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Beschlussvorlage (Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
07.09.2011
Erstellt
24.08.11, 06:23
Aktualisiert
24.08.11, 06:23
Beschlussvorlage (Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) Beschlussvorlage (Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 321/2011 Az.: 51 JHP Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 01.08.2011 gez. Brost Amtsleiter RPA Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Betrifft: - 20 - Termin 07.09.2011 gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent 18.08.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen vorberatend Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der UA Unterausschuss nimmt die ersten Planungsüberlegungen für den Bereich der Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zur Kenntnis. Begründung: Die Jugendhilfeplanung des Jahres 2008 für das Zieljahr 2013 sah neben der Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab einem Jahr für 35 behinderte Kinder Plätze in 7 integrativen Gruppen vor (V 88/2009). Eine weitere integrative Gruppe sollte im Norden bei zurückgehenden Kinderzahlen geplant werden, so dass langfristig insgesamt 40 behinderte Kinder in 8 integrativen Gruppen betreut werden könnten. Zurzeit gibt es 30 Plätze für behinderte Kinder in 6 integrativen Gruppen sowie 2 Einzelintegrationsplätze. Die Integration behinderter Kinder in Kindertagesstätten und Regelschulen wurde am 23.06.2010 im Jugendhilfeausschuss beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt, „ …ein Konzept zur Integration behinderter Kinder in Kindertagesstätten und Regelschulen zu erstellen.“ (B 245/2010). Die Erstellung des Kita-Konzepts sollte im Rahmen der Jugendhilfeplanung für behinderte Kinder erfolgen. Am 15.06.2011 wurde die Verwaltung weiterhin beauftragt, investive Fördermöglichkeiten für die Schaffung neuer integrativer Gruppen zu eruieren und eine Planung für die Schaffung weiterer integrativer Kindergartenplätze vorzulegen (V 190/2011). Da die Planung auskömmlicher Plätze für den inklusiven Bereich Teil der Gesamtplanung ist, müssen die Gesamtgrunddaten in den Blick genommen werden. Dabei spielen die Kinderzahlentwicklung, die gesetzliche Grundlage nach dem KiBiz und das Schulrechtsänderungsgesetz mit den veränderten Einschulungsdaten eine Rolle. Die Berechnungsgrundlagen für die Versorgung der behinderten Kinder gehen von zukünftig 12 integrativen Gruppen aus (siehe Anlage 1). Für das Jahr 2013 wurden 11 unter 3-Jährige und 52 über 3-Jährige, insgesamt also 63 zu versorgende behinderte Kinder errechnet. Jeweils bis zu 2 unter 3-jährige und 3 über 3-jährige behinderte Kinder können nach Auswertung eines Modellversuchs in NRW in einer integrativen Gruppe gemeinsam mit 10 nicht behinderten Kindern betreut werden. Insofern sind mindestens 12 integrative Gruppen erforderlich. Dies sind 4 mehr als im Jahr 2008 errechnet und 6 mehr als zurzeit vorhanden. Statt der ursprünglich geplanten 74 Gruppen sind nunmehr im Jahr 2013 voraussichtlich insgesamt 76 Gruppen in Kindertageseinrichtungen erforderlich. In der Kindertagespflege sind 5 Plätze für behinderte Kinder zu schaffen. Ausreichend investive Zuschüsse für den Neubau derartiger Gruppen sind zurzeit von Seiten des Landes oder des Bundes nicht zu erwarten. Die Betriebskosten werden aber ausreichend im Rahmen des geänderten KiBiz und ergänzender Förderung über den überörtlichen Sozialhilfeträger bezuschusst. Die Umsetzung der Inklusion erfordert auch die Erweiterung der Fachberatung um eine halbe Stelle innerhalb der Verwaltung des Jugendamtes. Die bisherige Fachberatung arbeitet seit geraumer Zeit im Grenzbereich, eine weitere Belastung ist nicht möglich. Der spezielle Blick auf die Inklusion erfordert eine intensive Beratung der Eltern, des pädagogischen und therapeutischen Fachpersonals, eine enge Zusammenarbeit mit Kinderärzten, dem Gesundheitsamt, dem Frühförderzentrum, dem SPZ und dem Landschaftsverband. Diese Mehrkosten im Verwaltungsbereich werden noch nicht bezuschusst. Inklusion ist ohne Mehrkosten nicht machbar. Die jetzigen Überlegungen der Verwaltung des Jugendamtes sollen in einem sehr frühen Stadium der Planung dazu beitragen, Klarheit über die Grundsätze, Rahmenbedingungen und Folgen der Inklusion auch unter 3-jähriger Kinder zu schaffen. Sie sind keine Vorentscheidung für konkrete investive Maßnahmen. Im Rahmen dieses Stadiums können aber gemeinsam Überlegungen angestellt werden in welchem Stadtteil eine integrative Gruppe erforderlich ist, in welchem Kita-Bezirk sich möglicherweise Lösungen anbieten, in welcher Kita sich Erweiterungsbauten anbieten und welcher Träger die Aufgabe übernehmen könnte. (Erner) -2-