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Beschlussvorlage (Änderung der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
27.05.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Änderung der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Änderung der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.03.2008 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1250 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 06.05.2008 Rat 27.05.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Änderung der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1250 1. Sachverhalt: Die Änderung der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e hat gem. § 3 Abs. 2 BauGB offen gelegen.Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Durch die Änderung werden Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen im Bereich des Plangebietes ausgeschlossen. Während der Offenlage sind von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen. Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden keine Bedenken vorgebracht. Um das Verfahren abzuschließen ist nun der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Rund 3.000,- € einschl. der Änderungsverfahren zu den BPL 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: 1. 2. 3. In den Verfahren nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB sind keine Bedenken bzw. Anregungen vorgebracht worden über die Abwägungsbeschlüsse zu fassen sind. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. Sept. 2004 (GBGL I S.2415) i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird die Änderung der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen.