Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
27.05.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 23.04.2008
- Der Bürgermeister Az: 8110 Wa.
Nr. der Ratsdrucksache: 1231 Z-2
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
07.05.2008
Rat
27.05.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abwassergebühren für die Kanalbenutzung
hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr
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Berichterstatter: Herr Orth
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1231 Z-2
1. Sachverhalt:
Es wird Bezug genommen auf die Ursprungserläuterung vom 14.02.2008. Dort war ausgeführt,
dass zur Ermittlung der abflusswirksamen bebauten und/oder versiegelten Flächen jeweils die
Mithilfe des Grundstückseigentümers erforderlich ist und es hierzu einer Rechtsgrundlage bedarf.
Eine fehlende Rechtsgrundlage für die Befragung der Grundstückseigentümer würde ansonsten
eine Rüge der Datenschutzbeauftragten des Landes NRW zur Folge haben.
Außerdem muss in der Satzung geregelt werden, dass bei einer Nicht-Mitwirkung des
Grundstückseigentümers die abflusswirksamen bebauten und/oder versiegelten Flächen geschätzt
werden können, um die Erhebung der notwendigen Daten für eine gesonderte
Regenwassergebühr durchführen zu können. Schließlich muss der Grundstückseigentümer auch
verpflichtet werden, jedwede spätere Änderung der gebührenrelevanten Flächen der Stadt
mitzuteilen.
Diesen Zwecken dient die als Anlage beigefügte „Vorschaltsatzung zur künftigen Satzung über die
Erhebung von Entwässerungsgebühren getrennt nach Niederschlags- und Schmutzwasser“.
2. Rechtliche Würdigung
Aufgrund der neuen Rechtsprechung des OVG NRW wird eine getrennte Regenwassergebühr zu
erheben sein.
3. Finanzielle Auswirkungen
Zusätzlicher Sach- und Personalaufwand
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Personeller Mehraufwand
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte „Vorschaltsatzung zur künftigen Satzung über die Erhebung von
Entwässerungsgebühren getrennt nach Niederschlags- und Schmutzwasser“ wird in der vorliegenden Form
beschlossen und tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.