Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
34 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
23.06.11, 06:20
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 249/2011
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -43- Datum: 07.06.2011
gez. Brost
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
05.07.2011
vorberatend
Hauptausschuss
12.07.2011
vorberatend
Rat
19.07.2011
beschließend
Betrifft:
14.06.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Änderung der Gebührensatzung der VHS
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Gebührensatzung der VHS wird in § 2, Abs. 1 und 2 wie folgt neu gefasst:
(1)
Die Gebühr für Kurse, Arbeitsgemeinschaften oder Einzelveranstaltungen wird auf
Antrag um 50 % ermäßigt für:
a) Schülerinnen, Schüler, Auszubildende, Studierende mit Ausnahme von
Gasthörer/innen und Teilnehmer/innen an Fern- oder Seniorenstudien;
b) Arbeitslose;
c) Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis;
d) Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II, SGB XII und
Asylbewerberleistungsgesetz;
e) Dienstleistende des Bundesfreiwilligendienstes;
f) Helfer/innen im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr;
g) Junge Menschen, die als au pair arbeiten;
h) Personen, die eine Bildungsprämie oder einen Bildungscheck vorlegen.
(2)
Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB XII oder dem
Asylbewerberleistungsgesetz, die an einem Integrationskurs oder einer vergleichbaren
Bildungsmaßnahme teilnehmen möchten, können einen Antrag an das Amt für Jugend,
Familie und Soziales der Stadt Erftstadt richten, um die verbleibenden 50 % ermäßigt zu
bekommen. Die entsprechende Kostenübernahme für den Kursbesuch erfolgt in diesem
Fall durch diese Stelle.
Begründung:
Auf die Anlage 1 zu V 186/2011 wird verwiesen.
In Vertretung
(Erner)
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