Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauung des Grundstückes Gemarkung Nöthen, Flur 3, Nr. 324)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
06.05.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Bebauung des Grundstückes Gemarkung Nöthen, Flur 3, Nr. 324) Beschlussvorlage (Bebauung des Grundstückes Gemarkung Nöthen, Flur 3, Nr. 324)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 04.03.2008 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1256 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 10.04.2008 Strukturförderungsausschuss 06.05.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauung des Grundstückes Gemarkung Nöthen, Flur 3, Nr. 324 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1256 1. Sachverhalt: Die Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Nöthen, Flur 3, Flurstück 324 hat den Antrag gestellt, das vorgenannte Grundstück als Bauland auszuweisen, damit ihre Tochter die Möglichkeit hat, sich in Nöthen anzusiedeln. Das Grundstück liegt gemäß dem Flächennutzungsplan in einer landwirtschaftlichen Nutzfläche und ist dem Aussenbereich zuzuordnen. Bereits in der Vergangenheit hat sich die Planungskommission mit diesem Bereich befasst. Die Eigentümer der landwirtschaftlichen Nutzflächen entlang der Wegeparzelle hatten in 2004 Interesse an einer Umwandlung in Wohnbauflächen bekundet. Daraufhin fand eine Ortsbesichtigung und Beratung in der Planungskommission statt. Da man dem Anliegen grundsätzlich nicht negativ gegenüberstand, sollten die Antragsteller ein Konzept für den Gesamtbereich entwickeln. Da zwischenzeitlich wohl nicht mehr alle Eigentümer an einer Entwicklung der Flächen interessiert waren, wurde die Angelegenheit von diesen nicht weiter verfolgt. Der jetzt neu gestellte Antrag bezieht sich auf eine Bebauung der Parzelle 324. Die Erschließung der Parzelle hinsichtlich der Schmutz- und Niederschlagswasserentsorung ist sichergestellt. Für die Wasserversorung muß ein verlängerter Hausanschluss von der Rönnstraße aus verlegt werden. Die Straße ist in ihrem derzeitigen Zustand befahrbar, bei einer weiteren baulichen Entwicklung muß jedoch ein Ausbau angestrebt werden. Ein entsprechender Erschließungsvertrag ist abzuschliessen. Gegen eine Bebauung in der beantragten Form bestehen keine Bedenken. Um diese zu realisieren müssen jedoch die planungsrechtlichen Grundlagen in Form einer Änderung des Flächennutzungsplanes und einer Satzung geschaffen werden. Dabei müsste der unmittelbar angrenzende Bereich insbesondere aus beitragsrechtlichen Erwägungen mit betrachtet werden. Die Parzelle 324 liegt gemäß Landschaftsplanentwurf für die Stadt Bad Münstereifel im Landschafts-schutzgebiet,deshalb wurde eine Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde eingeholt. Grundsätzlich ist die Bebauung des Grundstückes Gemarkung Nöthen, Flur 3, Nr. 324 aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde kritisch, da sie direkt am Nöthener Bach liegt. 2. Rechtliche Würdigung Planverfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsmöglichkeiten und möglichen Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Um Beratung wird gebeten.