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Beschlussvorlage (Änderung der Anlage A zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei und Artothek der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
424 kB
Erstellt
26.07.11, 06:24
Aktualisiert
26.07.11, 06:24
Beschlussvorlage (Änderung der Anlage A zur Benutzungs- und Gebührensatzung der
Stadtbücherei und Artothek der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Änderung der Anlage A zur Benutzungs- und Gebührensatzung der
Stadtbücherei und Artothek der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Änderung der Anlage A zur Benutzungs- und Gebührensatzung der
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Stadtbücherei und Artothek der Stadt Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 4110 00 Hb öffentlich V 7/ 1'12 S- Amt: 40 An den BeschlAusf.: 40 Rat Datum: 10.07.2001 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung • zur Vorberatung über den Ausschuss Betrifft: für Schule und Kultur Änderung der Anlage A zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei und Artothek der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite • Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 10.07.2001 JO~~O"', Beschlussentwurf: Die Änderung der beigefügten Anlage A zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei und Artothek der Stadt Erftstadt ab 01.01.2002 wird beschlossen. Begründung: Die Einführung des Euro zum 01.01.2002 macht die Umstellung der Gebühren von DM auf Euro notwendig. Aus Praktikabilitätsgründen werden die gerundeten Europreise vorgeschlagen; die exakt errechneten Europreise stehen in Klammern dahinter: Jahresgebühr pro Jahr für Erwachsene ab 16 Jahren 5,10 € (5,11 €) für Kinder von 7 - 16 Jahren und für Inhaber der Erftstadt-Card 2,55 € (2,56 €) - 2 Familienkarte 10,20 € (10,23 €) Ersatzausweis 2,55€ (2,56 €) Leihgebühr der Artothek einschließlich Versicherungsgebühr 3,10€ (3,07 €) Fernleihe je Bestellung 1,00€ (1,02 €) 0,50€ (0,51 €) Fotokopien, pro Kopie 0,15€ (0,13 €) Computerausdruck 0,15€ (0,13 €) Ersatz von Cassetten 1,00 € (1,02 €) Ersatz von Disketten 2,55€ (2,56 €) Säumnisgebühren je angefangene Woche pro Medieneinheit 0,50€ (0,51 €) nach Ablauf der dritten Woche 2,55€ (2,56 €) Benachrichtigungsgebühr Vorbestellungen • ab der 2. Seite • J.~<rIn(ertretung D· \ 1(l1l.'T'lIR\ bei I(lIT .'1'1rpn~\ IlI(PZH~'J'R" wpn Anlage , 4 zu VJ/4'i2r Slatt Anlage A zur Benutzungs- und Gebübrensatzung der Stadt Erftstadt Gebührentarif Es werden folgende Gebühren erhoben: I. Für die Benutzung der Stadtbücherei/Artothek nach dieser Satzung erhoben. der Stadt Erftstadt werden Gebühren Die Gebühren betragen: • • Jahresgebühr pro Jahr für Erwachsene ab 16 Jahren 5,10 € Für Kinder von 7 - 16 Jahren und für Inhaber der Erftstadt-Card 2,55 € Familienkarte 10,20 € Ersatzausweis 2,55 € Leihgebühren der Artothek einschließlich Versicherungsgebühr 3,10 € Fernleihe je Bestellung I,OO€ Benachrichtigungsgebühr Vorbestellungen bei 0,50 € Fotokopien, pro Kopie 0,15 € Computerausdruck 0,15 € ab der 2. Seite 2. Der Ersatz verlorener oder beschädigter Materialien wird wie folgt berechnet: a) Bücher Alter bis zu 1 Jahr 2 Jahren 3 Jahren 4 Jahren voller Preis 80 % des Neupreises 80 % des Neupreises SO% des Neupreises b) Zeitschriften voller Preis c) Cassetten I,OO€ P:\KULTUR\KU\:rURAlllVllRKLAD.WPD I d) CD's, Videos voller Preis e) Disketten 2,55 € Bei Materialien, deren Preis nicht mehr zu ermitteln ist, wird eine Pauschale von 5, 10 € berechnet. 3. Säumnisgebühren Für Leihfristüberschreitungen • sind folgende Gebühren zu entrichten: je angefangene Woche pro Medieneinheit nach Ablauf der dritten Woche erhöht sich die Säumnisgebühr auf pro ME/pro Woche • P:IKULTllRIKUL TlJRNlI VERKLAD. WPD 0,50 € 2,55 €