Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.05.2008
- Der Bürgermeister Az: 610 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1310
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
17.06.2008
Haupt- und Finanzausschuss
18.06.2008
Rat
24.06.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald"
Teilbereich 1
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlageschluss
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: TA Laqua
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1310
1. Sachverhalt:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ – 2. Änderung – hat im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit offen gelegen. Parallel hierzu wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die während dieser Verfahren
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sostigen Trägern öfentlicher Belange sowie die
Stellungnahme aus der Öffentlichkeit sind beigefügt.
Vom Grundstückseigentümer und gleichzeitig Besitzer des an das betroffene Plangebiet
angrenzenden metallverarbeitenden Betriebes im 3-Schicht-System wurde erhebliche Bedenken
insbesondere gegen die geplante Ausweisung eines Teilbereiches der Planänderung in Flächen
für ein Mischgebiet geäußert. Zur Erweiterung seines oben genannten Betriebes beabsichtigt er
den Erwerb des im Änderungsbereich des Bebauungsplan liegenden GE-Gebietes. Geplant ist die
Errichtung einer Lagerhalle, für die mittlerweile auch ein Bauantrag vorliegt. Der Antragsteller
befürchtet, dass es bei der Realisierung seiner Planung und der geplanten Änderung eines
Teilbereiches des Bebauungsplanes in ein MI-Gebiet zu einer möglichen Konfliktsituation
zwischen Wohnbebauung und angrenzendem Gewerbebetrieb im 3-Schicht-System kommen wird.
Zudem ist er an einer zügigen Umsetzung seines Vorhabens interessiert. Zur zeitnahen
Herstellung der planungsrechtlichen Grundlage für das geplante Bauvorhaben ist es notwendig,
die 2. Änderung des Bebauungplans Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ zunächst in jedem Falle für den
nördlichen Teilbereich 1, der eine Festsetzung als GE-Gebiet vorsieht, fortzuführen.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch das Vorhaben Arbeitsplätze sowohl erhalten als
auch neugeschaffen werden, ist es notwendig, das Verfahren für den nördlichen Teilbereich 1 –
GE-Gebiet – umgehend fortzuführen. Hierzu ist nun der Aufstellungs-, Entwurfs- und
Offenlagebeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Durch den Bebauungsplan wird die Art der Nutzung für einen bestimmten Bereich der Stadt im
Rahmen der im Baugesetzbuch dargestellten Planungshoheit der Stadt geregelt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten betragen rd. 2.042,00 €
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und
mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und den öffentlichen
Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ für
den nördlichen Teilbereich 1 aufzustellen.
Der Änderungsbereich liegt im Gewerbegebiet Wald und umfasst Grundstücksflächen Ecke
Hohweg (Wendehammer) und der Straße „In den Webersbenden“ Der beigefügte Übersichtsplan
ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1310
2. Unter Wertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
sowie der Öffentlichkeit wird der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53
„Gewerbegebiet Wald“ für den nördlichen Teilbereich 1 nebst Begründung beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53
„Gewerbegebiet Wald“ für den nördlichen Teilbereich 1 mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.