Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erflstadt leite ich
den beigefügten Antrag der I des
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Stellungnahme der Verwaltung:
Die Bürgeranträge B 7/1555 und B 7/1556 werden zusammen mit dem A 7/1540 behandelt.
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Ineinem Neubaugebaut ist es gesetzlich vorgeschrieben, Flächen für Kinder bzw.
Spielplätze.vorzusehen.
Es ist jedoch nichtbestimmt,. wie groß diese Flächensein
müssen. lrn städt. Spielplatzbedarfsplan ist für den Stadtteil Friesheim ausgesagt, dass
hier geiiOg~ncrSpielplätie vorhanden sind, Aus diesem Grunde sind im B-Plan .
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" Ackerstraße " nur zwei kleinere Spielplätze, die durch einen Fußweg miteinander
verbunden sind, als Treffpunkt für Mütter mit Kindern eingeplant. Für die größeren
Kinder, denen nach dem Kinderspielplatzbedarfsplan ein längerer Weg zugemutet
werden kann, sind die schon vorhandenen drei Spielplätze am Ortsmittelpunkt, Birkenstraße und den jetzt wieder aktivierten Spielplatz, Am Gippenzaun vorgesehen.
•
Die Lage und Größe der zwei Spieplätze in der Ackerstraße sind im Bebauungsplan
dargestellt und festgesetzt worden. Alle betroffenen Anwohner im Baugebiet konnten daher schon beim Ankauf Ihrer Grundstücke in etwa feststellen, wie nah bzw.
wie weit Ihre Bauflächen vom geplanten Spielplatz entfernt liegen. Eine grundsätzliche Änderung dieser Planungsvorgabe durch eine Verlegung der Spielplätze verletzt
daher den Vertrauensschutz der Anlieger. Somit kann eine Anpassung des Planes
nur im Rahmen einer formalen B- Planungsänderung erfolgen .
Eine Zusammenlegung der beiden Spielplätze bzw. der Bau eines zentralen Platzes
ist zur Zeit auch reell nicht mehr möglich, da der Stadt Erftstadt keine weiteren geeigneten Grundstücke in diesem Baugebiet zur Verfügung stehen.
Die jetzigen Grundstücke der Spielplätze sind wegen ihrer Größe, Form und Lage
kaum zu Baulandpreisen zu veräußern. Somit stehen der Stadt auch in finanzieller
Hinsicht keine Mittel zur Verfügung, ein neues Grundstück zu erwerben .
•
P,\652\SEUFFERT\KISPIK02\ACKER.WPD
50374 Erftstadt, 02. Sept. 2001
Auerweg 3
iI'
02237 - 777 53
~
02237 - 95 3297
Q
Fritz_ Schaefer@t-online.de
Friedrich Schäfer
Stadtverordneter
Herrn Bürgermeister
Stadt Erftstadt
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50374 Erftstadt
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Antrag
Betreff: Änderung zur Errichtung von Kinderspielplätzen in Friesheim, Ackerstrasse
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Ich bitte, folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung in die zuständigen Ausschüsse
weiterzureichen:
•
1. Es wird beschlossen, die Errichtung der Kinderspielplätze in Friesheim, Ackerstrasse,
hinsichtlich Zusammenlegung an einem zentral gelegenen Platz in der Ackerstrasse zu
überprüfen.
2. Das Planungsamt wird beauftragt, mit dem Eigenbetrieb Immobilien ein geeignetes
Grundstück zu ermitteln und die Realisierung eines bedarfsgerechten zentralen Spielplatzes durchzufuhren.
3. Dem Planungsausschuss ist zur Ausschussitzung im Oktober zu berichten .
Begründung:
1. Durch die im Ausschuß fur Planung beratene 2. vereinfachte Änderung des BBPI 95
wird ein Teil der Spielfläche des dort zu errichtenden Spielplatzes in Anspruch genommen. Dadurch wird ein sinnvoll und bedarfsgerechter Spielplatz an dieser Stelle
fraglich.
2. Durch Zusammenlegung der beiden Spielplatzflächen im Baugebiet, wird die Möglichkeit erschlossen, einen bedarfsgerechten Spielplatz zu erstellen, der sowohl die
Altersstruktur der dort spielenden Kinder berücksichtigt (Geräteauswahl und -aufstellung steht in Relation zur vorhandenen Fläche), als auch eine grössere Kommunikationsvielfalt (mehr Kinder) bietet.
3. Spielmöglichkeiten fur Kleinst- u. Kleinkinder sind auf den Grundstücken der Anwohner in der Regel vorhanden. Sie sind auch fur eine wohnungsnahe Beaufsichtigung besser geeignet.
4. Die Eltern und Anwohner in der Ackerstrasse sind auch mehrheitlich fur diese Art
der Spielplatzgestaltung.
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