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Beschlussvorlage (Abwassergebühren für die Kanalbenutzung hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
27.05.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Abwassergebühren für die Kanalbenutzung
hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr ) Beschlussvorlage (Abwassergebühren für die Kanalbenutzung
hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr )

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 23.04.2008 - Der Bürgermeister Az: 8110 Wa. Nr. der Ratsdrucksache: 1231 Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 07.05.2008 Rat 27.05.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abwassergebühren für die Kanalbenutzung hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Orth __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1231 Z-2 1. Sachverhalt: Es wird Bezug genommen auf die Ursprungserläuterung vom 14.02.2008. Dort war ausgeführt, dass zur Ermittlung der abflusswirksamen bebauten und/oder versiegelten Flächen jeweils die Mithilfe des Grundstückseigentümers erforderlich ist und es hierzu einer Rechtsgrundlage bedarf. Eine fehlende Rechtsgrundlage für die Befragung der Grundstückseigentümer würde ansonsten eine Rüge der Datenschutzbeauftragten des Landes NRW zur Folge haben. Außerdem muss in der Satzung geregelt werden, dass bei einer Nicht-Mitwirkung des Grundstückseigentümers die abflusswirksamen bebauten und/oder versiegelten Flächen geschätzt werden können, um die Erhebung der notwendigen Daten für eine gesonderte Regenwassergebühr durchführen zu können. Schließlich muss der Grundstückseigentümer auch verpflichtet werden, jedwede spätere Änderung der gebührenrelevanten Flächen der Stadt mitzuteilen. Diesen Zwecken dient die als Anlage beigefügte „Vorschaltsatzung zur künftigen Satzung über die Erhebung von Entwässerungsgebühren getrennt nach Niederschlags- und Schmutzwasser“. 2. Rechtliche Würdigung Aufgrund der neuen Rechtsprechung des OVG NRW wird eine getrennte Regenwassergebühr zu erheben sein. 3. Finanzielle Auswirkungen Zusätzlicher Sach- und Personalaufwand 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Personeller Mehraufwand 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die als Anlage beigefügte „Vorschaltsatzung zur künftigen Satzung über die Erhebung von Entwässerungsgebühren getrennt nach Niederschlags- und Schmutzwasser“ wird in der vorliegenden Form beschlossen und tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.