Daten
Kommune
Pulheim
Größe
107 kB
Datum
06.12.2011
Erstellt
17.01.12, 19:01
Aktualisiert
17.01.12, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 17.01.2012
Beschluss
aus der Niederschrift der 17. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Pulheim
am 06.12.2011
Vorlage Nr.:
TOP 2
484/2011
Bäderlandschaft Pulheim
Variante 6 in Stommeln und ÖPP-Modell
Empfehlung:
A.
Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) nimmt die Vorstellung und die Erläuterungen zur Variante 6, bzw. der
Variante 6a inkl. Sauna, einschließlich Folgekostenberechnungen sowie die Erläuterungen zu den Synergieeffekten bei einem Bau in Stommeln seitens des Generalplaners Dr. Krieger und des Projektsteuerers WSP/CBP
zur Kenntnis.
B.
Der HFA empfiehlt dem Rat, der Rat beschließt:
1)
Die Anträge des Integrationsrates und der IG Hallenbad auf Aufhebung des Ratsbeschlusses über die
Machbarkeitsstudie der Firma GMF und damit über den Standort eines Neubaus vom 16.12.2008 werden abgelehnt.
2)
Die Realisierung des Neubaus wird nach dem Inhalt der Variante 6 in Stommeln vorangetrieben und
die dazu notwendigen Anpassungen im Haushalt 2012 bzw. in der Finanzplanung (Investitionsprogramm) werden entsprechend der Kostenberechnung und der Folgekostenermittlung vorgenommen.
ALTERNATIV
3)
Die Fortsetzung des Projektes nach der Variante 6 wird zunächst zurückgestellt bis zur abschließenden Entscheidung über ein ÖPP-Verfahren.
4)
Die Verwaltung wird beauftragt, die erste Stufe eines ÖPP-Verfahrens bis zur Vorlage von indikativen
Angeboten mit ausdrücklichem Aufhebungsvorbehalt auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit europaweitem Teilnahmewettbewerb durchzuführen mit folgenden Vorgaben als
Mindeststandard:
a)
Hallenbad mit 5 Bahnen und einem Lehrschwimmbecken mit Hubboden, einem Sprungturm
mit einem 1m-Brett sowie einer 3m-Plattform. Im Sprungbereich soll das Becken bis zu 3,80
m tief sein.
b)
Das Freibad ist in einem gutachterlich noch festzustellenden Umfang zu sanieren.
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
j)
k)
l)
5)
Der am Freibad gelegene Sportlertrakt soll neu errichtet werden mit unverändert großen Umkleiden und Gruppenräumen.
Die Ausschreibung erfolgt standort-offen.
Bei Angeboten für den Standort Stommeln können als Planungsgrundlage im Freibad das
Springerbecken und der dortige Sprungturm entfernt werden, aber es soll eine nutzerbezogene Verknüpfung zwischen Hallen- und Freibad geschaffen werden, um eine optimierte Nutzung der Wasserflächen zu gewährleisten.
Das Nutzungskonzept muss das Schulschwimmen vorrangig sicher stellen und gegenüber
der Vereinsnutzung ist der Anteil für die Öffentlichkeit deutlich zu erhöhen. Das Nutzungskonzept bedarf in seiner jeweiligen Fassung stets der Zustimmung des Rates.
Der Bieter plant, baut, finanziert und betreibt das Bad einschließlich des Freibades über einen
Zeitraum von bis zu 30 Jahren.
Das vorhandene städtische Personal ist in das Personalkonzept einzubeziehen, wobei der
Besitzstand gewahrt werden muss.
Die Folgekosten für die Stadt werden ab dem Jahr nach Fertigstellung für Hallen- und Freibad
pauschaliert und verbindlich für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Die jährliche Anpassung erfolgt über einen Index, der verbindlich ist.
Die wesentlichen Wertungskriterien sind Qualität, Risiken und Garantien sowie der Umfang
des Ersatzes aller bisherigen Vorlaufkosten, einschließlich der bisher aufgewandten Planungskosten.
Der Ausschreibungstext ist dem Rat in seiner Sitzung am 07.02.2012 zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, im freihändigen Vergabeverfahren die juristische, wirtschaftliche und technische Beratung für die erste Stufe des ÖPP-Verfahrens zu beschaffen und hierfür max. 50.000,- € bereitzustellen.
Zur Finanzierung der Haushaltsmittel für die erste Stufe eines ÖPP-Verfahrens wird ein außerplanmäßiger Aufwand in Höhe von 50.000.-- € beschlossen.
Beratungsergebnis:
Der Tagesordnungspunkt wurde ohne Beschlussempfehlung in den Rat vertagt.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2011
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