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Beschlussvorlage (Änderung der Gebührensatzung der VHS)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
34 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
23.06.11, 06:20
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Beschlussvorlage (Änderung der Gebührensatzung der VHS) Beschlussvorlage (Änderung der Gebührensatzung der VHS)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 249/2011 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -43- Datum: 07.06.2011 gez. Brost Amtsleiter RPA - 20 - gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 05.07.2011 vorberatend Hauptausschuss 12.07.2011 vorberatend Rat 19.07.2011 beschließend Betrifft: 14.06.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Änderung der Gebührensatzung der VHS Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Gebührensatzung der VHS wird in § 2, Abs. 1 und 2 wie folgt neu gefasst: (1) Die Gebühr für Kurse, Arbeitsgemeinschaften oder Einzelveranstaltungen wird auf Antrag um 50 % ermäßigt für: a) Schülerinnen, Schüler, Auszubildende, Studierende mit Ausnahme von Gasthörer/innen und Teilnehmer/innen an Fern- oder Seniorenstudien; b) Arbeitslose; c) Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis; d) Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz; e) Dienstleistende des Bundesfreiwilligendienstes; f) Helfer/innen im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr; g) Junge Menschen, die als au pair arbeiten; h) Personen, die eine Bildungsprämie oder einen Bildungscheck vorlegen. (2) Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, die an einem Integrationskurs oder einer vergleichbaren Bildungsmaßnahme teilnehmen möchten, können einen Antrag an das Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt richten, um die verbleibenden 50 % ermäßigt zu bekommen. Die entsprechende Kostenübernahme für den Kursbesuch erfolgt in diesem Fall durch diese Stelle. Begründung: Auf die Anlage 1 zu V 186/2011 wird verwiesen. In Vertretung (Erner) -2-