Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.06.2008
- Der Bürgermeister Az: 60
Nr. der Ratsdrucksache: 1257
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
17.06.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Errichtung eines Dorftreffpunktes in Willerscheid
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1257
1. Sachverhalt:
In Bad Münstereifel-Willerscheid befindet sich unmittelbar im Einmündungsbereich
Fliederstraße/Tulpenweg/Margeritenstraße eine Hütte, die ursprünglich als Rasthütte errichtet
wurde.
Durch vorgebrachte Beschwerden wurde die Situation geprüft.
Mittlerweile erfolgt hier eine Betreibung in Form einer gaststättenähnlichen Einrichtung. Eine
solche Einrichtung ist an dieser Stelle baurechtlich nicht zulässig.
2. Rechtliche Würdigung
Die im Einmündungsbereich errichtete Hütte ist alleine schon aufgrund zu geringen
Nachbarabständen baurechtlich nicht zulässig und ist daher zu entfernen.
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Dorfgemeinschaft Willerscheid bittet mit beiliegendem Antrag um Erhaltung dieser Hütte und
darum, eine Fläche zur neuen Aufstellung zur Verfügung zu stellen.
Die Hütte könnte auf das städtische Grundstück Tulpenweg 6 versetzt werden. Hierzu wird auf den
beiliegenden Plan verwiesen. Dabei könnte die Hütte vor der ehemaligen WC-Anlage errichtet
werden. Die Kosten hierfür müssten vom Verein aufgewandt werden. Für die zur Verfügung
gestellte Fläche sollte anstelle eines Nutzungsentgeltes, der Verein die Pflege der Außenanlagen
übernehmen. Darüberhinaus anfallende Bewirtschaftungskosten hat der Verein zu übernehmen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der neu gegründeten Dorfgemeinschaft Willerscheid einen
Nutzungsvertrag abzuschließen. Hierin ist zu regeln, dass die an der Margeritenstraße aufgestellte
Hütte durch den Verein abgebaut und auf dem Grundstück Tulpenweg 6 aufgebaut wird. Der
Nutzungsvertrag ist auf einen Zeitraum von zunächst 5 Jahren abzuschließen. Alle die mit der
Errichtung notwendigen behördlichen Genehmigungen sind vom Verein einzuholen. Ein
Sonderkündigungsrecht der Stadt bei einer evtl. Nutzung dieser Fläche für Bauland ist
vorzubehalten.