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Beschlussvorlage (10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umnutzung ehemalige Willi-Eichler-Bildungsstätte" in Rodert Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 69 "Rodert Radberg" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschlüsse zu beiden Verfahren)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
28.08.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umnutzung ehemalige Willi-Eichler-Bildungsstätte" in Rodert
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 69 "Rodert Radberg"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschlüsse zu beiden Verfahren) Beschlussvorlage (10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umnutzung ehemalige Willi-Eichler-Bildungsstätte" in Rodert
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 69 "Rodert Radberg"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschlüsse zu beiden Verfahren) Beschlussvorlage (10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umnutzung ehemalige Willi-Eichler-Bildungsstätte" in Rodert
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 69 "Rodert Radberg"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschlüsse zu beiden Verfahren)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 23.06.2008 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1334 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 24.06.2008 Strukturförderungsausschuss 28.08.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umnutzung ehemalige Willi-EichlerBildungsstätte" in Rodert Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 69 "Rodert Radberg" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschlüsse zu beiden Verfahren __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1334 1. Sachverhalt: Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat sich in 2007 mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Rodert-ehemalige Willi-EichlerBildungsstätte befasst. Zunächst war vorgesehen, das SO-Bildung in ein SO-„Beherbergungsbetrieb und Dienstleistung/Verwaltung „ zu ändern, im Laufe des Verfahrens wurde jedoch aufgrund aktueller Entwicklungen beschlossen, in dem Bereich Wohnen zu ermöglichen. Nach Beratungen in den politischen Gremien wurde die Abgrenzung des Planbereiches für diese neue Ausweisung reduziert. Die verbleibenden umgebenden Flächen des SO Bildung wurden dabei nicht überplant. Dies ist nach einer Stellungnahme der Bezirksregierung jedoch erforderlich, zudem muß der Bereich des „Wohnens“ enger gefasst werden. Aus diesem Grund muß eine planerische Anpassung erfolgen. Nur der bebaute bzw. befestigte Bereich der ehemaligen Bildungsstätte einschl. der Stellplätze muß bzw. kann sowohl im Flächennutzungsplan als auch im Bebauungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen werden, die umliegenden Bereiche des ehemaligen Sondergebietes sind entsprechend der angrenzenden Darstellung als land-bzw. forstwirtschaftliche Flächen darzustellen/bzw. auszuweisen. Die geänderten Planunterlagen sind beigefügt. Die weiteren textl. Unterlagen werden auf der Grundlage dieser geänderten Abgrenzung angepasst und evtl. zur Sitzung vorgelegt. Für diese Änderungen ist eine Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und eine Beteiligung der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: 1. Der Feststellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 09.05.2007 und der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 69 „Rodert-Radberg“ vom 09.05.2007 werden aufgehoben. 2. Unter Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom01.02.2007 wird beschlossen, die neue 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Umnutzung der ehemaligen Willi-EichlerBildungsstätte in Rodert aufzustellen. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 4, Flurstücke 86 und 133 (teilweise). Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. 3. Unter Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 06.02.2007 wird beschlossen, den neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 69 „Rodert-Radberg“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69 „Rodert-Radberg“ umfasst die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 4, Nr 86 und 133 (teilweise). Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Seite 3 von Ratsdrucksache 1334 4. Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden beschlossen. 5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Entwürfe mit Anlagen gem.§ 3 Abs.2 BauGB für die Dauer eines Monats offentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.