Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Neue Straßenanbindung zur Mehrzweckhalle und Kindergarten in Houverath hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 3.3.08)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
06.05.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Neue Straßenanbindung zur Mehrzweckhalle und Kindergarten in Houverath
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 3.3.08) Beschlussvorlage (Neue Straßenanbindung zur Mehrzweckhalle und Kindergarten in Houverath
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 3.3.08)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.03.2008 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1263 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 10.04.2008 Strukturförderungsausschuss 06.05.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Neue Straßenanbindung zur Mehrzweckhalle und Kindergarten in Houverath hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 3.3.08 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1263 1. Sachverhalt: Anliegend erhalten Sie den Antrag der CDU-Fraktion zur Kenntnis und zur Beratung. Die planerische Grundlage für den Bau einer neuen Straße muss durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes oder durch ein Planfeststellungsverfahren geschaffen werden. Da es aus städtebaulicher Sicht zweckmäßig erscheint, nicht nur die neue Trassenführung zu regeln, sondern auch die sich zusätzlich ergebenden weiteren Baumöglichkeiten und die jetzt schon verhandenen Bebauungsmöglichkeiten gegenüber der Mehrzweckhalle und des Sportplatz mit einzubeziehen, sollte sinnvollerweise ein Bebauungsplanverfahren gewählt werden. Hierdurch könnten die sich aus dem Nebeneinander der Sport- und Freizeiteinrichtungen und einer evtl. heranrückenden Wohnbebauung ergebenden Fragen insbesondere hinsichtlich der Immissionen mit untersucht werden und lanfristige Lösungsmöglichkeiten für ein einvernehmlichen Nebeneinander dieser unterschiedlichen Nutzungen erarbeitet werden. Dabei müssten auch die Grundstücke so arrondiert werden, dass die Flächen für die neue Straße herausgetrennt werden und sinnvolle Baugrundstücke entstehen. Hierfür wäre eine möglichst private Umlegung der richtige Weg. Die Kosten für eine erforderliche Vermessung, Planung und Schallgutachten sind angefragt und werden zur Sitzung vorgelegt. Bevor solche Aufträge jedoch erteilt werden, sollte in einem Gespräch mit den Eigentümern die Bereitschaft für diese Entwicklung vorgeklärt sein. 2. Rechtliche Würdigung Bebauungsplanverfahren werden auf der Grundlage der Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Unterlagen werden vorgelegt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt ein Vorgespräch mit den Eigentümern zu führen, um deren Einstellung zur Entwicklung des Bereiches abzufragen.