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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/1543)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
420 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/1543)

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öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister D 7/ Az.: .J' 71;~- a:' An den Herrn Bürgermeister im 45''1'1 Amt: - 32- BeschlAusf.: - 370- Datum: 09.09.2001 HAU S E Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: • Die Vorlage Nr. 17/ AS 'Ii I wird gem. § 60 (1) Satzl Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Lieferzeit des neuen Fahrzeuges beträgt ca.6 - 7 Monate. Wenn das neue Fahrgestell für den Rtw nicht bis spätestens Mitte des Monats (September) bestellt wird, ist ein Ausliefern des Fahrgestells für dieses Jahr nicht mehr (Ferien/Umstellung der Laufstraße) möglich und dadurch verlängert sich die Lieferzeit für den neuen Rettungswagen um ca. 1-2 Monate. Da jedoch die Ausfallzeiten des Rettungswagen immer häufiger werden, bitte ich die Beschaffung im Wege der Dringlichkeit zu beschließen. • (sß~ DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage Nr. Erftstadt, den I D 7/ AS Iflf t1~.OJ., I wird zugestimmt. J.()O/J ~ (Zerres) DRINGLIC.WPD