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Beschlussvorlage (Wohnbauflächen im Rodert, Bereich Schießbachstraße/Effelsberger Weg)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
10.04.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Wohnbauflächen im Rodert, Bereich Schießbachstraße/Effelsberger Weg) Beschlussvorlage (Wohnbauflächen im Rodert, Bereich Schießbachstraße/Effelsberger Weg)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.03.2008 - Der Bürgermeister Az: 61-26-46 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 1248 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 10.04.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Wohnbauflächen im Rodert, Bereich Schießbachstraße/Effelsberger Weg __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1248 1. Sachverhalt: Von den Eigentümern der Grundstücke Gem. Münstereifel, Flur 15, Flurstücke 96 und 98 (rückwärtiger Grundstücksbereich) wurde Interesse an der Bebauung ihrer Grundstücke geäußert. Die Grundstücke liegen gem. Flächennutzungsplan in einer Wohnbaufläche, sind jedoch gem. Satzung dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Um eine Bebauung zu ermöglichen, müssten die planungsrechtliche Grundlage durch den Erlass bzw. die Erweiterung einer Satzung geschaffen werden. Zudem wäre die Erschließung durch den Abschluss eines Erschließungsvertrages sicherzustellen. Die Erschließung der betreffenden Grundstücksbereiche stellt sich derzeit wie folgt dar: 1. Wegemäßige Erschließung bei der angrenzenden Wegeparzelle handelt es sich um einen sogenannten Grasnarbenweg ohne jegliche Befestigung mit einer Breite zwischen 4,00 m – 7,50 m. 2. Wasserversorgung in der Wegeparzelle liegt keine öffentliche Wasserleitung 3. Abwasserbeseitigung die öffentliche Kanalisation führt von der Schießbachstraße bis vor das Flurstück Nr. 93 Die Erschließung in diesem Bereich ist derzeit somit nicht sichergestellt. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob eine bauliche Entwicklung in diesem Bereich bzw. auf einzelnen Grundstücken hier vorstellbar ist. Darüberhinaus müsste abgeklärt werden, ob weitere Grundstückseigentümer hieran ein Interesse haben. Dies könnte bei einer Eigentümer-versammlung abgefragt werden. Hierbei sollten auch die Grundstückseigentümer der Flurstücke Nr. 102, 105, 106 mit berücksichtigt werden. Diese Grundstücke liegen derzeit gem. Flächennutzungsplan in einer Fläche für die Landwirtschaft und gem. § 35 BauGB im Außenbereich. Bei einer baulichen Entwicklung des betroffenen Bereiches wäre es aus städtebaulicher Sicht sinnvoll, diese Grundstücke zur Abrundung mit einzubeziehen. 2. Rechtliche Würdigung Das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wird nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Um Beratung wird gebeten.