Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
80 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
27.08.11, 06:21
Aktualisiert
27.08.11, 06:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 354/2011
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82-/-65- Datum: 17.08.2011
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
- 20 -
BM / Dezernent
Termin
Bemerkungen
08.09.2011
vorberatend
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
15.09.2011
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
20.09.2011
vorberatend
Ausschuss für Stadtentwicklung
22.09.2011
vorberatend
Rat
04.10.2011
beschließend
Betrifft:
22.08.2011
Datum Freigabe -100-
Zukünftige Nutzung von Obdachlosenunterkünften
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ausgabenseite
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die bisher für die Unterbringung von Obdachlosen zur Verfügung gestellten Objekte werden
künftig wie folgt genutzt:
a) Das Objekt Peter-May-Str. 106 wird für die Zwecke der Obdachlosenunterkunft nicht mehr
benötigt. Das Gebäude wird veräußert.
b) Die Häuser Spickweg 11 + 12 werden als Obdachlosenunterkünfte nicht mehr benötigt.
Beide Gebäude werden abgerissen. Für das dann freie Quartier (Anlage) wird die
Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.
c) Die Liegenschaften Oststr. 11, Vogelsang 27 + 29 und Ahremer Lichweg 3 werden weiter
als Obdachlosenunterkünfte genutzt.
Begründung:
Durch die intensive Betreuung der Obdachlosen in Verbindung mit dem Bau des Objektes
Ahremer Lichweg 3 sind im Bereich der Obdachlosenunterkünfte in den dafür vorgehaltenen
Wohnhäusern Überkapazitäten entstanden. Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft hat je nach
Bedarfslage die durch das Rechts- und Ordnungsamt aufgegebenen frei werdenden Häuser
anderweitig genutzt. Aufgegeben wurden, beginnend ab 2009, die Häuser Bahnhofstr. 124 und
134, die Karolinger Str. 3, die Peter-May-Str. 106, der Spickweg 11 und zum Ende des Jahres
2011 der Spickweg 12. Die Häuser Bahnhofstr. 124 und 134 wurden abgerissen. Die freien
Grundstücke werden zurzeit als Park+Ride-Platz für den Bahnhof in Liblar genutzt. Das Objekt
Karolinger Str. 3 wurde entsprechend Vorlage 462/2010 veräußert.
Die Nutzung des Objektes Peter-May-Str. 106 als Obdachlosenunterkunft wurde im Jahr 2010
aufgegeben. Das Haus wurde in den früheren Jahren als Volksschule genutzt. Sein
Erscheinungsbild prägt den alten Ortskern mit. Ein Abriss sollte nach Möglichkeit vermieden
werden. Das Objekt (Baujahr1900) befindet sich in einem nicht vermietbaren Zustand. Um das
Objekt weiter nutzen zu können, ist eine umfangreiche energetischen Sanierung, der Einbau einer
Heizung, der Austausch der einfach verglasten Fenster, die Erneuerung der Bäder, der Austausch
aller Leitungen und eine Dachsanierung erforderlich. Die Summe aller Kosten wird nach ersten
Schätzungen ca. 400.000,-€ betragen. Demgegenüber steht nach der Sanierung nur ca. 220m²
vermietbare Wohnfläche zur Verfügung. Bei der für das Objekt zu erzielenden Miete ist eine
solche Investition nicht wirtschaftlich. Es wird daher empfohlen, das Objekt zu veräußern.
Seit Mitte 2010 sind keine Obdachlosen mehr im Objekt Spickweg 11 untergebracht. Lediglich 2
Wohnungen sind noch vermietet. Die Mietverhältnisse sind zum 31.05.2012 gekündigt worden.
Ab dem Jahr 2012 wird auch die Liegenschaft Spickweg 12 nicht mehr zur Unterbringung von
Obdachlosen benötigt. Da beide Objekte am Spickweg einen Sanierungsstau aufweisen, der hohe
Investitionen erforderlich macht, wird empfohlen, von einer Sanierung abzusehen und beide
Objekte im Jahr 2012 abzureißen. Parallel hierzu soll durch Aufstellung eines Bebauungsplanes
Baurecht geschaffen werden, um die Grundstücke zu angemessenen Konditionen vermarkten zu
können. Durch Hinzunahme von durch den Abriss dann zugänglichem Hinterland stehen rund
3000 m² zukünftiges Bauland zur Verfügung.
Durch die bisher vorgenommene und noch geplante Aufgabe von Obdachlosenunterkünften
entfallen die nachfolgend aufgeführten Mietzahlungen aus dem städtischen Haushalt an den
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft:
Bahnhofstr. 122
Bahnhofstr. 124
Bahnhofstr. 134
Karolinger Str. 3
Peter-May-Str. 106
Spickweg 11
Spickweg 12
7.200,-€
9.552,-€
9.552,-€
6.624,-€
11.587,-€
14.654,-€
20.930,-€
Die Kürzungen in Höhe von 80.099,-€ pro Jahr stellen echte Einsparungen dar.
Die Betriebskosten für die Objekte sind dabei noch unberücksichtigt.
Der
Eigenbetrieb
kann
die
Objekte
einer
anderen
Nutzung
zuführen.
Die
Unterhaltungsaufwendungen für die Gebäude entfallen. Durch die Vermarktung der Grundstücke
erhält der Eigenbetrieb Einnahmen. Es ist daher gerechtfertigt, dass der Eigenbetrieb keinen
Ausgleich für die Mietausfälle erhält und die Einsparungen in vollem Umfang dem städtischen
Haushalt zugutekommen.
-2-
(Dr. Rips)
-3-