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Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" Teilbereich 1 hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlageschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald"
Teilbereich 1
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlageschluss) Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald"
Teilbereich 1
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Teilbereich 1
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.05.2008 - Der Bürgermeister Az: 610 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 1310 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 17.06.2008 Haupt- und Finanzausschuss 18.06.2008 Rat 24.06.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" Teilbereich 1 hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlageschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1310 1. Sachverhalt: Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ – 2. Änderung – hat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit offen gelegen. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die während dieser Verfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sostigen Trägern öfentlicher Belange sowie die Stellungnahme aus der Öffentlichkeit sind beigefügt. Vom Grundstückseigentümer und gleichzeitig Besitzer des an das betroffene Plangebiet angrenzenden metallverarbeitenden Betriebes im 3-Schicht-System wurde erhebliche Bedenken insbesondere gegen die geplante Ausweisung eines Teilbereiches der Planänderung in Flächen für ein Mischgebiet geäußert. Zur Erweiterung seines oben genannten Betriebes beabsichtigt er den Erwerb des im Änderungsbereich des Bebauungsplan liegenden GE-Gebietes. Geplant ist die Errichtung einer Lagerhalle, für die mittlerweile auch ein Bauantrag vorliegt. Der Antragsteller befürchtet, dass es bei der Realisierung seiner Planung und der geplanten Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes in ein MI-Gebiet zu einer möglichen Konfliktsituation zwischen Wohnbebauung und angrenzendem Gewerbebetrieb im 3-Schicht-System kommen wird. Zudem ist er an einer zügigen Umsetzung seines Vorhabens interessiert. Zur zeitnahen Herstellung der planungsrechtlichen Grundlage für das geplante Bauvorhaben ist es notwendig, die 2. Änderung des Bebauungplans Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ zunächst in jedem Falle für den nördlichen Teilbereich 1, der eine Festsetzung als GE-Gebiet vorsieht, fortzuführen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch das Vorhaben Arbeitsplätze sowohl erhalten als auch neugeschaffen werden, ist es notwendig, das Verfahren für den nördlichen Teilbereich 1 – GE-Gebiet – umgehend fortzuführen. Hierzu ist nun der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Durch den Bebauungsplan wird die Art der Nutzung für einen bestimmten Bereich der Stadt im Rahmen der im Baugesetzbuch dargestellten Planungshoheit der Stadt geregelt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten betragen rd. 2.042,00 € 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und den öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ für den nördlichen Teilbereich 1 aufzustellen. Der Änderungsbereich liegt im Gewerbegebiet Wald und umfasst Grundstücksflächen Ecke Hohweg (Wendehammer) und der Straße „In den Webersbenden“ Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Seite 3 von Ratsdrucksache 1310 2. Unter Wertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ für den nördlichen Teilbereich 1 nebst Begründung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ für den nördlichen Teilbereich 1 mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.