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Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 mit den gesetzlichen Anlagen und Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2008 - 2011; hier: Veränderungen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
24 kB
Datum
11.03.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 mit den gesetzlichen Anlagen und Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2008 - 2011;
hier: Veränderungen) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 mit den gesetzlichen Anlagen und Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2008 - 2011;
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 27.02.2008 - Der Bürgermeister Az: 20-10-50/2008 Nr. der Ratsdrucksache: 1175 Z-3 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 04.03.2008 Rat 11.03.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 mit den gesetzlichen Anlagen und Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2008 - 2011; hier: Veränderungen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1175 Z-3 Der mit der Ursprungsratsdrucksache eingebrachte Haushaltsentwurf wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2008 beraten. 1. Die in dieser Sitzung angeregten Änderungen sind in der fortgeschriebenen Veränderungsliste Nr. 2, die als Anlage 1 beigefügt ist, eingefügt. Ferner sind auch neuere Erkenntnisse der Verwaltung in die Veränderungsliste aufgenommen worden. Darüber hinaus hat die Verwaltung zwischenzeitlich im Rahmen des kollektiven Vorgehens der kreisangehörigen Kommunen im Kreis Euskirchen fristwahrend Klage gegen die Festsetzung der allgemeinen Kreisumlage erhoben. Die diesbezüglichen Haushaltsansätze für 2008 und die Finanzplanungsjahre sind daher gesenkt worden. Diese Korrekturen sind ebenfalls in der Veränderungsliste Nr. 2 enthalten. Die Änderungen gegenüber der Veränderungsliste Nr. 1 sind in fett markierter Schrift hervorgehoben. Zu der Veränderungsliste Nr. 2 ist allgemein auszuführen, dass das laufende Haushaltsjahr und der Finanzplanungszeitraum 2009 – 2011 jeweils in separaten Listen aufgeteilt ist. Die zahlenmäßigen Veränderungen in den Teilergebnisplänen werden entsprechend auf die zugehörigen Teilfinanzpläne übertragen1. Nur dort, wo darüber hinaus ausschließlich Änderungen in einem Teilfinanzplan erforderlich waren, ist eine gesonderte Veränderungsliste für Ein- und Auszahlungen beigefügt. Als Anlagen 2 und 3 sind nach den o. a. Veränderungen aktuelle Ausdrucke des Gesamtergebnisplanes und des Gesamtfinanzplanes beigefügt. Aus diesen beiden Anlagen sind die fortgeschriebenen Gesamtansätze, die die Änderungen aus der fortgeschriebenen Veränderungsliste Nr. 2 berücksichtigen, abzulesen. Dabei ist nochmals darauf hinzuweisen, dass sich am Jahresergebnis aus dem Gesamtergebnisplan die Frage des Haushaltsausgleichs und dessen Folgen ableitet. Demgegenüber ist aus dem Fehlbetrag im Gesamtfinanzplan – unter Berücksichtigung der Investitionstätigkeit – die Entwicklung der Kassenlage abzulesen. Aus der Investitionstätigkeit ist die als Anlage 4 beigefügte fortgeschriebene Dringlichkeitsliste abgeleitet worden. Die Änderungen gegenüber der Dringlichkeitsliste vom 18.02.2008 sind in fett markierter Schrift hervorgehoben. Die in den Dringlichkeitslisten dargestellten Maßnahmen sind ohne Kreditaufnahme durch die gewährten bzw. avisierten Pauschalen (Investitionspauschale, Schulpauschale, Sportpauschale und Feuerschutzpauschale), BauGB-Beiträge und KAG-Beiträge sowie allgemeine Einzahlungen (z. B. Grundstücksverkaufserlöse) gegenfinanziert. Lediglich im Bereich des Gebührenhaushaltes Friedhof erfolgt im Umfange von 44.700 € eine Kreditaufnahme, dessen Zinsaufwand und Tilgung über Gebühren gegenfinanziert wird. Als Anlage 5 ist die fortgeschriebene Aufstellung der freiwilligen Ausgaben beigefügt. 2. Neben den Änderungen sind vom Haupt- und Finanzausschuss Sperrvermerke für Investitionen beschlossen worden, deren Freigabe im jeweils zuständigen Fachausschuss zu beschließen ist. Die Sperrvermerke sind nachfolgend aufgeführt: Produkt 010 113 001 (Organisationsmanagement) 010 113 004 (Bauhof) 1 Bemerkung Der Ansatz von 9.000,00 € für die Einrichtung des Bürgerbüros ist zu sperren. Sämtliche Investitonen für den Bauhof sind bis zur Vorlage des Personal- und Ressourcenkonzepts und dessen Beratung im Fachausschuss zu sperren. Ausgenommen hiervon sind bilanzielle Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten bzw. Rückstellungen sowie erhaltener Anzahlungen, da diese Positionen ausschließlich in Teilergebnisplänen wiederzugeben sind. Seite 3 von Ratsdrucksache 1175 Z-3 Produkt 010 115 001 (Grundstücksmanagement) 120 541 001 (Neubau von Straßen) 030 211 001 (Grundschulen) 060 366 002 (Kinderspielplätze) 080 425 001 (eifelbad) 120 541 001 (Neubau von Straßen) Bemerkung Alle Ansätze zu Vorhaben am Mühlenberg sind zu sperren und im Strukturförderungsausschuss ist eine Gesamtkonzeption zur weiteren Entwicklung dieses Gebietes vorzulegen. Der Ansatz von 1.000,00 € für den Rasenmäher der Grundschule Bad Münstereifel ist zu sperren. Der Ansatz von 7.000,00 € ist zu sperren. Der Ansatz für die Großwasserrutsche ist zu sperren. Die Ansätze von 5.000,00 € und 241.000,00 € für Grunderwerb und Ausbau Peter-Greven-Straße sind zu sperren. 3. Folgende Aufträge wurden vom Haupt- und Finanzausschuss an die Verwaltung erteilt: Es ist eine gebäudebezogene Aufstellung der Energiekosten anzufertigen, die im Fachausschuss zu beraten ist. Dabei ist ebenfalls gebäudebezogen aufzuzeigen: o welche Einsparpotenziale gesehen werden, o welche Maßnahmen zu deren Erschließung erforderlich sind, o wie viel Haushaltsmittel für deren Erschließung erforderlich sind und o wann sich evtl. durchzuführende Maßnahmen amortisieren. Von Seiten des RWE wird in Kommunen im Zuge der Energieeinsparverordnung für ein öffentliches Gebäude die Erstellung eines Energieausweises zu 80 % gefördert. Dies ist in Bezug auf das Rathaus in Anspruch zu nehmen. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen dann in eigener Zuständigkeit auf die übrigen städtischen Gebäude übertragen werden. Ein Personal- und Ressourcenkonzept Bauhof, das auch Aussagen zur Optimierung des Maschinen- und Geräteparks und der Arbeitsabläufe beinhaltet, ist zu erstellen und dem Fachausschuss zur Beratung zuzuleiten. In Bezug auf die Betreuung der Friedhöfe durch den Bauhof ist die Wirtschaftlichkeit bei den Unterhaltungsmaßnahmen mit Angeboten von Fremdfirmen zu vergleichen. Eine Übertragung auf Fremdfirmen ist dabei in Erwägung zu ziehen. Zur Stadtbücherei ist dem Fachausschuss ein Kosten-/Nutzenkonzept vorzulegen. Die Qualität der Reinigung ist im eifelbad zu verbessern. Falls diese Mängel mit dem vorhandenen Reinigungsunternehmen nicht abgestellt werden können, ist eine Neuausschreibung zu prüfen. Dem Bauhof ist als Daueraufgabe die Befreiung der Stadtmauer von pflanzlichem Bewuchs (Jungtriebe) zu übertragen, damit kostenintensive Folgeschäden vermieden werden. Die Neufassung der Gestaltungssatzung ist vorzunehmen. Der Erftverband sollte dringend dazu aufgefordert werden, die Erftmauern in Bad Münstereifel und Arloff vom Pflanzenbewuchs zu befreien, um Folgeschäden im Bruchsteinmauerwerk zu vermeiden. Der Pflegezustand und die Instandhaltung einiger Friedhofshallen ist zu verbessern. 4. Zur Vorbereitung der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 04.03.2008 sind von der Verwaltung noch folgende Sachverhalte mitzuteilen: Produkt Bemerkung 060 366 002 (Kinderspielplätze) Die Zahlung der Pflegepauschalen an Ortsgemeinschaften, die Jahresinspektion durch einen Sachverständigen sowie die daraus erwachsenen Instandhaltungsmaßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung erforderlich sind und keinen Aufschub erlauben, verursachen einen Aufwand für Sach- und Dienstleistungen von mindestens 15.000,00 €. Der restliche Aufwand bei diesem Produkt verteilt sich im Wesentlichen auf Personal und bilanzielle Abschreibungen. Auch eine Teilsperrung ist aus fachlicher Sicht nicht zu be- Seite 4 von Ratsdrucksache 1175 Z-3 Produkt 090 511 001 (Räumliche Planung, städtebauliche Verträge) 130 553 004 (FriedWald) Bemerkung fürworten, da die Stadt mit dem vorhandenen Haushaltsansatz für Sach- und Dienstleistungen bereits den absoluten Minimalaufwand betreibt. Reduzierungen bei diesem Produkt sind nur über einen Rückbau des Angebotes erzielbar, der ad hoc nicht umgesetzt werden kann. Hierüber wird, wenn der personelle Engpass im Fachamt behoben ist, im Fachausschuss anhand des fortgeschriebenen Konzeptes berichtet. Der Ansatz für die vorgesehenen Investitionen wird gesperrt. Von den beauftragten Planungen Nöthener Berg (500 €) Gestaltungssatzung Kernstadt (4.965 €) Gewerbegebiet Arloff (10.500 €) Schallschutztechn.Gutachten Gew.Geb. Arloff (4.060 €) Vermessung Gew.Geb. Arloff (1.798 €) Spielhallen (1.930 €) Gew.Geb. Wald (1.230 €) und Arloff Hubertuskapelle (1.547 €) ist mit folgenden Planungen begonnen worden Gewerbegebiet Arloff (umzulenken auf neues Gew.Geb.) Spielhallen Gew.Geb. Wald und Arloff Hubertuskapelle. Die Verkaufsverhandlungen im FriedWald werden bisher unter freiem Himmel geführt. Dies macht insbesondere bei schlechter Witterung keinen professionellen Eindruck. Eine ortsfeste Lösung ist wegen der Erweiterung bzw. Verlagerung der Bestattungsfläche nicht praktikabel, so dass die Beschaffung i. H. v. 5.500,00 € für einen Personalwagen – entsprechend dem als Anlage 6 beigefügtem Musterblatt – favorisiert wird. 5. Der bereits im Haupt- und Finanzausschuss am 26.02.2008 beratene Antrag der CDU-Fraktion zum Haushalt 2008 ist als Anlage 7 beigefügt. Beschlussvorschlag: Der am 18.12.2007 eingebrachte Haushaltsplanentwurf (einschl. Haushaltssicherungskonzept – HSK -) ist gemäß beiliegender Veränderungsliste Nr. 2 (Anlage 1) fortgeschrieben worden. Nach den derzeitigen Planungen für das Jahr 2008 und den folgenden Finanzplanungszeitraum kann die Genehmigungsfähigkeit bzw. Nichtgenehmigungsfähigkeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Maßgeblich hierfür sind die endgültige Festsetzung der Kreisumlage durch den Kreistag am 03.04.2008 und die Verfestigung der Erkenntnisse aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz, die Ende März durch den Wirtschaftsprüfer mit hinreichender Belastbarkeit mitgeteilt werden können. Insoweit empfiehlt sich aus Sicht der Verwaltung, den für den 11.03.2008 vorgesehenen Haushaltsbeschluss auf die nächstfolgende Ratssitzung am 22.04.2008 zu vertagen.