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Kommune
Erftstadt
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26.07.11, 06:24
Aktualisiert
26.07.11, 06:24
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STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
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Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadtletle ich
den beigefOgtenAntrag der I des
SPDCDUp(F.D.P.Fraktion
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DIE GRUNEN
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an die zuständigen Ausschüsse wetter,
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
öffentlich
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Werksausschuss
Immobilienwirtschaft
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der neuen Kindertagesstätte in E.-Gymnich und Verlegung
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Stellungnahme
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der Verwaltung:
Der Antrag ist am 20.07.2001 in der Verwaltung eingegangen. Nach Absprache mit dem
Antragsteller wurde er in der JHA-Sitzung am 30.08. noch nicht behandelt, um der
Verwaltung die Möglichkeit zu geben, für die Stellungnahme einige Fakten zusammenzustellen.
Das vom Antragsteller favorisierte Gelände ist in der Vergangenheit von der Grundschule
als Spielwiese genutzt worden. Jetzt befindet sich dort ein von den Kindem und Jugendlichen in hohem Maße akzeptierter Bolzplatz. Gemäß der Schülerprognose für die Grundschule Gymnich ist in den nächsten Jahren nicht damit zu rechnen, dass die Schule
baulich erweitert werden muss. Jedoch kann eine Schülerprognose für Neubaugebiete
starken Schwankungen unterliegen, sodass eine bauliche Erweiterung niemals gänzlich
ausgeschlossen werden kann.
Die Leiterin der Grundschule steht dem Vorschlag nicht unbedingt positiv gegenüber.
Sie möchte die Freifläche für schulische Zwecke erhalten wissen. Ebenfalls werden von
ihr verkehrliche Probleme angeführt. Durch die Verlagerung von Verkehren von der
Schulstraße in die Erftstraße kann die derzeitige Situation verbessert werden. Dabei wäre
allerdings in Kauf zu nehmen, dass zusätzlicher Verkehr durch die engen Zufahrten
(Spillesstraße) in das Gebiet gelenkt wird. Weiterhin treffen am Buswendeplatz mit der
dort eingerichteten Haltestelle die Fahrschüler mit den Eltern zusammen, die ihre Kinder
zum Kindergarten bringen und abholen. Diese Situation bedarf sicherlich einer sorgfältigen Prüfung.
Beim Neubau eines zweigruppigen Kindergartens im Neubaugebiet am südlichen Ortsrand
stellt sich die Kostensituation wie folgt dar:
Grundstück (1.600 m2 x 330,- DM/m')
Baukosten
•
528.000,- DM
1.400.000,- DM
1.928.000,- DM
Ein erstes Grobkonzept hat ergeben, dass der an der Schulstraße gelegene Kindergarten
zu einer fünfgruppigen Einrichtung erweitert werden kann. Da verschiedene Einrichtungen
des vorhandenen Kindergartens bei einer Erweiterung genutzt werden können, sind die
Baukosten bei dieser Variante relativ günstig. Insgesamt stellt sich die Situation wie folgt
dar:
Grundstück (2.275 rn' x 330,- DM/rn')
Baukosten
750.750,- DM
1.140.000,- DM
1.890.750,- DM
Das Grundstück an der Erftstraße ist ohne Zweifel auch ein Baugrundstück. Die Fläche
ist um einige Quadratmeter größer, als es für einen zweigruppigen Kindergarten erforderlich wäre. Die höheren Grundstückskosten werden durch die geringeren Baukosten
kompensiert. Aus bautechnischer Sicht ist es daher ohne Bedeutung, welche der o.a.
Varianten realisiert wird.
M:\A1432.wPO
-3-
Die Verlegung des Bolzplatzes verursacht folgende Kosten:
Umlegung mit Drängage inkl. Bänke
Streetballanlage (sinnvoll bei umfassendem Gesamtprojekt;
siehe Antrag des Ortsvorstehers)
Abpflanzung, Zaun zur Straße, weitere Gestaltung
•
•
46.000,- DM
10.000,- DM
44.000 - DM
ca. 100.000,- DM
Hinzu kommen (rein kalkulatorisch) die Kosten des Grundstücks
in Höhe von
70.000,- DM,
da der Eigenbetrieb Straßen das Grundstück vom Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft kaufen muss.
Für den neuen Bolzplatz muss ein Bauantrag gestellt werden. Das Grundstück steht
frühestens zum 15.11.2003 zurVerfügung, wenn bis zum 18.11.2001 der jetzige Pachtvertrag gekündigt wird. Andernfalls verlängert sich der Pachtvertrag um ein weiteres Jahr .
Betriebskostenmäßig ist die Anfügung zweier neuer Gruppen an den vorhandenen
städtischen Kindergarten günstiger als die Errichtung einer neuen zweigruppigen Tageseinrichtung.
Auf Grund des Angebotsprofils der zweigruppigen Einrichtung wäre die Leiterin halb
freizustellen. In der fünfgruppigen Einrichtung sind lediglich die Leiterin und die stellvert.
Leiterin tariflich nach BAT höher zu gruppieren.
Abzüglich der Landeszuschüsse verbleibt für die Stadt eine
jährliche Ersparnis von
ca. 12.000,-- DM.
Dies sind sicherlich nicht alle zu bedenkenden Fakten für die Bestimmung des Standortes
der neuen Kindertagesstättengruppe in Gymnich. Es werden aber wohl die Wichtigsten
sein.
In der letzten Sitzung der Kinderspielplatzkommission am 21.08. hatte die CDU-Fraktion
bereits angeregt, einen "Runden Tisch" in dieser Angelegenheit sowie auch hinsichtlich
des Antrags des Ortsvorstehers Kurt Kukla "Einrichtung eines öffentlichen Jugendtreffs
und Basketballfeldes" einzuberufen, um mit allen Beteiligten den Sachverhalt beraten
zu können. Die Verwaltung nimmt diese Anregung gerne auf.
M=\A1432.WPD
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WILDENBURG
5.Gl
49 2235 953G29
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F.D.P.
F.n.p.· PraktiOn-Son4 Etfutadt
Stadtratsfraktion
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Magdalenenweg 12 A
Telefon 02235/95 35 16
o liberales Zentrum
Bonner Straße 15
Telefon 02235 /7 48 58
Per Telefax 409 300
)C JoscfWi1denburg
Stellv. Bürgermeister
Kl:llleneT Sir. 26
2 O. JULI 2001...
SINCINoG.....,
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Telefon 02235 /95 30 30
Fax
02235/953029
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Erftstadt, 20.7.01
T-/l-b't32
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
bitte leiten Sie diesen Antrag den zuständigen
Beschlußfassung zu!
Gremien zur Beratung
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Laut Beschluss des Jugendhilfeausschusses und des Rates soll in Gymnich eine
weitere städtische Kindertagesstätte errichtet werden. Es ist geplant. diese
zweigruppige Einrichtung imBereich der Bebauungspläne 119/120 im Süden
Gymnichs zu bauen. Namens der FDP-Fraktion stelle ich hingegen folgenden
Antrag:
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1. Die neue Kladertagesstätte soll an der ErftstraBe neben dem vorhandenen Kindergarten
auf der Wiese zwischen Grundschule und Tennisanlage entstehen.
2. Der derzeit dort vorhandene BolzpJatz wird r~htzeitig verJegt B'uf
das städtische Grundstück
östlich der Tennisplätze.
Ich bitte die Verwaltung, diese Vorschläge sorgfiiltig zu prüfen und darüber die
beteiligten Gremien zu informieren.
Vorab einige Gründe für den abweichenden Standortvorschlag:
Aus pädagogischer Sicht erscheint-es sinnvoll, die Kindertagesstätte - wie vielerorts üblich - in die Nähe der Grundschule und des vorhandenen Kindergartens, der dann auch eine Hortgruppe aufnehmen soll, zu platzieren. Auch die
unmittelbare Nähe zur Turnhalle, zu Tennisanlage und Sportplatz ist durchaus
als Vorteil anzusehen. So befänden sich alle pädagogischen und sportlichen
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WILDENBURG
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49 2235 953929
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Einrichtungen Gymnichs in ruhiger und zentraler Lage; auch der katholische
Kindergarten ist nur 200 Meter entfernt. Die Nachbarschaft zweier städtischer
Kindertagesstätten erlaubt vielfältige Kooperationsmöglichkeiten,
nicht zuletzt
auch bei kurzfristig auftretenden personellen Engpässen. Gute Anfahrts- und
Parkmöglichkeiten an der Erftstraße sind vorhanden, das leidige Problem der
Zuwegung kann dann für beide Tagesstätten sinnvoll gelöst werden.
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Es macht aus unserer Sicht wenig Sinn, eine kleine Einrichtung in peripherer
Lage anzusiedeln. Zum einen soll das neue Baugebiet in den Stadtteil Gymnich
voll und ganz integriert werden und kein Eigenleben entfalten in dem Sinne,
dass eine Abkapselung gegenüber dem gewachsenen On erfolgt, wie es andernorts leider mitunter zu beobachten ist. Zum anderen würde die Einrichtung im
BP 119/120 ohnehin nur zum Teil von dort wohnenden Kindern besucht werden. Die Entfernung von dort zur Erftstraße ist zudem auch fußläufig durchaus
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zurnutbar.
Hinzu kommen gewichtige finanzielle Gründe: Die Bereitstellung eines Grundstücks im Gymnicher Süden führt zu Einnahmeverlusten der Stadt von mehreren hunderttausend DM. Der Bau eines weiteren Mehrzweckraums entfällt an
der Erftstraße, da der vorhandene - wie in viergruppigen Kindertagesstätten üblich - von heiden Einrichtungen genutzt werden kann, was zu einer weiteren
Ersparnis von mindestens Einhunderttausend DM führt.
Bislang wurde die Fläche zwischen Schule und Tennisplatz bei Überlegungen
zum Bau der Kindertagesstätte stets ausklammert, da die zum Bolzplatz ausgebaute Spielwiese erhalten bleiben sollte. Tatsächlich wird der Bolzplatz von Jugendlichen als Spiel- und Versammlungsort gut angenommen. Die Stadt verfügt
jedoch nur 50 Meter weiter über Grundstücksflächen (östlich der Tennisanlage),
auf denen der Bolzplatz mit relativ geringen Mitteln (Tore und Ballfangzaun
können versetzt werden) neu errichtet werden kann. Die angesprochene Fläche
ist außerdem im Flächennutzungsplan nicht als Bauland vorgesehen. so dass in
absehbarer Zeit auch kein Einnahmeverlust erfolgt. Zudem rückt der Bolzplatz
weiter weg von der Reihenhausbebauung und die don in letzter Zeit verschärften Konflikte zwischen Anwohnern und Jugendlichen würden entfallen. Es sollte im Interesse der Jugendlichen sicher gestellt werden, dass bei Baubeginn der
Kindertagesstätte der Ersatz für den Bolzplatz bereits geschaffen worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
J!~!flProkUonl
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[50374 Erftstadt
iTel.: 02235-953041
iFax: 02235-953043
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per Fax: 953029
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nachrichtlich
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an den BOrgermeister der Stadt Erftstadt per ~ax 409-300
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Sehr geehrter Herr Wildenburg,
lieber Josef,
vom 21. August
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2001 - A711432
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in der Sitzung der Kinderspielplatzkommission
lag der FDP~An1rag A7/1432 nicht vor,
so dass die Themen "Neuer Standort Kindertagesstätte in Gymnlch und Verlegung
des Bolzplatzes", sowle "Einrichtung alnes öffentlichen Jug~ndtreffs und
Basketballfeldes" vgl. 57/1415 auf die nächste Sitzung ve~chOben worden sind.
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Die CDU-Fraktion kündigte allerdings in der Sitzung schonjan, dass sie einen
"Rundan Tisch" beantragen wird, damit alle betroffenen Ei~richtungen, wie zum
Beispiel bestehender Kindergarten, Grundschule, Tenniscllm zusammen mit den
Ratsvertretem und der Verwaltung im Vorfeld alle Argume~te austauschen und
beraten können.
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Der Bürgermeister wird hiermit gebeten, diese Anregung ais Ergänzung zu dem
FDP-Antrag AI/1432 aufzunehmen.
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Mit herzlichen GrOßen
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