Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
10.04.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.03.2008
- Der Bürgermeister Az: Lq/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 1253
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
10.04.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsbereich Houverath-Mühlenberg
hier: Sachstandsbericht
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1253
1. Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 24 Houverath-Mühlenberg ist rechtskräftig.
Hinsichtlich der Umsetzung ergibt sich folgende Situation:
Die im beigefügten verkleinerten Bebauungsplan schraffierten Bauflächen für ca. 30
Baumöglichkeiten gelten als erschlossen. Nach derzeitigem Sachstand könnten durch Verlegung
der Ver-und Entsorgungsleitungen im südöstlichen Bereich ca. 10 und im südwestlichen Bereich
ca. 20 weitere Baumöglichkeiten erschlossen werden.
Der südwestliche Bereich ist noch zu arrondieren.
a) Grunderwerb für Straßenland
Von den notwendigen nördlich der Haupterschließungsachse liegenden Flächen konnten bisher
bis auf eine alle Flächen auf freiwilliger Basis erworben werden. Die fehlende Fläche hindert
jedoch nicht einen Ausbau der Erschließungsanlage.
Im südlichen Bereich konnten drei Kaufverträge zum Abschluss gebracht werden. Bei den übrigen
besteht Verkaufsbereitschaft. Es ist bislang jedoch noch nicht endgültig zum Vertragsabschluss
gekommen.
b) Kanal- und Wasserleitungen sind bereits teilweise verlegt. Weitere werden anch Bedarf verlegt
um konkrete Bauvorhaben zu ermöglichen.
c) Grunderwerb für Bauland
Es besteht ein Angebot zum Erwerb einer gesamten Parzelle einschließlich der notwendigen
Flächen für das Straßenland. Sollte hier ein Ankauf möglich werden, so könnte im Rahmen eines
privaten Grenzregelungsverfahren die notwendige Erschließung geschaffen und so weitere
Bebauung ermöglicht werden.
d) Baugenehmigungen
Neben der bereits vorhandenen Bebauung sind zwei Genehmigungen erteilt worden. Davon ist ein
Gebäude im Bau.
2. Rechtliche Würdigung
Der für die Erschließung notwendige Grunderwerb kann auch durch Ausübung des
entsprechenden Vorkaufsrechts erfolgen. Zur Zeit geht die Verwaltung jedoch davon aus, dass
dies im wesentlichen nicht erforderlich ist.
3. Finanzielle Auswirkungen
Durch die Erschließung und Bebauung sowie den Verkauf der städtischen Bauparzellen (nach
Arrondierung) werden die städtischen Investitionen, bis auf den nach BauGB zu tragenden
10%igen Erschließungsanteil, refinanziert. Insgesamt wird durch die Ausschöpfung von
Baumöglichkeiten die städtische Infrastruktur besser genutzt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Dem Strukturförderungsausschuß zur Kenntnis