Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
27.05.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.03.2008
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 1251
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
06.05.2008
Rat
27.05.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Einfacher Bebauungsplan Nr. 71 "Stadtkern und Kölner Straße West"
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
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Berichterstatter:
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1251
1. Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 71 „Stadtkern und Kölner Straße West“ hat gem. § 3 Abs. 2 BauGB offen
gelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Der Bebauungsplan schließt Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen im Bereich des
Plangebietes aus. Zudem wird im Bereich der Stadtmauer am Johannistor eine überbaubare
Fläche zur Begehbarmachung der Mauer festgesetzt.
Während der Offenlage sind von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen. Von
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden keine Bedenken vorgebracht.
Um das Verfahren abzuschließen ist nun der Satzungsbeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Rd. 3.000,--€ einschl. der Änderungsverfahren zu den BPL 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29 e.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
1. In den Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sind keine Bedenken bzw.
Anregungen vorgebracht worden über die Abwägungsbeschlüsse zu fassen sind.
2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbnuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBL I S. 2415) i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 71 „Stadtkern
und Kölner Straße West „ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung
beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen.