Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
10.04.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.03.2008
- Der Bürgermeister Az: 61-26-46 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1248
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
10.04.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Wohnbauflächen im Rodert, Bereich Schießbachstraße/Effelsberger Weg
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1248
1. Sachverhalt:
Von den Eigentümern der Grundstücke Gem. Münstereifel, Flur 15, Flurstücke 96 und 98
(rückwärtiger Grundstücksbereich) wurde Interesse an der Bebauung ihrer Grundstücke geäußert.
Die Grundstücke liegen gem. Flächennutzungsplan in einer Wohnbaufläche, sind jedoch gem.
Satzung dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen.
Um eine Bebauung zu ermöglichen, müssten die planungsrechtliche Grundlage durch den Erlass
bzw. die Erweiterung einer Satzung geschaffen werden. Zudem wäre die Erschließung durch den
Abschluss eines Erschließungsvertrages sicherzustellen.
Die Erschließung der betreffenden Grundstücksbereiche stellt sich derzeit wie folgt dar:
1. Wegemäßige Erschließung
bei der angrenzenden Wegeparzelle handelt es sich um einen sogenannten Grasnarbenweg
ohne jegliche Befestigung mit einer Breite zwischen 4,00 m – 7,50 m.
2. Wasserversorgung
in der Wegeparzelle liegt keine öffentliche Wasserleitung
3. Abwasserbeseitigung
die öffentliche Kanalisation führt von der Schießbachstraße bis vor das Flurstück Nr. 93
Die Erschließung in diesem Bereich ist derzeit somit nicht sichergestellt.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob eine bauliche Entwicklung in diesem Bereich bzw. auf
einzelnen Grundstücken hier vorstellbar ist.
Darüberhinaus müsste abgeklärt werden, ob weitere Grundstückseigentümer hieran ein Interesse
haben. Dies könnte bei einer Eigentümer-versammlung abgefragt werden. Hierbei sollten auch die
Grundstückseigentümer der Flurstücke Nr. 102, 105, 106 mit berücksichtigt werden. Diese
Grundstücke liegen derzeit gem. Flächennutzungsplan in einer Fläche für die Landwirtschaft und
gem. § 35 BauGB im Außenbereich. Bei einer baulichen Entwicklung des betroffenen Bereiches
wäre es aus städtebaulicher Sicht sinnvoll, diese Grundstücke zur Abrundung mit einzubeziehen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wird nach den Bestimmungen des
Baugesetzbuches durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und
mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Um Beratung wird gebeten.