu schaffen und darüber hinaus aus städtischer Sicht Betriebskosten zu sparen. Bereits im Vorfeld wurde jedoch deutlich, dass der gänzliche Wegfall der Nutzungsmöglichkeit eines Dampfbades durch die Badegäste nicht akzeptiert werden würde. Viele Ansprachen aus der Bürger- und Kundschaft führten so dazu, dass im Gespräch mit dem Pächter verhandelt werden konnte, das Dampfbad im Saunabereich gegen ein geringes Entgelt (1,00 €) mitnutzen zu können. Dabei musste jedoch eine erhebliche Einschränkung der Nutzungszeiten erfolgen, da der Pächter im Dampfbad neben den üblichen Nutzungen gegen Aufpreis Anwendungen anbietet, die so keine allgemeine Nutzung zulassen. Auch führt die geringere Größe des Dampfbades (ca. 6 Plätze weniger) zu zusätzlichen Einschränkungen gegenüber der vorherigen Nutzungsmöglichkeit. Nicht zuletzt kam es zudem aufgrund der unterschiedlichen Nutzergruppen (textilfrei oder in Badebekleidung) zunehmend zu Problemen im Ablauf. Nach einer abschließenden Erprobungsphase von nunmehr zwei Monaten muss daher sowohl aus Sicht des Pächters als auch der Verwaltung leider festgehalten werden, dass die v. g. Umstellung der Dampfbadnutzung nicht praktikabel ist und zudem zunehmend schlechter angenommen wird. Zusätzlich halten immer noch die Ansprachen aus der Bürger- und Kundschaft an, das Dampfbad doch in der üblichen Form wieder zu eröffnen. Auch muss festgehalten werden, dass der Pächter der Cafeteria, Herr Elmas, die Schließung des Dampfbades, verbunden mit den Befürchtungen eines zunehmenden Besucherrückgangs, nur schwer hingenommen hat und neben den darüber hinaus bestehenden Problemen mit der nun etablierten zusätzlichen Bewirtung durch den Pächter des Saunabereichs für dessen Gäste, ebenfalls um eine Wiedereröffnung bittet. Im Gespräch mit den Kunden wird dabei immer häufiger deutlich, dass diese nicht den eingeführten Aufpreis als problematisch ansehen, sondern vielmehr die damit einhergehende zusätzliche starke Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit und die damit verbundenen Umstände. Herrn Schmitz ist daher verwaltungsseitig vorgeschlagen worden, das vorhandene Dampfbad im Hallenbereich durch die Stadt wiederzueröffnen. Insbesondere auch aus dem Gedanken heraus, dass die jeweiligen Nutzergruppen von Dampfbad und Sauna eben doch sehr unterschiedlich sind und somit keine Konkurrenz entsteht. Der grundsätzliche Beschluss über die Wiedereröffnung wäre durch den hierfür zuständigen Ausschuss für Schule, Sport, Jugend und Soziales zu fassen. Der nächste Sitzungstermin ist für den 29.05.2008 vorgesehen. Aufgrund zunehmender Probleme ist aus Sicht der Verwaltung jedoch kurzfristig eine Lösung herbeizuführen. Mit dem stellvertretenden Ausschusvorsitzenden (der Vorsitzende ist erkrankt) wurde die Problematik erörtert. Dieser sieht bei der grundsätzlichen Frage der Wiedereröffnung, auch in Anlehnung an die im Vorfeld zu den Vertragsverhandlungen mit dem Saunapächter hierzu bereits geführten Aussprachen im Ausschuss, nicht die zwingende Notwendigkeit, die Entscheidung erst im Fachausschuss am 29. Mai 2008 herbeizuführen. Aus Sicht der Verwaltung sollte jedoch hinsichtlich eines wirtschaftlichen Betriebs der nun eingeführte Aufpreis für die Nutzung auch auf das alte Dampfbad übertragen werden. So würde das Entgelt von 1,00 € (egal für welche Nutzungsdauer) an der Handkasse des Bades entrichtet und der Kunde könnte mit dem dafür ausgehändigten Armband das Dampfbad nutzen. Seite 3 von Ratsdrucksache 1270 2. Rechtliche Würdigung keine 3. Finanzielle Auswirkungen Die derzeitigen Betriebskosten des Dampfbades (Strom, Wartung, Reinigung, Reparaturen) je Nutzungstag belaufen sich auf ca. 25,00 €, so dass nach Einführung des neuen Tarifs mit einer Kostendeckung zu rechnen ist. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Kontrolle der Armbänder vor Eintritt in das Dampfbad oder bei Nutzung kann durch das Aufsichtspersonal in der Halle problemlos durchgeführt werden. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Ein Festhalten an der derzeitigen Lösung würde auf Dauer sowohl den Sauna- als auch den Badbetrieb zunehmend stören und zu unnötiger Kundenunzufriedenheit führen. Ein gänzlicher Wegfall des Dampfbades würde zu Besucherrückgang führen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der Rat Stadt Bad Münstereifel beschließt folgende Änderungssatzung: Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch Art. I des Zweiten Gesetzes zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz II) vom 09.10.2007 (GV. NRW S. 380) in Verbindung mit § 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung vom folgende 5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel beschlossen: §1 Die Eintrittspreise eifelbad der Entgeltordnung gem. § 3 Abs. 1 werden wie folgt geändert: Als Tarif-Nr. 1.4 (Erwachsene/Schwimmen) mit der Gebührenart „Dampfbadnutzung“ wird die Gebühr von 1,00 € eingefügt. Als Tarif-Nr. 2.4 (Kinder und Jugendliche ab 3 bis 18 Jahre/Schwimmen) mit der Gebührenart „Dampfbadnutzung“ wird die Gebühr von 1,00 € eingefügt. §2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.