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Beschlussvorlage (Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Effelsberg, Flur 3, Nr. 126, Am Birnbaum)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
21.10.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Effelsberg, Flur 3, Nr. 126, Am Birnbaum) Beschlussvorlage (Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Effelsberg, Flur 3, Nr. 126, Am Birnbaum)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.05.2008 - Der Bürgermeister Az: 84-24-05/Mal Nr. der Ratsdrucksache: 1298 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 23.09.2008 Haupt- und Finanzausschuss 14.10.2008 Rat 21.10.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Effelsberg, Flur 3, Nr. 126, Am Birnbaum __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Malburg __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Forst ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1298 1. Sachverhalt: Der Wirtschaftsweg Gemarkung Effelsberg, Flur 3, Nr. 126, Am Birnbaum, groß: 383 m² wurde im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren Effelsberg -E. 85- als solchen ausgewiesen. Die Verbindungs- und Zufahrtfunktion ist bei diesem Weg nicht mehr gegeben. Die angrenzenden Parzellen werden durch die weiteren Wirtschaftswege ausreichend erschlossen. Eine Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung des Wirtschaftsweges liegt nicht vor. Nach Aufhebung der Zweckwidmung ist vorgesehen, die Fläche zu übertragen, damit diese mit in die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Parzellen miteinbezogen werden kann. 2. Rechtliche Würdigung Nach § 90 Abs. 3 der Gemeindeordnung darf die Gemeinde Vermögensgegenstände, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht, veräußern. Da eine Veräußerung von öffentlichen Wegeflächen nicht möglich ist, ist daher zunächst die Entwidmung durchzuführen. 3. Finanzielle Auswirkungen Durch die Entwidmung und anschließende Veräußerung entfallen Unterhaltungsarbeiten. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Unterhaltungspflicht, die dem Amt für Tiefbau und Grünflächen obliegt, entfällt durch die Übertragung. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Es wird empfohlen, die Entwidmung gemäß der als Anlage beigefügten Satzung vorzunehmen und anschließend die Fläche zu veräußern. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Die Satzung vom wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.