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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel" hier: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezgl. des Grundstückes Kölner Straße 172)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
06.05.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel"
hier: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezgl. des Grundstückes Kölner Straße 172) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel"
hier: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezgl. des Grundstückes Kölner Straße 172)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 30.01.2008 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl/Wd Nr. der Ratsdrucksache: 1221 Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 06.05.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel" hier: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezgl. des Grundstückes Kölner Straße 172 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1221 Z-1 1. Sachverhalt: Für das teilweise leerstehende Gebäude Kölner Str. 172 wurden Nutzungsänderungen beantragt, die nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5a Gewerbegebiet Bad Münstereifel entsprechen. Der Strukturförderungsausschuss hat am 15.11.2007 beschlossen, dass eine generelle Änderung der Nutzungen bezogen auf das Feld der freiberuflich Tätigen, städtebaulich nicht vertretbar ist und sich eine Prüfung des konkreten Einzelfalls vorbehalten. Im Anschluss daran wurde für das Gebäude ein Befreiungsantrag mit dem Ziel eingereicht, eine Privatarztpraxis und eine Physiotherapie- und Massagepraxis zu ermöglichen. Die Entscheidung hierzu wurde im Hinblick auf die Beratungen zum Einzelhandelskonzept vertagt. Der Strukturförderungsausschuss hat am 10.04.08 den zentralen Versorungsbereich, die ergänzenden Nahversorgungsstandorte und den Reserve-Nahversorgungsstandort sowie das zentrenrelevante Sortimente festgelegt. Diese Entscheidung setzt Maßstäbe auch für die weitere Entwicklung im Gewerbegebiet, somit auch für die Nutzungen im Gebäude Kölner Straße 172. Gem. dem Antrag soll eine Privatarztpraxis im Erdgeschoss eingerichtet werden und in der 2. Etage eine Physiotherapie- und Massagepraxis. Besondere Gründe, die eine Ausnahme von der bestehenden Festsetzung im Hinblick auf zulassen sind nicht aufgeführt, so dass eine Befreiung aus städtebaulicher nicht vertretbar ist. 2. Rechtliche Würdigung Im Rahmen der Bestimmungen des BauGB ist über den Antrag zu entscheiden. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: Die beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist aus städtbaulichen Gründen nicht vertretbar und wird abgelehnt.