Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,1 MB
Datum
19.07.2011
Erstellt
23.06.11, 06:20
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 101 A
Erftstadt - Liblar Einkaufszentrum
Rechtsgrundlage:
Legende:
Baugesetzbuch - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585).
Art der baulichen Nutzung
MK 1-4
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung
- BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom
22.04.1993 (BGBl. I S. 466).
Kerngebiet
Fläche für Gemeindebedarf
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des
Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18.12.1990
(BGBl. 1991 I S. 58).
Zweckbestimmung : Hallenbad
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt
geändert durch Gesetzes vom 17.12.2009 (GV.NRW.S.863).
Maß der baulichen Nutzung
II - III
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom
23.09.1995 (GV.NRW.S.1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV.NRW.S.206).
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung
vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
21.12.2010 (GV.NRW.S.688).
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß (siehe Text)
0,8
Grundflächenzahl
1,6
Geschossflächenzahl
Baugrenze, Baulinie
Baulinie
Baugrenze
Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht
(Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV.NRW.S.516),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.08.2009 (GV.NRW.S.442).
Verkehrsflächen
Plangrundlage:
Öffentliche Verkehrsfläche (empfohlene Aufteilung)
Es wird bescheinigt, dass die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch
eindeutig ist. Die Darstellung stimmt mit dem amtlichen Katasternachweis überein.
(Stand Dezember 2010)
Brühl, den
Öffentliche Verkehrsfläche
besonderer Zweckbestimmung
Dipl.-Ing. Rolf Ehrenstein
Öffentl. best. Vermessungsingenieur
Mühlenstraße 14
50321 Brühl
Tel. 02232/94432-0
Fax 02232/94432-20
info @ vermessung-ehrenstein.de
Zweckbestimmung: Fußgängerbereich
Zweckbestimmung : Öffentliche Parkfläche
(empfohlene Aufteilung)
(Planverfasser)
Verfahren:
Straßenbegrenzungslinie
Der Rat der Stadt hat gemäß § 2 BauGB durch Beschluss vom
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 159.1 beschlossen.
Erftstadt, den
die
Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt
Der Bürgermeister
Grünflächen
MK 2 II
(Dr. Rips)
21.6
Ö
0,8
Ö
GFL 3
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom
bis
Erftstadt, den
öffentliche Grünfläche
Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Der Bürgermeister
5.6
17.1
MK 1 II
MK 1 III
1,0
(Dr. Rips)
Anpflanzung von Bäumen (empfohlene Standorte)
MK 2 III
1,0
Erhaltung von Bäumen
0,8 1,6
49.2
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
3 9 .7
Erftstadt, den
7 .0
L2
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer
Bürgerversammlung erfolgte am
Der Bürgermeister
25.5
GL 2
6.8
7 .4
GL 1-2
Mit Geh- und Leitungsrechten zu belastende
Fläche (siehe Text)
GFL 3
Mit Geh- , Fahr- und Leitungsrechten zu belastende
Fläche (siehe Text)
8.2
20.0
(Dr. Rips)
26.5
Dieser Plan ist gemäß § 3 BauGB durch Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt
vom
zur Offenlegung beschlossen worden.
MK 3 II
4 .9
Erftstadt, den
GL 1
Der Bürgermeister
1,0
L 1-2
2,0
Mit Leitungsrechten zu belastende Fläche
(siehe Text)
L1
Sonstige Festsetzungen
(Dr. Rips)
Plangebietsgrenze
7 .0
Die ortsübliche Bekanntmachung des Offenlegungsbeschlusses gemäß § 3 BauGB
ist am
erfolgt.
Erftstadt, den
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
Der Bürgermeister
(Dr. Rips)
Dieser Plan hat mit der Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden
umweltrelevanten Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom
bis
öffentlich ausgelegen.
Erftstadt, den
Sonstige Signaturen
Der Bürgermeister
Flurgrenze
Flurstücksgrenze
MK 4
0,8
Vorhandene bauliche Anlagen
(Dr. Rips)
vorhandener Zaun
Der Beschluss des Rates über die in der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vorgetragenen Anregungen erfolgte am
.
Erftstadt, den
Stellplatz
Der Bürgermeister
(Dr. Rips)
Bebauungsplan Nr. 101 A
Dieser Plan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der Stadt Erftstadt am
als Satzung beschlossen worden.
Erftstadt, den
Der Bürgermeister
Angefertigt durch
Dipl.-Ing. Rolf Ehrenstein
Öffentl. best. Vermessungsingenieur
Mühlenstraße 14
50321 Brühl
Tel. 02232/94432-0
Fax 02232/94432-20
info @ vermessung-ehrenstein.de
(Dr. Rips)
Maßstab 1:500
Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 BauGB
ist am
erfolgt.
Erftstadt, den
Erftstadt - Liblar
Einkaufszentrum
Auftr.Nr. 106067/01 Bebauungsplan 101 A/Version 04/10606704 B Sta
Übersichtsplan
Der Bürgermeister
N
(Dr. Rips)
I
Textliche Festsetzungen
1
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 7
BauNVO)
1.1
M. 1 : 500
5.1
Im MK3 sind Wohnungen im Erdgeschoss unzulässig.
2
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
2.1
Innerhalb der Kerngebiete MK sind Grundflächen gemäß § 19 (4) BauNVO bis zu 1,0
zulässig.
3
Bauweise / Überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 und 2a BauGB)
3.1
Abweichende Bauweise
6
Auftr.Nr. 106067/01 Bebauungsplan 101 A/Version 04/Leg-101-A-04 Sta Mix=bbp04
6.1
Die zeichnerisch festgesetzten Baulinien gelten für die Erdgeschosse. Die Obergeschosse dürfen hinter die festgesetzte Baulinie zurückspringen. Bei den mit Baulinien
festgesetzten Fassaden dürfen in allen Geschossen die Abstandflächen gemäß § 6
Abs. 17 BauO NRW unterschritten werden.
3.2
4
7.2
6.2
Die zeichnerisch festgesetzten Baugrenzen und Baulinien dürfen durch untergeordnete Bauteile wie Überdachungen u.ä. überschritten werden, sofern hierdurch Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen nicht eingeschränkt werden.
7
Geschossigkeit (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 6 BauNVO)
7.1
Die innerhalb der Überbaubaren Grundstücksfläche des Kerngebietes MK2 im Bestand vorhandene Fläche für die Versorgung mit Elektrizität (Trafo) gilt bis zur Aufgabe und Verlegung des Standortes i.S. von § 9 Abs. 2 BauGB als planungsrechtlich
gesichert (Baurecht auf Zeit). Nach Aufgabe und Verlegung des Standortes gelten
die übrigen Festsetzungen dieses Bebauungsplanes auch für den Trafo-Standort.
4.2
5
Die höchstzulässigen Geschosse sind gleichzeitig die obersten Geschosse.
Auf den höchstzulässigen Geschossen dürfen untergeordnete haustechnische Anlagen (z.B. Klimaanlagen, Aufzüge u.ä.) ausnahmsweise errichtet werden.
Hochwachsende Laubbäume
Quercus robur
Nebenanlagen
Nach Antragstellung bei dem zuständigen kommunalen Ordnungsamt werden der
abzuschiebende Bereich und die weitere Vorgehensweise festgelegt.
3
Wasserschutzzone
Der Bebauungsplan liegt in der geplanten Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim.
4
Bodendenkmalpflege
Auf die Bestimmungen der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW - Verhalten
und Meldepflicht bei der Entdeckung von Bodendenkmälern - wird hingewiesen.
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalsbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle
Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des
Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
5
Schallschutz
Es wird empfohlen, für die zulässige Wohnnutzung für die zur Bliesheimer Straße hin
orientierten Fassaden nach aktuellem Standard bemessene Schallschutzmaßnahmen vorzusehen.
Nachrichtliche Übernahmen (§ 9 Abs. 6 BauGB)
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 101 A Erftstadt-Liblar Einkaufszentrum wird im Osten durch die Bliesheimer Straße tangiert. Hierbei handelt es sich um
eine Landesstraße außerhalb der Ortsdurchfahrten. Hierfür gelten die Bestimmungen
des § 25 Abs. 5 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG
NRW).
Stiel-Eiche
Pflanzgröße: Hochstamm mit Ballen, 3x verpflanzt, Stammumfang ab 16cm, Höhe
ab 200cm
Die Dächer sind als Flachdächer bzw. mit flach geneigten Dachflächen (bis 10°) auszuführen. Hiervon ausgenommen sind Dächer auf untergeordneten Bauteilen und
Nebenanlagen.
Sträucher als Unterbau und Waldrandgestaltung
Cornus sanguinea
Hartriegel
Corylus avellana
Hasel
Crataegus monogyna
Weißdorn
Euonymus europaeus
Pfaffenhütchen
Ilex aquifolium
Stechpalme
Ligustrum vulgare
Liguster
Lonicera caprifolium
Geißblatt
Prunus spinosa
Schlehe
Rhamnus frangula
Faulbaum
Sambucus nigra
Schwarzer Holunder
Viburnum lantana
Schneeball
Die zur Wohnbebauung an der Schleidener Straße hin orientierten, mit Einkaufswagen überfahrbaren Freiflächen sind mit ebenem Fahrbahnbelag zu versehen (z.B.
Asphaltbeläge oder glattes Pflaster / Pflaster ohne Fase).
Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft und Begrünungsmaßnahmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20
und Nr. 25 a und b BauGB i.V.m. § 1 a BauGB)
Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB
Die innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung
festgesetzten "öffentlichen Parkflächen" sind unter Beachtung der Festsetzung 6.2 in
wasserdurchlässigen Ober- und Unterbaumaterialien auszuführen.
Fahrrecht
Die mit "F" in der Planzeichnung bezeichneten Flächen sind grundbuchrechtlich mit einem Fahrrecht für die Allgemeinheit zu belasten.
Leitungsrecht
Die mit einem "L" in der Planzeichnung bezeichneten Flächen sind grundbuch-rechtlich mit einem Leitungsrecht zu Gunsten der Ver- und Entsorgungsträger zu belasten.
Pflanzliste für Kompensationspflanzung
Gestaltung (Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB
i.V.m. § 86 BauO NRW)
Als Ausgleich für das Landschafts- und Ortsbild werden auf Standorten im Bereich
des Parkplatzes mindestens 20 Straßenbäume als kleinkronige Laubbäume gepflanzt. Sie sind zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.
L
II
Pflanzgröße: als Strauch, 2x verpflanzt, 60 - 100 cm
4.1
F
Externe Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 1 a Abs. 3 BauGB:
Als Ausgleich für die Beseitigung von Bäumen werden auf den Flurstücken 288, 289,
290 und 291 in der Flur 10, Gemarkung Liblar (Eigentümer: Stadt Erftstadt) 14 Stieleichen und 36 heimische Sträucher als Ergänzungspflanzungen zur ökologischen
Aufwertung des bestehenden Eichenwäldchens gepflanzt. Dabei sind Arten der
nachfolgenden Pflanzliste zu wählen. Die Gehölze sind zu pflegen und dauerhaft zu
erhalten.
In den Obergeschossen der Kerngebiete sind Wohnungen allgemein zulässig.
5.2
1.2
Innerhalb der Kerngebiete MK1, und MK2 sind außerhalb der Überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen, die der Müllentsorgung und der Ver- und Entsorgung
des Bebauungsplanes mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung
von Niederschlagswasser oder Abwasser dienen, allgemein zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr.
4 BauGB i.V.m. § 14 Abs. 1 u. 2 BauGB).
8
Sonstige Festsetzungen
Geh-, Fahr- und Leitungsrechte - § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB
G
Gehrecht
Die mit "G" in der Planzeichnung bezeichneten Flächen sind grundbuchrechtlich mit einem Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit zu belasten.
III
Hinweise
1
Allgemeiner Hinweis zu Baumpflanzungen
Bei Baumpflanzungen sind die Abstände zu Versorgungsleitungen gemäß dem
Merkblatt für Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen der
FGSV zu berücksichtigen und mit den Trägern der Ver- und Entsorgungsleitungen
abzustimmen. Ferner sind die nachbarrechtlichen Bestimmungen bei Pflanzmaßnahmen in Grenznähe zu beachten.
2
Kampfmittelräumdienst
Das Plangebiet liegt in einem ehemaligen Kampfgebiet. Der Kampfmittelräumdienst
(KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf empfiehlt eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden Flächen. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben
hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Diese bauseitig
durchzuführende Arbeit vorbereitender Art sollte, falls keine anderen Gründe dagegen sprechen, zweckmäßigerweise mit Baubeginn durchgeführt werden.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie
Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Nr. 101 A überplant zum überwiegenden Teil
Flächen des seit 20.06.1978 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 101 Erftstadt-Liblar,
Holzdamm sowie Teilbereiche des seit 04.12.1980 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.
102, des seit 07.02.1984 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 105 sowie des seit
02.12.1992 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 107. Die Rechtskraft dieser Bebauungspläne bleibt außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 101 A unberührt.
Fest_0117.doc 03. Mrz. 2011
N
M. 1 : 5.000
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Rolf Ehrenstein
Öffentl. best. Vermessungsingenieur
Mühlenstraße 14
50321 Brühl
Tel. 02232/94432-0
Fax 02232/94432-20
info @ vermessung-ehrenstein.de
Brühl, den 03.03.2011
(Ehrenstein, ÖbVI)
(Planverfasser)