Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
28.08.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 23.06.2008
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1334
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Beratungsfolge
Termin
Rat
24.06.2008
Strukturförderungsausschuss
28.08.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umnutzung ehemalige Willi-EichlerBildungsstätte" in Rodert
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 69 "Rodert Radberg"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschlüsse zu beiden Verfahren
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1334
1. Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat sich in 2007 mit der Änderung des Flächennutzungsplanes
und der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Rodert-ehemalige Willi-EichlerBildungsstätte befasst.
Zunächst war vorgesehen, das SO-Bildung in ein SO-„Beherbergungsbetrieb und
Dienstleistung/Verwaltung „ zu ändern, im Laufe des Verfahrens wurde jedoch aufgrund aktueller
Entwicklungen beschlossen, in dem Bereich Wohnen zu ermöglichen.
Nach Beratungen in den politischen Gremien wurde die Abgrenzung des Planbereiches für diese
neue Ausweisung reduziert. Die verbleibenden umgebenden Flächen des SO Bildung wurden
dabei nicht überplant.
Dies ist nach einer Stellungnahme der Bezirksregierung jedoch erforderlich, zudem muß der
Bereich des „Wohnens“ enger gefasst werden. Aus diesem Grund muß eine planerische
Anpassung erfolgen. Nur der bebaute bzw. befestigte Bereich der ehemaligen Bildungsstätte
einschl. der Stellplätze muß bzw. kann sowohl im Flächennutzungsplan als auch im
Bebauungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen werden, die umliegenden Bereiche des
ehemaligen Sondergebietes sind entsprechend der angrenzenden Darstellung als land-bzw.
forstwirtschaftliche Flächen darzustellen/bzw. auszuweisen.
Die geänderten Planunterlagen sind beigefügt. Die weiteren textl. Unterlagen werden auf der
Grundlage dieser geänderten Abgrenzung angepasst und evtl. zur Sitzung vorgelegt.
Für diese Änderungen ist eine Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und eine Beteiligung der
Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
1. Der Feststellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 09.05.2007 und
der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 69 „Rodert-Radberg“ vom
09.05.2007 werden aufgehoben.
2. Unter Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom01.02.2007 wird beschlossen, die neue 10.
Änderung des Flächennutzungsplanes zur Umnutzung der ehemaligen Willi-EichlerBildungsstätte in Rodert aufzustellen.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst die Grundstücke Gemarkung
Münstereifel, Flur 4, Flurstücke 86 und 133 (teilweise). Der beigefügte Übersichtsplan ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Unter Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 06.02.2007 wird beschlossen, den neuen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 69 „Rodert-Radberg“ aufzustellen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69 „Rodert-Radberg“
umfasst die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 4, Nr 86 und 133 (teilweise).
Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1334
4. Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden beschlossen.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Entwürfe mit Anlagen gem.§ 3 Abs.2 BauGB für die
Dauer eines Monats offentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.