Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
07.09.2011
Erstellt
24.08.11, 06:23
Aktualisiert
24.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 321/2011
Az.: 51 JHP
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 01.08.2011
gez. Brost
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Betrifft:
- 20 -
Termin
07.09.2011
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
18.08.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
vorberatend
Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der UA Unterausschuss nimmt die ersten Planungsüberlegungen für den Bereich der Inklusion in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zur Kenntnis.
Begründung:
Die Jugendhilfeplanung des Jahres 2008 für das Zieljahr 2013 sah neben der Sicherung des
Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab einem Jahr für 35 behinderte Kinder Plätze in 7
integrativen Gruppen vor (V 88/2009). Eine weitere integrative Gruppe sollte im Norden bei
zurückgehenden Kinderzahlen geplant werden, so dass langfristig insgesamt 40 behinderte Kinder
in 8 integrativen Gruppen betreut werden könnten. Zurzeit gibt es 30 Plätze für behinderte Kinder
in 6 integrativen Gruppen sowie 2 Einzelintegrationsplätze.
Die Integration behinderter Kinder in Kindertagesstätten und Regelschulen wurde am 23.06.2010
im Jugendhilfeausschuss beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt,
„ …ein Konzept zur Integration behinderter Kinder in Kindertagesstätten und Regelschulen zu
erstellen.“ (B 245/2010). Die Erstellung des Kita-Konzepts sollte im Rahmen der
Jugendhilfeplanung für behinderte Kinder erfolgen.
Am 15.06.2011 wurde die Verwaltung weiterhin beauftragt, investive Fördermöglichkeiten für die
Schaffung neuer integrativer Gruppen zu eruieren und eine Planung für die Schaffung weiterer
integrativer Kindergartenplätze vorzulegen (V 190/2011).
Da die Planung auskömmlicher Plätze für den inklusiven Bereich Teil der Gesamtplanung ist,
müssen die Gesamtgrunddaten in den Blick genommen werden. Dabei spielen
die Kinderzahlentwicklung,
die gesetzliche Grundlage nach dem KiBiz und
das Schulrechtsänderungsgesetz mit den veränderten Einschulungsdaten
eine Rolle.
Die Berechnungsgrundlagen für die Versorgung der behinderten Kinder gehen von zukünftig 12
integrativen Gruppen aus (siehe Anlage 1). Für das Jahr 2013 wurden 11 unter 3-Jährige und 52
über 3-Jährige, insgesamt also 63 zu versorgende behinderte Kinder errechnet. Jeweils bis zu 2
unter 3-jährige und 3 über 3-jährige behinderte Kinder können nach Auswertung eines
Modellversuchs in NRW in einer integrativen Gruppe gemeinsam mit 10 nicht behinderten Kindern
betreut werden. Insofern sind mindestens 12 integrative Gruppen erforderlich. Dies sind 4 mehr
als im Jahr 2008 errechnet und 6 mehr als zurzeit vorhanden. Statt der ursprünglich geplanten 74
Gruppen sind nunmehr im Jahr 2013 voraussichtlich insgesamt 76 Gruppen in
Kindertageseinrichtungen erforderlich. In der Kindertagespflege sind 5 Plätze für behinderte
Kinder zu schaffen.
Ausreichend investive Zuschüsse für den Neubau derartiger Gruppen sind zurzeit von Seiten des
Landes oder des Bundes nicht zu erwarten. Die Betriebskosten werden aber ausreichend im
Rahmen des geänderten KiBiz und ergänzender Förderung über den überörtlichen
Sozialhilfeträger bezuschusst.
Die Umsetzung der Inklusion erfordert auch die Erweiterung der Fachberatung um eine halbe
Stelle innerhalb der Verwaltung des Jugendamtes. Die bisherige Fachberatung arbeitet seit
geraumer Zeit im Grenzbereich, eine weitere Belastung ist nicht möglich. Der spezielle Blick auf
die Inklusion erfordert eine intensive Beratung der Eltern, des pädagogischen und therapeutischen
Fachpersonals, eine enge Zusammenarbeit mit Kinderärzten, dem Gesundheitsamt, dem
Frühförderzentrum, dem SPZ und dem Landschaftsverband. Diese Mehrkosten im
Verwaltungsbereich werden noch nicht bezuschusst. Inklusion ist ohne Mehrkosten nicht machbar.
Die jetzigen Überlegungen der Verwaltung des Jugendamtes sollen in einem sehr frühen Stadium
der Planung dazu beitragen, Klarheit über die Grundsätze, Rahmenbedingungen und Folgen der
Inklusion auch unter 3-jähriger Kinder zu schaffen. Sie sind keine Vorentscheidung für konkrete
investive Maßnahmen.
Im Rahmen dieses Stadiums können aber gemeinsam Überlegungen angestellt werden
in welchem Stadtteil eine integrative Gruppe erforderlich ist,
in welchem Kita-Bezirk sich möglicherweise Lösungen anbieten,
in welcher Kita sich Erweiterungsbauten anbieten und
welcher Träger die Aufgabe übernehmen könnte.
(Erner)
-2-