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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 840)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
7,2 kB
Datum
11.03.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 840)

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Inhalt der Datei

Anlage zur Beschlussvorlage 1234 Seite 1 von 1 Entwurf Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern des Haushaltsjahres 2008 (Hebesatzsatzung) Aufgrund der zur Zeit gültigen Fassungen des § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), des § 25 Grundsteuergesetz vom 07.08.1973 (BGBl I S. 965) und des § 16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl I S. 4167) hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am folgende Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen: §1 Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2008 werden wie folgt festgesetzt: 1. 2. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 265 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 391 v.H. Gewerbesteuer 413 v.H. §2 Die Satzung tritt zum 01.01.2008 in Kraft.