Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
06.05.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 30.01.2008
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 1221 Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
06.05.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel"
hier: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezgl. des
Grundstückes Kölner Straße 172
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1221 Z-1
1. Sachverhalt:
Für das teilweise leerstehende Gebäude Kölner Str. 172 wurden Nutzungsänderungen beantragt,
die nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5a Gewerbegebiet Bad Münstereifel
entsprechen. Der Strukturförderungsausschuss hat am 15.11.2007 beschlossen, dass eine
generelle Änderung der Nutzungen bezogen auf das Feld der freiberuflich Tätigen, städtebaulich
nicht vertretbar ist und sich eine Prüfung des konkreten Einzelfalls vorbehalten.
Im Anschluss daran wurde für das Gebäude ein Befreiungsantrag mit dem Ziel eingereicht, eine
Privatarztpraxis und eine Physiotherapie- und Massagepraxis zu ermöglichen. Die Entscheidung
hierzu wurde im Hinblick auf die Beratungen zum Einzelhandelskonzept vertagt.
Der Strukturförderungsausschuss hat am 10.04.08 den zentralen Versorungsbereich, die
ergänzenden Nahversorgungsstandorte und den Reserve-Nahversorgungsstandort sowie das
zentrenrelevante Sortimente festgelegt.
Diese Entscheidung setzt Maßstäbe auch für die weitere Entwicklung im Gewerbegebiet, somit
auch für die Nutzungen im Gebäude Kölner Straße 172.
Gem. dem Antrag soll eine Privatarztpraxis im Erdgeschoss eingerichtet werden und in der 2.
Etage eine Physiotherapie- und Massagepraxis.
Besondere Gründe, die eine Ausnahme von der bestehenden Festsetzung im Hinblick auf
zulassen sind nicht aufgeführt, so dass eine Befreiung aus städtebaulicher nicht vertretbar ist.
2. Rechtliche Würdigung
Im Rahmen der Bestimmungen des BauGB ist über den Antrag zu entscheiden.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist aus städtbaulichen
Gründen nicht vertretbar und wird abgelehnt.