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Beschlussvorlage (Streichung aus der Denkmalliste des Gebäudes in Bad Münstereifel-Arloff, Holzgasse 12)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
28.08.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Streichung aus der Denkmalliste des Gebäudes in Bad Münstereifel-Arloff, Holzgasse 12) Beschlussvorlage (Streichung aus der Denkmalliste des Gebäudes in Bad Münstereifel-Arloff, Holzgasse 12)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.07.2008 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1339 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 28.08.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Streichung aus der Denkmalliste des Gebäudes in Bad Münstereifel-Arloff, Holzgasse 12 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1339 1. Sachverhalt: Der Eigentümer des Grundstückes in Arloff Holzgasse 12 hat einen Antrag zum Abruch eines denkmalgeschützten Hauses gestellt. Auf dem Grundstück Arloff Flur 7 Flurstück 162 befinden sich zwei Gebäude. Im rückwärtigen Bereich des Grundstückes steht ein Wohnhaus aus dem Jahr 1960 das vom Eigentümer saniert werden soll. Das andere denkmalgeschützte Gebäude aus dem 18 Jahrhundert befindet sich in einem derart maroden Zustand, dass es einzustürzen droht. Das denkmalgeschützte Gebäude ist durch folgende charakteristische Merkmale ausgezeichnet: Das ehemals 1 1/2 – geschossige, giebelständige Fachwerkhaus wurde im 18. Jahrhundert erbaut. Im 19. Jahrhundert sind Veränderungen am Gebäude vorgenommen worden. Das Obergeschoss wurde nachträglich aufgesetzt. Das 1-raum-tiefe Gebäude ist zweiräumig ausgebaut. Dem ursprünglichen Kniestock ist ein Halbgeschoss mit Dach des 19.Jahrhundert aufgesetzt. Der Hinterbau (ehemaliger Stallteil) wurde durch einen Neubau ersetzt. Der Eigentümer des Baudenkmals ist allen Verpflichtungen gegenüber der Denkmalpflege nachgekommen und hat das Gebäude mit Grundrissplänen und Fotos so dokumentiert, dass es für die Geschichte der Menschen in Erinnerung bleibt. Wenn die untere Denkmalbehörde Bad Münstereifel die Austragung aus der Denkmalliste vornehmen möchte, wird dies seitens des Landschaftsverbandes Rheinland / Rheinische Denkmalpflege hingenommen. 2. Rechtliche Würdigung Die untere Denkmalbehörde Bad Münstereifel kann die Austragung aus der Denkmalliste nach § 3 (4) DSchG im Benehmen mit dem Landschaftsverband vornehmen. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die Stadt Bad Münstereifel als untere Denkmalbehörde stimmt einer Streichung aus der Denkmalliste zu.