Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.06.2008
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1329
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
17.06.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauung des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstück 5128,
Bad Münstereifel, Windheckenweg 9
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1329
1. Sachverhalt:
Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück in Bad Münstereifel, Windheckenweg 9 ein
Einfamilienwohnhaus zu errichten.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 12a „Untere Windhecke’“. Der
Bebauungsplan enthält folgende Festsetzungen: WR, II-geschossig, GRZ 0,3, GFZ 0,5 offene
Bauweise, Satteldach. Zudem sind Baugrenzen festgesetzt.
Im Bereich des Baufensters zum Garagenhof ist das Gelände hängig.
Geplant ist die Errichtung eines Wohngebäudes ohne Keller. Im Bereich des Hangs wäre es
erforderlich, Gründungen einzubringen. Durch eine Plazierung des Gebäudes weiter in nördliche
Richtung könnte hierauf verzichtet werden. Auf dieser Plateau-Lage könnte das Gebäude mit
Fundamenten ohne zusätzliche Gründungen errichtet werden. Aus diesem Grund wurde beantragt,
im Bebauungsplan die Baugrenzen entsprechend zu ändern.
Städtbaulich ist diese Änderung vertretbar. Bei dem geänderten Standort ist der Eingriff in das
Gelände geringer, zudem ist die Anordnung des Baukörpers im rückwärtigen Bereich aus
städtbaulicher Sicht von Vorteil.
Um das Bauvorhaben an diesem Standort zu realisieren ist es erforderlich, die Baugrenzen
insgesamt um 2 m in nördliche Richtung zu verschieben. Die sonsitgen Festsetzungen des
Ursprungsplanes bleiben bestehen.
Es wird vorgeschlagen vorab eine Ortsbesichtigung vorzunehmen.
2. Rechtliche Würdigung
Bauleitplanverfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Gegen die beantragte Änderung der Baugrenzen auf dem Grundstück in Bad Münstereifel,
Windheckenweg 9 bestehen keine Bedenken. Ein Verfahren zur entsprechenden Änderung des
Bebauungsplanes ist vorzubereiten und dem Ausschuss zur weiteren Beschlussfassung
vorzulegen.