Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
08.07.11, 06:22
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Frau StV
Christiane Obladen
Im Bungert 15
50374 Erftstadt
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
.
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Planungsamt
Holzdamm 10
Herr Wirtz
0 22 35 / 409-324
61
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 22.06.2011
Rat
Betrifft:
Datum
04.07.2011
BM / Dezernent
F 290/2011
19.07.2011
Anfrage bzgl. der Kiesgrube in Erftstadt - Blessem
Sehr geehrte Frau Obladen,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
zu 1.
Der Quarzkiestagebau der Firma Blatzheimer Sand- und Kieswerke Jakob Nowotnik in E.Blessem wird voraussichtlich incl. Rekultivierung bis 2048 erfolgen.
zu 2.
Der Rahmen- und Hauptbetriebsplan sieht eine Erweiterung um ca. 48 ha bis zur
Autobahn A1 vor.
zu 4. Zuständig für die Genehmigungen ist die Bezirksregierung Arnsberg (bis 2001 das
Landesoberbergamt Nordrhein-Westfalen bzw. das Bergamt Düren).
zu 5.
Ja. Die Stadt Erftstadt hat im Rahmen des Beteiligungsverfahren gegen die o.a.
Erweiterung des Quarzkiestagebaus keine Bedenken erhoben (s. V 6/1970, Rat am
23.09.1997).
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, das bereits im FlächennutzungsplanEntwurf eine Erweiterung des Quarzkiestagebaus (1. Stufe des Rahmenbetriebsplans) zur
langfristigen
Bestandssicherung
aufgenommen
war,
jedoch
aufgrund
der
Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln mit Beitrittsbeschluss (s. V 6/3312,
Rat am 14.06.1999) aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen wurde.
zu 6. und 7.
Betriebsbedingte Kontrollen unterliegen nicht der Zuständigkeit der Stadt. Soweit es sich
jedoch um Tatbestände handelt, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung darstellen, wird die Stadt tätig. Ich werde daher den in der Anfrage aufgeführten
Sachverhalt prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
(Dr. Rips)
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