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Beschlussvorlage (Entwurf des Bebauungsplanes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,1 MB
Datum
19.07.2011
Erstellt
23.06.11, 06:20
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Beschlussvorlage (Entwurf des Bebauungsplanes)

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Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 101 A Erftstadt - Liblar Einkaufszentrum Rechtsgrundlage: Legende: Baugesetzbuch - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585). Art der baulichen Nutzung MK 1-4 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466). Kerngebiet Fläche für Gemeindebedarf Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58). Zweckbestimmung : Hallenbad Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 17.12.2009 (GV.NRW.S.863). Maß der baulichen Nutzung II - III Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 23.09.1995 (GV.NRW.S.1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV.NRW.S.206). Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2010 (GV.NRW.S.688). Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß (siehe Text) 0,8 Grundflächenzahl 1,6 Geschossflächenzahl Baugrenze, Baulinie Baulinie Baugrenze Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV.NRW.S.516), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.08.2009 (GV.NRW.S.442). Verkehrsflächen Plangrundlage: Öffentliche Verkehrsfläche (empfohlene Aufteilung) Es wird bescheinigt, dass die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. Die Darstellung stimmt mit dem amtlichen Katasternachweis überein. (Stand Dezember 2010) Brühl, den Öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Dipl.-Ing. Rolf Ehrenstein Öffentl. best. Vermessungsingenieur Mühlenstraße 14 50321 Brühl Tel. 02232/94432-0 Fax 02232/94432-20 info @ vermessung-ehrenstein.de Zweckbestimmung: Fußgängerbereich Zweckbestimmung : Öffentliche Parkfläche (empfohlene Aufteilung) (Planverfasser) Verfahren: Straßenbegrenzungslinie Der Rat der Stadt hat gemäß § 2 BauGB durch Beschluss vom Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 159.1 beschlossen. Erftstadt, den die Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt Der Bürgermeister Grünflächen MK 2 II (Dr. Rips) 21.6 Ö 0,8 Ö GFL 3 Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom bis Erftstadt, den öffentliche Grünfläche Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Der Bürgermeister 5.6 17.1 MK 1 II MK 1 III 1,0 (Dr. Rips) Anpflanzung von Bäumen (empfohlene Standorte) MK 2 III 1,0 Erhaltung von Bäumen 0,8 1,6 49.2 Geh- Fahr- und Leitungsrecht 3 9 .7 Erftstadt, den 7 .0 L2 Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung erfolgte am Der Bürgermeister 25.5 GL 2 6.8 7 .4 GL 1-2 Mit Geh- und Leitungsrechten zu belastende Fläche (siehe Text) GFL 3 Mit Geh- , Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche (siehe Text) 8.2 20.0 (Dr. Rips) 26.5 Dieser Plan ist gemäß § 3 BauGB durch Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt vom zur Offenlegung beschlossen worden. MK 3 II 4 .9 Erftstadt, den GL 1 Der Bürgermeister 1,0 L 1-2 2,0 Mit Leitungsrechten zu belastende Fläche (siehe Text) L1 Sonstige Festsetzungen (Dr. Rips) Plangebietsgrenze 7 .0 Die ortsübliche Bekanntmachung des Offenlegungsbeschlusses gemäß § 3 BauGB ist am erfolgt. Erftstadt, den Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Der Bürgermeister (Dr. Rips) Dieser Plan hat mit der Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis öffentlich ausgelegen. Erftstadt, den Sonstige Signaturen Der Bürgermeister Flurgrenze Flurstücksgrenze MK 4 0,8 Vorhandene bauliche Anlagen (Dr. Rips) vorhandener Zaun Der Beschluss des Rates über die in der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen erfolgte am . Erftstadt, den Stellplatz Der Bürgermeister (Dr. Rips) Bebauungsplan Nr. 101 A Dieser Plan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der Stadt Erftstadt am als Satzung beschlossen worden. Erftstadt, den Der Bürgermeister Angefertigt durch Dipl.-Ing. Rolf Ehrenstein Öffentl. best. Vermessungsingenieur Mühlenstraße 14 50321 Brühl Tel. 02232/94432-0 Fax 02232/94432-20 info @ vermessung-ehrenstein.de (Dr. Rips) Maßstab 1:500 Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 BauGB ist am erfolgt. Erftstadt, den Erftstadt - Liblar Einkaufszentrum Auftr.Nr. 106067/01 Bebauungsplan 101 A/Version 04/10606704 B Sta Übersichtsplan Der Bürgermeister N (Dr. Rips) I Textliche Festsetzungen 1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO) 1.1 M. 1 : 500 5.1 Im MK3 sind Wohnungen im Erdgeschoss unzulässig. 2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 2.1 Innerhalb der Kerngebiete MK sind Grundflächen gemäß § 19 (4) BauNVO bis zu 1,0 zulässig. 3 Bauweise / Überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 und 2a BauGB) 3.1 Abweichende Bauweise 6 Auftr.Nr. 106067/01 Bebauungsplan 101 A/Version 04/Leg-101-A-04 Sta Mix=bbp04 6.1 Die zeichnerisch festgesetzten Baulinien gelten für die Erdgeschosse. Die Obergeschosse dürfen hinter die festgesetzte Baulinie zurückspringen. Bei den mit Baulinien festgesetzten Fassaden dürfen in allen Geschossen die Abstandflächen gemäß § 6 Abs. 17 BauO NRW unterschritten werden. 3.2 4 7.2 6.2 Die zeichnerisch festgesetzten Baugrenzen und Baulinien dürfen durch untergeordnete Bauteile wie Überdachungen u.ä. überschritten werden, sofern hierdurch Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen nicht eingeschränkt werden. 7 Geschossigkeit (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 6 BauNVO) 7.1 Die innerhalb der Überbaubaren Grundstücksfläche des Kerngebietes MK2 im Bestand vorhandene Fläche für die Versorgung mit Elektrizität (Trafo) gilt bis zur Aufgabe und Verlegung des Standortes i.S. von § 9 Abs. 2 BauGB als planungsrechtlich gesichert (Baurecht auf Zeit). Nach Aufgabe und Verlegung des Standortes gelten die übrigen Festsetzungen dieses Bebauungsplanes auch für den Trafo-Standort. 4.2 5 Die höchstzulässigen Geschosse sind gleichzeitig die obersten Geschosse. Auf den höchstzulässigen Geschossen dürfen untergeordnete haustechnische Anlagen (z.B. Klimaanlagen, Aufzüge u.ä.) ausnahmsweise errichtet werden. Hochwachsende Laubbäume Quercus robur Nebenanlagen Nach Antragstellung bei dem zuständigen kommunalen Ordnungsamt werden der abzuschiebende Bereich und die weitere Vorgehensweise festgelegt. 3 Wasserschutzzone Der Bebauungsplan liegt in der geplanten Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim. 4 Bodendenkmalpflege Auf die Bestimmungen der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW - Verhalten und Meldepflicht bei der Entdeckung von Bodendenkmälern - wird hingewiesen. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalsbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 5 Schallschutz Es wird empfohlen, für die zulässige Wohnnutzung für die zur Bliesheimer Straße hin orientierten Fassaden nach aktuellem Standard bemessene Schallschutzmaßnahmen vorzusehen. Nachrichtliche Übernahmen (§ 9 Abs. 6 BauGB) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 101 A Erftstadt-Liblar Einkaufszentrum wird im Osten durch die Bliesheimer Straße tangiert. Hierbei handelt es sich um eine Landesstraße außerhalb der Ortsdurchfahrten. Hierfür gelten die Bestimmungen des § 25 Abs. 5 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Stiel-Eiche Pflanzgröße: Hochstamm mit Ballen, 3x verpflanzt, Stammumfang ab 16cm, Höhe ab 200cm Die Dächer sind als Flachdächer bzw. mit flach geneigten Dachflächen (bis 10°) auszuführen. Hiervon ausgenommen sind Dächer auf untergeordneten Bauteilen und Nebenanlagen. Sträucher als Unterbau und Waldrandgestaltung Cornus sanguinea Hartriegel Corylus avellana Hasel Crataegus monogyna Weißdorn Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Ilex aquifolium Stechpalme Ligustrum vulgare Liguster Lonicera caprifolium Geißblatt Prunus spinosa Schlehe Rhamnus frangula Faulbaum Sambucus nigra Schwarzer Holunder Viburnum lantana Schneeball Die zur Wohnbebauung an der Schleidener Straße hin orientierten, mit Einkaufswagen überfahrbaren Freiflächen sind mit ebenem Fahrbahnbelag zu versehen (z.B. Asphaltbeläge oder glattes Pflaster / Pflaster ohne Fase). Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und Begrünungsmaßnahmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und Nr. 25 a und b BauGB i.V.m. § 1 a BauGB) Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB Die innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung festgesetzten "öffentlichen Parkflächen" sind unter Beachtung der Festsetzung 6.2 in wasserdurchlässigen Ober- und Unterbaumaterialien auszuführen. Fahrrecht Die mit "F" in der Planzeichnung bezeichneten Flächen sind grundbuchrechtlich mit einem Fahrrecht für die Allgemeinheit zu belasten. Leitungsrecht Die mit einem "L" in der Planzeichnung bezeichneten Flächen sind grundbuch-rechtlich mit einem Leitungsrecht zu Gunsten der Ver- und Entsorgungsträger zu belasten. Pflanzliste für Kompensationspflanzung Gestaltung (Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 BauO NRW) Als Ausgleich für das Landschafts- und Ortsbild werden auf Standorten im Bereich des Parkplatzes mindestens 20 Straßenbäume als kleinkronige Laubbäume gepflanzt. Sie sind zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. L II Pflanzgröße: als Strauch, 2x verpflanzt, 60 - 100 cm 4.1 F Externe Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 1 a Abs. 3 BauGB: Als Ausgleich für die Beseitigung von Bäumen werden auf den Flurstücken 288, 289, 290 und 291 in der Flur 10, Gemarkung Liblar (Eigentümer: Stadt Erftstadt) 14 Stieleichen und 36 heimische Sträucher als Ergänzungspflanzungen zur ökologischen Aufwertung des bestehenden Eichenwäldchens gepflanzt. Dabei sind Arten der nachfolgenden Pflanzliste zu wählen. Die Gehölze sind zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. In den Obergeschossen der Kerngebiete sind Wohnungen allgemein zulässig. 5.2 1.2 Innerhalb der Kerngebiete MK1, und MK2 sind außerhalb der Überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen, die der Müllentsorgung und der Ver- und Entsorgung des Bebauungsplanes mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Niederschlagswasser oder Abwasser dienen, allgemein zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 14 Abs. 1 u. 2 BauGB). 8 Sonstige Festsetzungen Geh-, Fahr- und Leitungsrechte - § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB G Gehrecht Die mit "G" in der Planzeichnung bezeichneten Flächen sind grundbuchrechtlich mit einem Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit zu belasten. III Hinweise 1 Allgemeiner Hinweis zu Baumpflanzungen Bei Baumpflanzungen sind die Abstände zu Versorgungsleitungen gemäß dem Merkblatt für Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen der FGSV zu berücksichtigen und mit den Trägern der Ver- und Entsorgungsleitungen abzustimmen. Ferner sind die nachbarrechtlichen Bestimmungen bei Pflanzmaßnahmen in Grenznähe zu beachten. 2 Kampfmittelräumdienst Das Plangebiet liegt in einem ehemaligen Kampfgebiet. Der Kampfmittelräumdienst (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf empfiehlt eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden Flächen. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Diese bauseitig durchzuführende Arbeit vorbereitender Art sollte, falls keine anderen Gründe dagegen sprechen, zweckmäßigerweise mit Baubeginn durchgeführt werden. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Nr. 101 A überplant zum überwiegenden Teil Flächen des seit 20.06.1978 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 101 Erftstadt-Liblar, Holzdamm sowie Teilbereiche des seit 04.12.1980 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 102, des seit 07.02.1984 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 105 sowie des seit 02.12.1992 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 107. Die Rechtskraft dieser Bebauungspläne bleibt außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 101 A unberührt. Fest_0117.doc 03. Mrz. 2011 N M. 1 : 5.000 Bearbeitung: Dipl.-Ing. Rolf Ehrenstein Öffentl. best. Vermessungsingenieur Mühlenstraße 14 50321 Brühl Tel. 02232/94432-0 Fax 02232/94432-20 info @ vermessung-ehrenstein.de Brühl, den 03.03.2011 (Ehrenstein, ÖbVI) (Planverfasser)