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Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 b"Goldenes Tal Konvikt" (Aldi -Erweiterung) hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 b"Goldenes Tal Konvikt" (Aldi -Erweiterung)
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 b"Goldenes Tal Konvikt" (Aldi -Erweiterung)
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.03.2008 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1246 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 10.04.2008 Haupt- und Finanzausschuss 15.04.2008 Rat 22.04.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 b"Goldenes Tal Konvikt" (Aldi -Erweiterung) hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1246 1. Sachverhalt: Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3b „Goldenes Tal- Konvikt“ hat in der Zeit vom 11.02. bis 11.03.2008 gem. § 3 Abs. 2 BauGB offengelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren beteiligt. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnis beigefügt. Ebenso liegen die Abwägungs- und Beschlussvorschläge dieser Vorlage bei. Wenn in dieser Form abgewogen wird, kann im Anschluß der Satzungsbeschluß gefasst werden. 2. Rechtliche Würdigung keine 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: 1. Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Baugesetzbuch zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3b „Goldenes Tal Konvikt“ eingegangenen Stellungnahmen werden die in der Anlage aufgeführten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und September 2004 (BGBL Nordrhein-Westfalen in „Goldenes Tal Konvikt“ Satzung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen. 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. I S. 2415) i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land der z.Zt. gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 3b in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als