Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
06.05.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 04.03.2008
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 1256
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
10.04.2008
Strukturförderungsausschuss
06.05.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauung des Grundstückes Gemarkung Nöthen, Flur 3, Nr. 324
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Berichterstatter:
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1256
1. Sachverhalt:
Die Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Nöthen, Flur 3, Flurstück 324 hat den Antrag
gestellt, das vorgenannte Grundstück als Bauland auszuweisen, damit ihre Tochter die Möglichkeit
hat, sich in Nöthen anzusiedeln.
Das Grundstück liegt gemäß dem Flächennutzungsplan in einer landwirtschaftlichen Nutzfläche
und ist dem Aussenbereich zuzuordnen.
Bereits in der Vergangenheit hat sich die Planungskommission mit diesem Bereich befasst. Die
Eigentümer der landwirtschaftlichen Nutzflächen entlang der Wegeparzelle hatten in 2004
Interesse an einer Umwandlung in Wohnbauflächen bekundet. Daraufhin fand eine
Ortsbesichtigung und Beratung in der Planungskommission statt. Da man dem Anliegen
grundsätzlich nicht negativ gegenüberstand, sollten die Antragsteller ein Konzept für den
Gesamtbereich entwickeln.
Da zwischenzeitlich wohl nicht mehr alle Eigentümer an einer Entwicklung der Flächen interessiert
waren, wurde die Angelegenheit von diesen nicht weiter verfolgt.
Der jetzt neu gestellte Antrag bezieht sich auf eine Bebauung der Parzelle 324.
Die Erschließung der Parzelle hinsichtlich der Schmutz- und Niederschlagswasserentsorung ist
sichergestellt. Für die Wasserversorung muß ein verlängerter Hausanschluss von der Rönnstraße
aus verlegt werden. Die Straße ist in ihrem derzeitigen Zustand befahrbar, bei einer weiteren
baulichen Entwicklung muß jedoch ein Ausbau angestrebt werden. Ein entsprechender
Erschließungsvertrag ist abzuschliessen.
Gegen eine Bebauung in der beantragten Form bestehen keine Bedenken.
Um diese zu realisieren müssen jedoch die planungsrechtlichen Grundlagen in Form einer
Änderung des Flächennutzungsplanes und einer Satzung geschaffen werden. Dabei müsste der
unmittelbar angrenzende Bereich insbesondere aus beitragsrechtlichen Erwägungen mit
betrachtet werden.
Die Parzelle 324 liegt gemäß Landschaftsplanentwurf für die Stadt Bad Münstereifel im
Landschafts-schutzgebiet,deshalb wurde eine Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde
eingeholt.
Grundsätzlich ist die Bebauung des Grundstückes Gemarkung Nöthen, Flur 3, Nr. 324 aus Sicht
der Unteren Landschaftsbehörde kritisch, da sie direkt am Nöthener Bach liegt.
2. Rechtliche Würdigung
Planverfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsmöglichkeiten und
möglichen Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen
Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Um Beratung wird gebeten.