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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 73 "Hardtbrücke" hier. Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 73 "Hardtbrücke"
hier. Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 73 "Hardtbrücke"
hier. Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.03.2008 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1244 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 10.04.2008 Haupt- und Finanzausschuss 15.04.2008 Rat 22.04.2008 Rat 24.06.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 73 "Hardtbrücke" hier. Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1244 1. Sachverhalt: Der Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 73 „Hardtbrücke“ hat im Rahmen der Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats offen gelegen, gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind in diesem Verfahren nicht eingegangen. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Behörden sind der RD 1243 beigefügt. Hierzu und zu den in den Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind die beigefügten Abwägungsbeschlüsse zu fassen. Darüber hinaus ist der Satzungsbeschluss zu fassen. Beigefügt sind folgende Anlagen: -verkleinerter Bebauungsplan als Übersicht -Abwägungsvorschläge zum Vorverfahren -Abwägungsvorschläge zur Offenlage und zur Trägerbeteiligung -Architektenpläne -Begründung -Textliche Festsetzungen -Umweltbericht -Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: 1. Über die anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 und Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die in der Anlage aufgeführten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I.S. 2414), geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006 (BGBL. IS.3316) i.V.m. dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 73 „Hardtbrücke“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbei zu führen.