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Beschlussvorlage (Zukünftige Nutzung von Obdachlosenunterkünften)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
80 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
27.08.11, 06:21
Aktualisiert
27.08.11, 06:21
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 354/2011 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82-/-65- Datum: 17.08.2011 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr - 20 - BM / Dezernent Termin Bemerkungen 08.09.2011 vorberatend Ausschuss für Soziales und Gesundheit 15.09.2011 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 20.09.2011 vorberatend Ausschuss für Stadtentwicklung 22.09.2011 vorberatend Rat 04.10.2011 beschließend Betrifft: 22.08.2011 Datum Freigabe -100- Zukünftige Nutzung von Obdachlosenunterkünften Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Etat auf der Ausgabenseite Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die bisher für die Unterbringung von Obdachlosen zur Verfügung gestellten Objekte werden künftig wie folgt genutzt: a) Das Objekt Peter-May-Str. 106 wird für die Zwecke der Obdachlosenunterkunft nicht mehr benötigt. Das Gebäude wird veräußert. b) Die Häuser Spickweg 11 + 12 werden als Obdachlosenunterkünfte nicht mehr benötigt. Beide Gebäude werden abgerissen. Für das dann freie Quartier (Anlage) wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. c) Die Liegenschaften Oststr. 11, Vogelsang 27 + 29 und Ahremer Lichweg 3 werden weiter als Obdachlosenunterkünfte genutzt. Begründung: Durch die intensive Betreuung der Obdachlosen in Verbindung mit dem Bau des Objektes Ahremer Lichweg 3 sind im Bereich der Obdachlosenunterkünfte in den dafür vorgehaltenen Wohnhäusern Überkapazitäten entstanden. Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft hat je nach Bedarfslage die durch das Rechts- und Ordnungsamt aufgegebenen frei werdenden Häuser anderweitig genutzt. Aufgegeben wurden, beginnend ab 2009, die Häuser Bahnhofstr. 124 und 134, die Karolinger Str. 3, die Peter-May-Str. 106, der Spickweg 11 und zum Ende des Jahres 2011 der Spickweg 12. Die Häuser Bahnhofstr. 124 und 134 wurden abgerissen. Die freien Grundstücke werden zurzeit als Park+Ride-Platz für den Bahnhof in Liblar genutzt. Das Objekt Karolinger Str. 3 wurde entsprechend Vorlage 462/2010 veräußert. Die Nutzung des Objektes Peter-May-Str. 106 als Obdachlosenunterkunft wurde im Jahr 2010 aufgegeben. Das Haus wurde in den früheren Jahren als Volksschule genutzt. Sein Erscheinungsbild prägt den alten Ortskern mit. Ein Abriss sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Das Objekt (Baujahr1900) befindet sich in einem nicht vermietbaren Zustand. Um das Objekt weiter nutzen zu können, ist eine umfangreiche energetischen Sanierung, der Einbau einer Heizung, der Austausch der einfach verglasten Fenster, die Erneuerung der Bäder, der Austausch aller Leitungen und eine Dachsanierung erforderlich. Die Summe aller Kosten wird nach ersten Schätzungen ca. 400.000,-€ betragen. Demgegenüber steht nach der Sanierung nur ca. 220m² vermietbare Wohnfläche zur Verfügung. Bei der für das Objekt zu erzielenden Miete ist eine solche Investition nicht wirtschaftlich. Es wird daher empfohlen, das Objekt zu veräußern. Seit Mitte 2010 sind keine Obdachlosen mehr im Objekt Spickweg 11 untergebracht. Lediglich 2 Wohnungen sind noch vermietet. Die Mietverhältnisse sind zum 31.05.2012 gekündigt worden. Ab dem Jahr 2012 wird auch die Liegenschaft Spickweg 12 nicht mehr zur Unterbringung von Obdachlosen benötigt. Da beide Objekte am Spickweg einen Sanierungsstau aufweisen, der hohe Investitionen erforderlich macht, wird empfohlen, von einer Sanierung abzusehen und beide Objekte im Jahr 2012 abzureißen. Parallel hierzu soll durch Aufstellung eines Bebauungsplanes Baurecht geschaffen werden, um die Grundstücke zu angemessenen Konditionen vermarkten zu können. Durch Hinzunahme von durch den Abriss dann zugänglichem Hinterland stehen rund 3000 m² zukünftiges Bauland zur Verfügung. Durch die bisher vorgenommene und noch geplante Aufgabe von Obdachlosenunterkünften entfallen die nachfolgend aufgeführten Mietzahlungen aus dem städtischen Haushalt an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft: Bahnhofstr. 122 Bahnhofstr. 124 Bahnhofstr. 134 Karolinger Str. 3 Peter-May-Str. 106 Spickweg 11 Spickweg 12 7.200,-€ 9.552,-€ 9.552,-€ 6.624,-€ 11.587,-€ 14.654,-€ 20.930,-€ Die Kürzungen in Höhe von 80.099,-€ pro Jahr stellen echte Einsparungen dar. Die Betriebskosten für die Objekte sind dabei noch unberücksichtigt. Der Eigenbetrieb kann die Objekte einer anderen Nutzung zuführen. Die Unterhaltungsaufwendungen für die Gebäude entfallen. Durch die Vermarktung der Grundstücke erhält der Eigenbetrieb Einnahmen. Es ist daher gerechtfertigt, dass der Eigenbetrieb keinen Ausgleich für die Mietausfälle erhält und die Einsparungen in vollem Umfang dem städtischen Haushalt zugutekommen. -2- (Dr. Rips) -3-